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der Blick aus dem Fenster verrät: Es ist Sommer! Das heißt, für viele von uns steht mit dem Sommerurlaub die schönste Zeit des Jahres an. Leider verfolgt uns das deutsche Steuerwesen auch auf unseren Reisen nach nah und fern. Wenn wir Einkäufe aus dem Urlaub mit nach Deutschland bringen müssen wir zahlreiche Bestimmungen beachten. Welche das sind, erfahren Sie im ersten Artikel.

Außerdem finden Sie in diesen Newsletter das "Finale" der Artikelserie über falsche bzw. richtige Personalentscheidungen. Ich hoffe, es waren praktische Anregungen für Sie dabei, die Sie jetzt umsetzen können. Praktisch sind auch die Erleichterungen für den Versand von elektronischen Rechnungen, die ab 1. Juli 2011 gelten. Die bisher vorgeschriebenen aufwändigen Verfahren sind nun nicht mehr nötig.

Viel Freude beim Lesen wünscht Ihnen


Klaus Kopp

1. Was Zoll denn das? Einfuhrbestimmungen für Reisende

Bald ist Urlaubszeit, Reisezeit. Millionen Deutscher werden wieder in ferne Länder strömen, Palmenstrände, tolle Landschaften, fremde Kulturen und exotische Speisen genießen. Highlight vieler Reisender ist das Urlaubs-Shopping. Mach einer reist mit halb vollem Koffer an und füllt diesen im Laufe des Urlaubs mit schönen Dingen, die es bei uns gar nicht gibt oder nur zu wesentlich höheren Preisen. Kleidung, Schmuck, Elektronikartikel, Genuss- und Arzneimittel und Souvenirs sind beliebt.

Doch die Freude findet oft mit der folgenden Frage ein plötzliches Ende: Haben Sie etwas zu verzollen? Innerhalb der EU ist die Einfuhr von Waren noch relativ unkompliziert. Waren für den persönlichen Gebrauch darf man grundsätzlich aus dem Urlaub mitbringen, nur bei Alkohol, Tabak und Kaffee sind Höchstgrenzen zu beachten. Bei der Einreise aus einem Nicht-EU-Land sieht das allerdings ganz anders aus.

Flug- oder Seereisende dürfen aus Nicht-EU-Ländern lediglich Waren im Wert von 430 Euro steuerfrei einführen. Entdeckt der Zollbeamte in Ihrem Koffer Mitbringsel, die auch nur einen Euro mehr gekostet haben, werden Abgaben fällig. Wer die Waren nicht freiwillig angemeldet hat, zahlt zusätzlich empfindliche Strafen. Sogar eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung kann drohen. Das vermeintliche Schnäppchen im Urlaub wird so zur teuren Angelegenheit.

Deshalb gilt: Wenn Sie nicht genau wissen, ob der Wert Ihrer mitgebrachten Waren unter den Höchstgrenzen liegt (oder wenn Sie die Bestimmungen gar nicht kennen), melden Sie sich immer freiwillig beim Zoll. Wählen Sie den "roten Ausgang" am Flughafen. So müssen Sie eventuell Abgaben zahlen, vermeiden aber hohe Strafen.

Absolut auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie es vielen Millionenen anderen deutschen Urlaubern nachmachen: Sie bleiben in Deutschland, unserem Reiseziel Nummer 1. Aus Schwarzwald, Allgäu oder von der Nordsee dürfen Sie so viel mit nach Hause bringen, wie ins Auto passt! :-)

Damit Sie im Urlaub keine bösen Überraschungen erleben, können Sie sich auf unserer Webseite ein Merkblatt zu den Einfuhrbestimmungen herunterladen:

2. Stellen Sie die falschen Mitarbeiter ein? (3. Teil)

Engagierte Mitarbeiter sind das größte Kapital jeden Unternehmens. Gerade deshalb ist es so bedenklich, dass viele Unternehmen immer wieder die falschen Mitarbeiter einstellen. Woran das liegen kann haben wir in den vergangenen Newslettern besprochen: An falschen oder fehlenden Auswahlkriterien und -prozessen und an der falschen Einstellung des Chefs gegenüber seinen Mitarbeitern.

In diesen Bereichen gibt es großes Verbesserungspotenzial. Doch sollten Sie nicht nur Details betrachten, sondern am großen Ganzen arbeiten: Daran, ein rundum attraktiver Arbeitgeber zu sein. Als Chef alleine können Sie dieses Ziel nicht erreichen. Sie können allein nicht so viel aufbauen, wie frustrierte Mitarbeiter wieder kaputt machen. Nur gemeinsam mit allen Beschäftigten können Sie ein gutes Klima schaffen und Ihren Ruf als toller Arbeitgeber in die Welt tragen.

Als Kopf ist es Ihre Aufgabe, das Konzept für diesen Weg zu entwickeln. Viele Chefs machen den Fehler, alles seinen Gang gehen zu lassen, solange nichts schiefläuft. Erst dann kümmern Sie sich um den Mitarbeiter, der für den Fehler verantwortlich ist. Das sendet falsche Signale: "Wenn ich Fehler mache, bekomme ich Aufmerksamkeit. Strenge ich mich jedoch an, bemerkt mich keiner." Attraktive Arbeitgeber haben dagegen Systeme, in denen Anstrengung belohnt, nicht bestraft wird. Die engagierten Mitarbeiter werden gefördert und verbreiten Begeisterung. Diese steckt wiederum andere an und zieht auch die richtigen, neuen Bewerber an.

