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abschalten, die Seele baumeln lassen und das Wetter genießen. Urlaub mit dem Ehegatten? – selbstverständlich. Bezahlt wird mit den Ersparnissen auf dem Gemeinschaftskonto. Doch Vorsicht: behalten Sie da Einzahlungsgleichgewicht bei – mehr dazu in unserem ersten Artikel.

Unsere Serie „Wie führe ich eine erfolgreiche Akquise?“ beschäftigt sich diesmal mit einem weiterem Erfolgsfaktor: Kontinuität. Erfahren Sie mehr darüber, wie Sie Ihre Akquise optimieren und effektiv akquirieren.

Auf unserer Homepage hat sich etwas getan, mehr dazu finden Sie unter „Neues aus der Kanzlei“. Neugierig? Dann schauen Sie doch einfach einmal vorbei www.kopp-steuerberatung.de

Wie gewohnt finden Sie auch unsere Kurzmeldungen, das Blitzlicht DATEV und die Branchen Specials der Volksbank. Herr Krimmer gibt wieder einen Anstoß zum Nachdenken und unsere Veranstaltungstipps weißen Sie auf wichtige Veranstaltungen im Hause Kopp hin.

Ich wünsche Ihnen viel Spaß mit unserem Newsletter.

Viele Grüße, Ihr


Klaus Kopp

Wussten Sie schon? – Einzahlungen von Eheleuten auf Gemeinschaftskonten können steuerpflichtig sein.

Folgender Vorfall ereignete sich im November 2011:
Ein Ehepaar hatte ein Oder-Konto eröffnet, zu dem lediglich der Ehemann einen großen Beitrag beisteuerte. Das Finanzamt besteuerte daraufhin die Hälfte der auf das Konto eingezahlten Beträge als Schenkung an die Ehegattin. Diesem Vorfall liegt eine erfolglose Klage zugrunde, die Vorentscheidung wurde vom Bundesfinanzhof aufgehoben und zurück an das Finanzamt verwiesen.

Unter bestimmten Umständen kann also die Zahlung eines Ehegatten auf ein Gemeinschaftskonto als Zuwendung gewertet werden. Diese Zuwendung unterliegt der Schenkungssteuer. Vor der Versteuerung der Einzahlungen muss das Finanzamt allerdings einen Nachweis erbringen: der nicht einzahlende Ehegatte muss im Verhältnis zum einzahlenden Ehegatten frei zur Hälfte über das eingezahlte Guthaben verfügen können.

Im angesprochenen Fall musste also erst einmal geklärt werden, ob die Ehegattin im Verhältnis zu ihrem Ehemann an dem gemeinsamen Kontoguthaben zur Hälfte beteiligt war. In erster Linie richtet man sich hierbei nach Vereinbarungen der Ehepartner und nach der Verwendung des Guthabens.
Bedient sich der weniger oder nicht einzahlende Ehegatte häufig am Gemeinschaftskonto spricht dies laut Bundesfinanzhof dafür, dass beide Ehepartner zu gleichen Teilen am Vermögen berechtigt sind. In diesem Fall würde also die Hälfte der eingezahlten Beträge besteuert werden. Ist dies allerdings nur ein Einzelfall, so geht der Bundesfinanzhof davon aus, dass sich die Zuwendung lediglich auf einen gewissen Betrag beschränkt.

Quelle: handwerk-magazin.de

Wie führe ich eine erfolgreiche Akquise? No. 2

Die Akquise ist das A und O eines Unternehmens und entscheidet ob Ihr Unternehmen am Markt bestehen bleiben kann. Oft gerät dieser wichtige Prozess jedoch in Vergessenheit – meist auf Grund von falschem Zeitmanagement. In dieser Serie möchten wir Ihnen mehrere Erfolgsfaktoren für Ihre Akquise näher bringen. Weiter geht es mit dem Schlagwort „kontinuierlich“.

Kontinuierlich

Die Akquise macht die halbe Miete und sollte somit fest zu Ihrem Berufsalltag gehören. Der wichtigste Grundgedanke für eine erfolgreiche Akquise lautet: Akquise gehört immer dazu. Nur so können Sie Ihren Erfolg sichern.

Einen großen Teil der Akquise übernimmt Ihr Unternehmensauftritt, im besten Fall spricht dieser für sich und überzeugt potentielle Neukunden ganz von allein. Zu einem aussagekräftigen und überzeugenden Unternehmensauftritt gehören entsprechende Werbemittel wie Visitenkarten, Flyer, etc. und ein professioneller Webauftritt. Außerdem muss Ihr Unternehmen publik gemacht werden: listen Sie es in unterschiedlichen Datenbanken. So steigt Ihre Trefferquote und mehr potentielle Neukunden werden auf Ihr Unternehmen aufmerksam.

