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in wenigen Wochen haben die Schüler es endlich geschafft und verabschieden sich erst einmal für 6 Wochen in die Sommerferien. Der ein oder andere von Ihnen wird sich nun auch in den Sommerurlaub mit seinen Kindern aufmachen. Oder möchten Ihre Kinder dieses Jahr lieber einen Teil der Ferien nutzen um das Taschengeld etwas aufzubessern? Lesen Sie mehr in unserem ersten Beitrag.

Die Steuererklärung ist bereits abgegeben, nun wartet man sehnsüchtig auf den Steuerbescheid. Doch welche sind eigentlich die wichtigsten Informationen auf dem Steuerbescheid und auf was sollte man achten? Wir verraten es Ihnen in unserem zweiten Beitrag.

Akquise, jeder spricht davon, die Akquise verfolgt uns täglich. Doch was steckt eigentlich genau dahinter und wie akquiriert man am effektivsten? In unserer Serie „Wie führe ich eine erfolgreiche Akquise“ erfahren Sie mehr über die wichtigsten Erfolgsfaktoren der Akquise.

Wie gewohnt finden Sie neben den wissenswerten Artikeln auch unsere Kurzmeldungen, das Blitzlicht DATEV und die Branchen Specials der Volksbank. Herr Krimmer gibt wieder einen Anstoß zum Nachdenken und unsere Veranstaltungstipps weißen Sie auf wichtige Veranstaltungen im Hause Kopp hin.

Ich wünsche Ihnen viel Spaß beim Lesen.

Viele Grüße, Ihr


Klaus Kopp

Sommerzeit heißt auch Ferienjobber-Zeit

Ganze sechs Wochen haben die Schüler nun Zeit sich vom stressigen Schulalltag zu erholen. Viele nutzen ihre Freizeit aber auch um etwas Geld dazu zu verdienen und helfen in unterschiedlichsten Betrieben aus. Wer sich, als Handwerksunternehmer, vorübergehend Unterstützung zulegt, muss sich jedoch an gewissen Spielregeln halten. Im Folgenden erfahren Sie mehr über die wichtigsten Vorgaben des Jugendschutzgesetzes, zusammengefasst vom Deutschen Gewerkschaftsbund.

Die Altersgrenze
Kindern bis zum einschließlich 14. Lebensjahr ist es laut Jugendarbeitsschutzgesetz grundsätzlich verboten zu arbeiten. Kinder über 13 Jahren dürfen – mit Zustimmung der Eltern - bis zu zwei Stunden täglich (im landwirtschaftlichen Bereich drei Stunden) zwischen 8 und 18 Uhr arbeiten. Weniger Einschränkungen gibt es für 15- bis 17-Jährige (laut DGB).

Tätigkeitsvorgaben
Schwere körperliche oder gefährliche Arbeiten sind für Schüler nicht erlaubt: hierzu zählt, das Tragen von schweren Gegenstände, hantieren mit Chemikalien oder Akkordarbeit.

Arbeitspensum und Arbeitszeiten
In den Ferien dürfen schulpflichtige Jugendliche (15- bis 17-Jährige) nicht länger als vier Wochen pro Jahr jobben.

Jugendliche dürfen nicht länger als acht Stunden am Tag arbeiten und nicht mehr als 40 Stunden pro Woche. Der vorgesehene Arbeitszeitraum für die jungen Hilfskräfte, eines Handwerksunternehmens, liegt zwischen 6 bis 20 Uhr, Wochenendarbeit ist grundsätzlich nicht erlaubt.

Für Schüler die bereits 16 Jahre alt sind, gibt es aber Ausnahmen:
- Im Gaststättengewerbe bis 22 Uhr
- In mehrschichtigen Betrieben bis 23 Uhr

Ruhepausen
Beträgt die Arbeitszeit zwischen viereinhalb und sechs Stunden am Tag, steht den Schülern mindestens 30 Minuten Pause zu. Beträgt die Arbeitszeit mehr als sechs Stunden sind es mindestens 60 Minuten.

Versicherung
Die Schüler-Aushilfen müssen für den Ferienjob von Handwerksunternehmern über den Betrieb unfallversichert werden. Es fallen keine Beiträge zur Sozialversicherung an.

Quelle: handwerk-magazin.de 2012

Steuerbescheid – alles auf einen Blick.

Schätzungen gehen davon aus, dass mindestens jeder fünfte Steuerbescheid fehlerhaft ist. Wir haben für Sie die wichtigsten Informationen auf dem Steuerbescheid zusammengefasst. So können Sie auf einen Blick die wesentlichen Daten prüfen.

Steuerfestsetzung
Die Art der Steuerfestsetzung gibt Auskunft darüber, ob der Steuerbescheid endgültig ist, noch vorläufig oder sich „unter dem Vorbehalt der Nachprüfung“ befindet.

Datum
Ein Einspruch gegen den Steuerbescheid ist nur während einer gewissen Frist möglich. Ab dem Datum des Steuerbescheids plus drei Tage für die Postzustellung, läuft die Frist für den Einspruch. Beispiel: Wenn der Steuerbescheid das Datum vom 23. Juni trägt, muss der Einspruch bis zum 26. Juli beim Finanzamt sein.

Finanzamt
Etwaige Einsprüche müssen Steuerzahler an diese Adresse schicken. Da der zuständige Sachbearbeiter nicht immer angegeben wird, ist bei manchen Finanzämtern auch ein Einspruch per E-Mail möglich. Andere nennen für dringende Fragen zumindest eine Telefonnummer.

Höhe der Steuerschuld
Dieser Tabelle entnimmt man die Steuer, die das Finanzamt festgesetzt hat. Sie enthält die Einkommensteuer, den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer. Die bereits gezahlten Steuern werden davon abgezogen. Nun ergibt sich entweder eine Nachzahlung oder eine Erstattung.

