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KOMMENTAR: ENDE GUT, ALLES GUT?
2013 beschlossen die zuständigen Finanzbeamten von Bund und Ländern auf einer ihrer turnusmäßigen Sitzungen, dem IPSC-Schießen in Deutschland den Status als „gemeinnützigen Sport“ abzuerkennen.
Dies hatte gravierende Konsequenzen für den Verband, die Vereine und die Schützen, die das IPSC Schießen betreiben wollten. Denn gemeinnützige Vereine durften IPSC nur noch unter einengenden Voraussetzungen, steuerpflichtig und mit dem jederzeitigen Risiko steuerlichen Fehlverhaltens machen. Statt auch durch Mitgliedsbeiträge finanziert, musste IPSC kostendeckend werden. Statt Ehrenamt musste sozialversicherungsrechtlich unter den Voraussetzungen gearbeitet werden. Und statt steuerfrei mit Umsatz- und Körperschaftssteuer.
Glücklicherweise gelang es im BDS nicht nur juristisch fundiert, sondern – wenn man die üblichen Gerichtszeiten kennt – auch rasch vor Gericht gegen die steuerliche Diskriminierung des IPSC-Sports vorzugehen. Nachdem das Finanzgericht Niedersachsens in Hannover am 4.8.2016 in einem glasklaren und unzweideutigen Urteil die Gemeinnützigkeit von IPSC bejahrt hat, wurde diese Auffassung mit Urteil vom Bundesfinanzhof vom 27.9.2018, veröffentlicht im Dezember 2018 eindrucksvoll bestätigt (Az. V R 48/16).
So erfreulich die Tatsache ist, dass wir eine unabhängige Justiz haben und damit wieder einmal offenkundig wird, wie gut und wichtig es ist, dass wir in einem Rechtsstaat leben, der nicht unter dem Kuratel eines autoritären Regimes steht, so muss man bei genauer Betrachtung des Vorganges doch erhebliche Bedenken gegen das staatliche Handeln der obersten Finanzverwaltung erheben.
Wie sich im Verlauf herausstellte hatte die obersten Finanzbeamten 2013 weder Sachkenntnis über den Schießsport noch rationale Argumente gegen IPSC. Einfach unglaublich! Mehr noch: Darauf, mangeln eigenen Fachwissens die Experten im Innenministerium, Bundeskriminalamt oder Bundesverwaltungsamt zu fragen, kam auch niemand. So hatten die Entscheider weder Ahnung was IPSC Schießen ist, noch berücksichtigt, dass die Sportordnungsgenehmigung aus dem Jahre 2004 erst 2010 von der Bundesregierung nochmals überprüft und eindrucksvoll bestätigt worden war.
Eine Entscheidung nach Gutsherrenart!
Es wurde nicht besser: Als der BDS das Gespräch suchte, war das Bundesfinanzministerium nicht willens und nicht in der Lage, den Fehler zu korrigieren. Vielmehr erfolgten Versuche krampfhafter Verteidigung der Fehlentscheidung, noch nach dem Urteil von Hannover. Gegen dieses wurde Revision eingelegt und im Rahmen dieses Verfahrens erneut eine unterirdisch schwache und teilweise abstruse Stellungnahme zu IPSC abzugeben. Der Bundesfinanzhof hat diesem Spuk ein Ende gemacht.
Ende gut, alles gut? Nicht ganz. Landesverbände und Vereine stellten in den vergangenen Jahren aufgrund des enormen bürokratischen Aufwands teilweise die Sportausübung ein. Zum Schaden der Schützen.
Die Landesverbände, die sich diese Last auf die Schultern luden und der BDS-Bundesverband hatte im riesigen Verwaltungsauswand hohe Kosten und die Funktionsträger unter der Arbeitsbelastung zu leiden.
Zum Schaden des Sports.
Es wird noch einigte Zeit dauern, bis der Scherbenhaufen beseitig ist, der ab 2016 angerichtet wurde.
Schadensersatz? Lächerlich!
Der Bundesrat forderte 2009 nach der Amoktat von Winnenden die Bundesregierung auf, die Genehmigung der Sportordnung für das IPSC Schießen zu widerrufen, obwohl das IPSC Schießen in keinster Weise mit der Mordtat zu tun hatte. Es war ein reiner Sündenbockreflex gegen Unbeteiligte und an der Tat völlig Unschuldige, mit dem man medial punkten wollte. Die Regierung widerstand diesem Druck damals dankenswerter Weise.
Nun ist auch der Angriff über die Steuerseite zurückgeschlagen.
Nun sollte es wirklich genug sein!
Fritz Gepperth
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