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$$Anrede$$ $$Nachname$$,
etwas über ein Jahr ist der neue Mindestlohn mittlerweile schon alt. Ende Juli letzten Jahres gab es bereits die erste Änderungsverordnung, die sog. Mindestlohndokumentations-pflichtenverordnung (kurz: MiLoDokV). Lesen Sie dazu unseren ersten Beitrag.
Unternehmen stehen vor der großen Herausforderung, qualifiziertes Personal zu finden und zu binden. Aber nur wer sich nach Außen präsentiert, kann auch gefunden werden. Diesen Trend verfolgen längst viele Unternehmen und informieren auf verschiedenen Social Media Kanälen. Mit welcher Strategie Sie hier Erfolge erzielen können, erfahren Sie in unserem zweiten Artikel.
Der demografische Wandel lässt die Anzahl der Bevölkerung im Erwerbsalter in den nächsten Jahren deutlich sinken. Um die Leistungs- und Innovationsfähigkeit eines Unternehmens zu stärken, sollte sich das Management die Möglichkeiten von Diversity zunutze machen. Mehr dazu in unserem letzten Beitrag.
Auch in diesem Jahr gibt es wieder Vorträge zu interessanten Themen. Mehr dazu in unserer Rubrik „Neues aus der Kanzlei“.
Die Kurzmeldungen leiten Sie wie gehabt zu drei wichtigen Mandanteninformationen. Außerdem zeigen wir Ihnen den kürzesten Weg zum aktuellen DATEV Blitzlicht und zu den Branchen Specials der Volksbank.
Ich wünsche Ihnen in diesem Sinne viel Spaß beim Lesen.
Viele Grüße, Ihr
Klaus Kopp
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Informieren Sie sich über die Dokumentationspflicht des Mindestlohns!
Die Dokumentationspflichten im Rahmen des Mindestlohngesetzes sind Mitte des Jahres 2015 gelockert worden. Somit entfiel die Aufzeichnungspflicht für die Arbeitnehmer, deren regelmäßiges Bruttogehalt einen gewissen Wert übersteigt. Auch bei verwandtschaftlicher Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer kann auf die Aufzeichnungspflicht verzichtet werden.
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Stärken Sie Ihre Arbeitgebermarke durch soziale Netzwerke!
Facebook, Twitter, Instagram und Co. bieten nicht nur Privatpersonen eine Plattform zur Kommunikation mit anderen, sondern auch Arbeitgebern die Möglichkeit, schnell und einfach mit potenziellen Mitarbeitern in Kontakt zu treten. Doch wie sollte ein Unternehmen mit den Social Media-Kanälen umgehen, ohne dass negative Informationen verbreitet werden?
Das EKKAN-Prinzip von Weissman bietet hierzu einen übersichtlichen Leitfaden:
1. Einfach: Weniger ist mehr!
2. Konzentriert: Was wollen Sie erreichen?
3. Konsequent: Verfolgen Sie Ihre Social Media-Strategie
4. Ausdauernd: Geben Sie nicht zu früh auf!
5. Nützlich: Überzeugen Sie mit nützlichen Informationen
Informieren Sie sich hier ausführlich:
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Nutzen Sie die positiven Effekte von Diversity!
Unsere Welt ist im Wandel, Veränderung gerät zum Normalzustand. Das stellt auch Führungskräfte vor große Herausforderungen. Weil wirtschaftliche, rechtliche und gesellschaftliche Zusammenhänge immer komplexer werden und Märkte sich dynamisieren und globalisieren. In dieser Situation sind Führungspersönlichkeiten gefragt, die strategische und strukturelle Veränderungen im Unternehmen einleiten, aber gleichzeitig auch die eigene Rolle überdenken und an neue Anforderungen anpassen können, so etwa als Manager von Vielfalt im eigenen Team.
Um die Vorteile und Herausforderungen von Diversity und Vielfalt als Führungsaufgabe geht es im aktuellen Dossier:
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DATEV Blitzlicht
Das DATEV Blitzlicht ist ein monatlicher Newsletter mit vielen Informationen aus den Bereichen Steuern, Recht und Wirtschaft.
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Neues aus der Kanzlei
Vortragstermine vormerken!
Zum Thema „Strategien zur Unternehmens- und Vermögenssicherung für erfolgreiche Unternehmer und Unternehmerinnen“ wird Herr Kopp zusammen mit Herrn Dr. Mackh Rechtsanwalt am 31. Mai und am 3. November einen Vortrag in den Räumlichkeiten der IHK in Stuttgart halten. Am 22. November informieren Herr Kopp und Herr Dr. Mackh Rechtsanwalt bei der IHK Stuttgart über „SOS Notfallkoffer“ und am 29. November im Haus des Handwerks in Waiblingen.
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Veranstaltungstermine 2016
Alle Veranstaltungen finden Sie auch auf unserer Webseite. Wir würden uns freuen, Sie bei einem der Termine persönlich zu treffen!
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Impressum: |
Kopp Steuerberatung
Klaus Kopp
Bahnhofstrasse 21
71332 Waiblingen
Telefon: 0 71 51 - 9 81 47-0
Telefax: 0 71 51 - 9 81 47-25
info@kopp-steuerberatung.de
www.kopp-steuerberatung.de
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Zuständige Aufsichtsbehörde: Steuerberaterkammer Stuttgart
Zuständige Kammer: Steuerberaterkammer Stuttgart
USt.-IdNr.: DE159260531
Verantwortlich für die Inhalte:
Klaus Kopp © 2008-2016
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