Neben dem Unternehmensauftritt ist das Zeitmanagement ein wichtiger Faktor für die kontinuierliche Akquise. Auch in stressvollen Zeiten sollte man die Akquise nicht außen vor lassen. Planen Sie täglich etwas Zeit ein, um die Akquise voran zu treiben. Setzen Sie sich wie in unserem ersten Teil der Serie besprochen Ziele, die Sie in einem bestimmten Zeitfenster erreichen möchten. Fakt ist: ganz egal ob Sie gerade mit Aufträgen überhäuft werden oder sich nach einem neuen Auftrag sehnen, die Akquise sollte Ihr ständiger Begleiter sein, sowohl in guten als auch in weniger guten Zeiten – mal mehr mal weniger.

Geld spielt für eine erfolgreiche, kontinuierliche Akquise nicht unbedingt eine wichtige Rolle. Ihr Ehrgeiz und die Regelmäßigkeit in der Sache sparen viele Kosten und sichern Ihnen Erfolge. Sie müssen differenzieren, was bringt mehr Wirkung: eine Anzeige oder fünf persönliche Anrufe. Achten Sie unbedingt darauf, dass Sie in die richtige Richtung gehen, denn mit einer kontinuierlichen aber nicht effektiven Akquise kommen Sie nicht weiter. Setzen Sie Ziele und bleiben Sie am Ball!

In unserem nächsten Newsletter setzten wir die Serie „Wie führe ich eine erfolgreiche Akquise?“ fort. Seien Sie gespannt auf weitere Erfolgsfaktoren der Akquise.

Quelle: Unternehmenskick.de

DATEV Blitzlicht

Das DATEV Blitzlicht ist ein monatlicher Newsletter mit vielen Informationen aus den Bereichen Steuern, Recht und Wirtschaft.

Volksbank Branchen Specials

Die Volksbank "Branchen Specials" enthalten aktuelle Daten zur Konjunktur und zur wirtschaftlichen Situation der Unternehmen in verschiedenen Branchen. Unsere Mandanten können die Berichte kostenlos auf der Webseite der Volksbank Stuttgart herunterladen.

Einen Augenblick noch...

Erinnern Sie sich noch an den Garten meiner Nachbarin? Manches an Gemüse wurde inzwischen geerntet, und das Beet ist frei für neue Setzlinge. Sie müssen eingepflanzt werden und dann brauchen sie Wasser und Sonne.
 
Mit Ihren „Setzlingen fürs Leben“ ( = Talente und Begabungen) ist es genauso. Auch sie bringen nur eine Ernte, wenn Sie sie einpflanzen und dann richtig bewässern und in die Sonne stellen, d. h. sie entwickeln und so zur Geltung bringen, dass andere etwas davon haben.
 
Was machen Sie mit Ihren Setzlingen? Wie viel Fleiß und Aufmerksamkeit geben Sie ihnen, dass sie eine gute Ernte in Ihrem Leben bringen?
 
Viel Spaß beim „Gärtnern“ wünscht Ihnen
Jochen Krimmer

Jochen Krimmer ist 65 Jahre, ausgebildeter Verwaltungsbeamter, Theologiestudium auf dem 2. Bildungsweg, 30 Jahre Pfarrer der Evangelischen Kirche in Württemberg in verschiedenen Kirchengemeinden. Er arbeitet seit mehreren Jahren selbständig und ermutigt Menschen, ihr Leben selbst in die Hand zu nehmen und aktiv zu gestalten.

Neues aus der Kanzlei

Achtung: Wir haben unseren Webauftritt überarbeitet und einige kleine Änderungen vorgenommen. Neben textlichen Änderungen wurden Navigationspunkte (wie Kooperationen) erweitert. Ab sofort können Sie sich den Film "S.O.S - der Film" direkt auf unserer Webseite ansehen. Ein Film, der Sie schlau für den Notfall macht: Strategie Organisation Sicherheit - was passiert wenn Sie als Unternehmer oder Familienoberhaupt für längere Zeit ausfallen?

Veranstaltungstermine

Für Gründer und Unternehmer finden stets interessante Seminare und Workshops statt. Vielleicht ist auch für Sie die passende Veranstaltung dabei? Wir würden uns freuen, Sie bei einem der Termine persönlich zu treffen!

Impressum:

Kopp Steuerberatung
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Bahnhofstrasse 21
71332 Waiblingen

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