Erläuterungen
Hier begründet das Finanzamt, warum es gegebenenfalls von der Steuererklärung abgewichen ist oder warum ein Steuerbescheid zunächst nur vorläufig ist.

Bankverbindung
Im Falle einer Erstattung vom Finanzamt sollten Sie unbedingt noch einmal Ihre angegebenen Bankdaten überprüfen.

Sollten Sie Ihre Steuererklärung elektronisch mit einer Steuersoftware erstellt haben, haben Sie Vorteile beim Prüfen des Steuerbescheids. Die Software berechnet nämlich bereits, wie hoch eine Steuererstattung oder -nachzahlung ausfallen müsste.

Quelle: Handelsblatt.com

Wie führe ich eine erfolgreiche Akquise? No. 1

Die Akquise ist das A und O eines Unternehmens und entscheidet ob Ihr Unternehmen steht oder fällt. Oft gerät dieser wichtige Prozess jedoch in Vergessenheit – meist auf Grund von falschem Zeitmanagement.
In dieser Serie möchten wir Ihnen mehrere Erfolgsfaktoren für Ihre Akquise näher bringen. Wir beginnen mit dem Schlagwort „zielgerichtet“.

Zielgerichtet

Zielgerichtet heißt zu klären, was Sie sich wünschen. Sowohl für Ihr Unternehmen als auch für Ihre Mitarbeiter und für Sie selbst. Machen Sie sich Gedanken darüber, wo Sie Ihr Unternehmen im nächsten Jahr, in den nächsten fünf Jahren und darüber hinaus sehen, setzten Sie Ziele.

Zielgerichtet bedeutet auch, sich über das Verhalten der Kunden bewusst zu werden. Ein beständiger und persönlicher Kontakt zu den Kunden fördert die Zusammenarbeit und trägt dazu bei, dass Sie Ihre Arbeit gerne erledigen. Deshalb sollten Sie sich im Voraus Gedanken dazu machen, wie Ihr idealer Kunde ist, mit welchem Verhalten Sie eher nicht zurecht kommen und wie Sie unangenehme Situationen vermeiden könnten.

Ebenso wichtig wie die Kundenstruktur sind die damit verbundenen Aufträge. Arbeiten Sie systematisch und setzen Sie sich klare Linien die Sie auch verfolgen. Machen Sie sich klar, welche Art von Aufträgen Sie an Land ziehen möchten und konzentrieren Sie sich hierauf. Achtung: nicht zu viel Euphorie. Man muss immer noch zwischen dem was man gerne macht und dem, was gewinnbringend ist unterscheiden!

In unserem nächsten Newsletter setzten wir die Serie „Wie führe ich eine erfolgreiche Akquise?“ fort. Seien Sie gespannt auf weitere Erfolgsfaktoren der Akquise.

Quelle: Unternehmenskick.de

DATEV Blitzlicht

Das DATEV Blitzlicht ist ein monatlicher Newsletter mit vielen Informationen aus den Bereichen Steuern, Recht und Wirtschaft.

Volksbank Branchen Specials

Die Volksbank "Branchen Specials" enthalten aktuelle Daten zur Konjunktur und zur wirtschaftlichen Situation der Unternehmen in verschiedenen Branchen. Unsere Mandanten können die Berichte kostenlos auf der Webseite der Volksbank Stuttgart herunterladen.

Einen Augenblick noch...

„Der Garten meiner Nachbarin hat mich dieser Tage fasziniert. Der Lauch, der so schön heranwächst, der Salat, die Kartoffeln, die Erdbeeren und auch die Blumen in ihrer Farbenpracht haben mich begeistert.
 
Unser Leben gleicht auch so einem Garten, in dem wir all das anpflanzen können, was wir für ein erfülltes Leben brauchen. Entscheidend ist aber, wie wir den Boden vorbereiten und was wir aussäen.
 
Manche Menschen betrachten das Leben nicht als Garten sondern als Supermarkt, wo sie die Dinge bekommen, ohne selber etwas dafür getan zu haben. Sie müssen dann allerdings auch mit dem zufrieden sein, was andere produziert haben.
 
Betrachten Sie Ihr Leben als Garten, wo Sie selber das aussäen können, was Sie ernten wollen, oder als Supermarkt, wo Sie das nehmen müssen, was andere vorbereitet haben?“

Jochen Krimmer ist 65 Jahre, ausgebildeter Verwaltungsbeamter, Theologiestudium auf dem 2. Bildungsweg, 30 Jahre Pfarrer der Evangelischen Kirche in Württemberg in verschiedenen Kirchengemeinden. Er arbeitet seit mehreren Jahren selbständig und ermutigt Menschen, ihr Leben selbst in die Hand zu nehmen und aktiv zu gestalten.

Veranstaltungshinweise

Für Gründer und Unternehmer finden stets interessante Seminare und Workshops statt. Vielleicht ist auch für Sie die passende Veranstaltung dabei? Wir würden uns freuen, Sie bei einem der Termine persönlich zu treffen!

Impressum:

Kopp Steuerberatung
Klaus Kopp
Bahnhofstrasse 21
71332 Waiblingen

Telefon: 0 71 51 - 9 81 47-0
Telefax: 0 71 51 - 9 81 47-25

info@kopp-steuerberatung.de
www.kopp-steuerberatung.de

Zuständige Aufsichtsbehörde: Steuerberaterkammer Stuttgart
Zuständige Kammer: Steuerberaterkammer Stuttgart
USt.-IdNr.: DE159260531

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Klaus Kopp © 2008-2012

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