Von heute auf morgen geht das natürlich nicht. Aber wenn Sie heute anfangen, ein solches Konzept zu entwickeln, können Sie vielleicht morgen schon erste kleine Ergebnisse sehen. Und Übermorgen werden Sie richtig davon profitieren. Welches der Königsweg in Ihrem Unternehmen ist, müssen Sie selbst herausfinden. Wichtig ist: Kümmern Sie sich darum! Machen Sie Personalarbeit zur Chefsache! Sie selbst haben es in der Hand, wofür Sie Ihr Geld, Ihre Zeit und Kraft einsetzen: Um Folgen von schlechten Entscheidungen auszubügeln oder um richtige Entscheidungen zu treffen?

3. Elektronische Rechnungen: Endlich praktikabel!

Der Versand elektronischer Rechnungen war bisher für Versender und Empfänger technisch und organisatorisch mit hohem Aufwand verbunden. Nur Rechnungen, die mit einer qualifizierten elektronischen Signatur oder im EDI-Verfahren übermittelt wurden, wurden vom Finanzamt zum Vorsteuerabzug anerkannt. Der Empfänger musste die Signatur elektronisch prüfen und die Rechnung zusammen mit dem Prüfprotokoll archivieren.

Für Umsätze nach dem 1. Juli 2011 sind diese Bestimmungen nun endlich gelockert worden, so dass der elektronische Rechnungsversand auch für kleine Unternehmen praktikabel ist. Es sind keine speziellen Übermittlungsverfahren oder Sicherheitsvorkehrungen mehr nötig. Lediglich muss sichergestellt werden, dass Rechnungen "echt, unversehrt und lesbar" sind. Dafür reicht aber eine "normale" Prüfung des Rechnungsbelegs. Zum Beispiel indem der/die Buchalter/in die Rechnung mit der Auftragsbestätigung vergleicht, so wie man es bei Papierrechnungen auch macht.

Was bleibt ist allerdings die Pflicht für den Empfänger, die Rechnungen 10 Jahre lang elektronisch zu archivieren, so dass die Daten nicht veränderbar sind. Dafür reicht es aus, die Daten auf eine nicht wieder beschreibbare CD zu brennen. Die Aufbewahrung als Papier-Ausdruck ist nicht zulässig.

Mit den neuen Bestimmungen ist der elektronische Rechnungsversand nun für jedermann machbar. Niemand muss sich mehr spezielle Software anschaffen und Dienstleister beauftragen, die Software einzurichten. Das wird viele Unternehmen freuen, die aus Kosten- oder aus Umweltgründen schon länger auf Papierrechnungen verzichten wollen.

5. DATEV Blitzlicht

Das DATEV Blitzlicht ist ein monatlicher Newsletter mit vielen Informationen aus den Bereichen Steuern, Recht und Wirtschaft.

6. Volksbank Branchen Specials

Das Volksbank Branchen special enthält aktuelle Daten zur Konjunktur und zur wirtschaftlichen Situation der Unternehmen in verschiedenen Branchen.

7. Einen Augenblick noch...

Gibt es etwas, was Sie schon immer machen wollten? Aber Sie glauben nicht, dass Sie das Talent, die Fähigkeit oder die Zeit dafür haben? Aber Talent, Fähigkeit oder Zeit sind nicht das wirklich Entscheidende. Was Sie vor allem für den Erfolg brauchen sind Fleiß, Ausdauer und Konsequenz. Die Ameise ist ein beredtes Beispiel dafür. Im „Buch der Bücher“ lesen wir schon: „Geh hin zur Ameise, du Fauler, sieh an ihr Tun und lerne von ihr!“

Wussten Sie, dass sich eine Ameise nicht aufhalten lässt? Das ist so gut wie unmöglich. Ameisen bleiben nie stehen. Probieren Sie es doch mal aus! Tun Sie so, als wären Sie wieder fünf Jahre alt und bauen Sie auf dem Weg der Ameise einen kleinen Berg. Die Ameise wird hinaufsteigen und über die Spitze marschieren, ohne anzuhalten. Sie wird durch ein Loch laufen oder über einen Baumstamm. Und wenn sie nicht durchlaufen kann, wird sie drum herumgehen. Eine Ameise wird nie kehrtmachen – auch wenn sich auf ihrem Weg noch so große Hindernisse auftürmen.

Versuchen auch Sie, die Hartnäckigkeit einer Ameise an den Tag zu legen. Natürlich sollen Sie nicht kopflos handeln, aber Sie sollten Probleme und Herausforderungen mit der Entschlossenheit einer Ameise angehen. Lassen Sie sich nicht aufhalten. Bleiben Sie in Bewegung. Lernen Sie von der Ameise, denn Menschen, die Entscheidungen treffen und geduldig weitermachen, werden schließlich erleben, dass ihre Träume wahr werden.

Jochen Krimmer ist 62 Jahre, ausgebildeter Verwaltungsbeamter, Theologiestudium auf dem 2. Bildungsweg, 30 Jahre Pfarrer der Evangelischen Kirche in Württemberg in verschiedenen Kirchengemeinden. Aktuell arbeitet er am Aufbau eines Ermutigungszentrums.

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