Online Version - Abmelden / Unsubscribe

Sonder-Infobrief 23. Oktober 2019 23.10.2019
Liebe Mitglieder und Interessierte des BDS,

vielen Dank für die überwältigende Reaktion auf mein gestriges Schreiben! Leider können wir unmöglich alle einzelnen Rückfragen beantworten. Sonst kommen wir nicht mehr dazu die Politik umzustimmen. Auch können wir jetzt keine Einzelrechtsberatung machen. Wenn wir politisch forwärts kommen, wird das auch gar nicht nötig sein. Ich bitte um Verständnis dafür, dass wir hier und jetzt gesammelt und generalisiert häufige Fragen beantworten.

Ihr und Euer Präsident

Friedrich Gepperth
Häufige Fragen zum Gesetzenwurf zur Änderung des Waffengesetzes

Frage: Warum die Aufregung, es ist doch erst ein Entwurf?
Antwort: Der Entwurf hat den Bundestag erreicht, war bereits in erster Lesung, steht vor der ersten Ausschussbefassung und soll bis zum 8. November final verabschiedet sein. Nachdem das Bundesinnenministerium zwei Jahre getrödelt hat, muss es jetzt ganz schnell gehen, was auch Abgeordnete des Bundestags kritisieren. Den betroffenen Verbänden bleiben gerade einmal 14 Tage.
 
Frage: Haben die Verbände geschlafen oder gibt es Uneinigkeit unter ihnen?
Antwort: Die europäischen Verbände haben sich ab 2016 europaweit gemeinsam, intensiv und letztlich im Wesentlichen erfolgreich dafür eingesetzt, dass die EU-Feuerwaffenrichtlinie 2017 in einer verträglichen Weise geändert wird. Die EU Kommission wollte praktisch alle Selbstladewaffen verbieten. Dazu ist es nicht gekommen. Ab 2017 haben sich die deutschen Verbände dann national für eine vertretbare Umsetzung eingesetzt und dachten bis letzte Woche, erfolgreich. Der BDS hat mit dem Deutschen Schützenbund, dem Deutschen Jagdverband und allen anderen Verbänden im engen Schulterschluss gemeinsam gestritten… zwischen die Verbände passt kein Blatt Papier!
 
Frage: Was bedeutet die regelmäßige Schießsportausübung, die mindestens 10 Jahre erfolgen muss?
Antwort: Monatliches Schießen mit jeder Waffe jedes Jahr oder 18 Termine pro Jahr. Beispiel für einen Sportschützen mit den 5 Waffen des Grundkontingents, wenn im August keine Schießmöglichkeit besteht: 5 * 18 = 90 Schießtermine. Als Schießtermin dürfte sich ein Tag verstehen, aber das ist gegenwärtig unklar.
 
Frage: Soll das ausnahmslos gelten?
Antwort: Die Waffenbehörden könnten  z. B. eine ganzjährige Erkrankung berücksichtigen und vom Widerruf absehen. Dass sie das machen, ist aber keineswegs garantiert. Manche Ämter nutzen bereits jetzt alle Möglichkeiten zum Entzug waffenrechtlicher Erlaubnisse.  
 
Frage: Welche Waffen wären von der Magazinregelung betroffen, welche nicht?
Antwort: Betroffen wären Zentralfeuer-Selbstladewaffen, nicht betroffen Randfeuer und Repetierwaffen. Aber Magazine, die in Selbstladewaffen passen, sind betroffen, selbst wenn sie zu einer Repetierwaffe gehören. Betroffen wären gleichermaßen Kasten- und Röhrenmagazine oder fest eingebaute. Bei der Anzahl soll jeweils die kleinste in das Magazin passende Patrone passen, unabhängig vom Kaliber der Waffe, also maßgeblich 9 mm Luger in einem Magazin für eine .40S&W-Waffe oder 12/44 in einer Flinte 12/89.
 
Frage: Richtet sich die Kritik des BDS gegen die Partei X und/oder ist sie ein Aufruf zur Wahl von Partei Y?
Antwort: Die Kritik richtet sich gegen Regelungen des Gesetzentwurfs, den bisher das Bundesinnenministerium zu verantworten hat. Der BDS unterstützt sinnvolle politische Ansätze und lehnt unsinnige Gesetzesverschärfungen ab. Was die Parteien des Deutschen Bundestags daraus machen, ist deren Verantwortung.   
 
Frage: Ist die Sache durch und/oder geben wir auf?
Antwort: Zweimal „nein“! Einzelnen Bundestagsabgeordneten der Fraktionen (in alphabetischer Reihenfolge) AfD, CDU, CSU, FDP und SPD gehen die Vorschläge des BMI zu weit. An diesen liegt es, eine Mehrheit für Verbesserungen zu bilden. Der BDS wird weiter Verbesserungen anmahnen und Lösungsvorschläge anbieten.
 
Frage: Machen wir eine Demonstration?
Antwort: Nein, in Berlin demonstrieren jeden Tag dutzende Gruppen. Das interessiert unterhalb ein paar 100.000 Teilnehmern niemanden und diese Zahl ist, wenn überhaupt, in der Kürze der Zeit nicht erreichbar.
 
Frage: Auf wen kommt es jetzt an?
Antwort: Auf die Abgeordneten des deutschen Bundestags und ihre Fraktionen. Dabei zentral auf die Regierungsparteien und ihre Parteivorsitzenden Annegret Kramp-Karrenbauer, Markus Söder und Malu Dreyer (kommissarisch).
 
Frage: Ich will meine(n) Abgeordneten anschreiben, auf was soll ich achten?
Antwort: Eine E-Mail ist in einer Sekunde gelöscht… und ab der 10. macht das der Spamfilter. Einen Brief muss man öffnen und das Schriftstück in die Hand nehmen, bevor man es ablegen kann. Auch wenn einem angesichts solcher Nachrichten das Herz übergeht: Die Formen sind zu wahren! Die Sachbearbeiter für die Briefe können für die Sache nichts und Kraftausdrücke oder schlimmere sprachliche Entgleisungen bringen die Sache nicht weiter. Anonyme Schreiben kommen überhaupt nicht in Frage. Wer nicht zu dem steht, was er sagt oder schreibt, sagt oder schreibt besser gar nichts.
 
Frage: Wie erreiche ich…?
Antwort:
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, Alt-Moabit 140, 10557 Berlin
Christlich-Soziale Union in Bayern e. V., Mies-van-der-Rohe-Str. 1, 80807 München
Christlich Demokratische Union Deutschlands, Klingelhöferstraße 8, 10785 Berlin
Sozialdemokratische Partei Deutschlands, Wilhelmstraße 141, 10963 Berlin
alle Bundestagsabgeordneten jeweils mit Vorname, Name, MdB unter Deutscher Bundestag, Platz der Republik 1, 11011 Berlin
 
Frage: Wird es (einen) Musterbrief(e) geben?
Antwort: Ja, hier ist einer, weitere werden folgen:

Sehr geehrte Damen und Herren,

 
ich beschwere mich über die geplante Verschärfung des Waffenrechts, wie sie im Gesetzentwurf des Drittes Waffenrechtsänderungsgesetzes, Drs. Nr. 19/13839 zum Ausdruck kommt. Diese ist im Wesentlichen weder europarechtlich erforderlich noch aus Gründen der inneren Sicherheit geboten. Ich empfinde sie daher als Affront gegen mich als rechtstreuer Sportschütze, als Angriff auf den Sport und auf mein Eigentum an den von mir teuer erworbenen Waffen.
 
Ich fordere:

  1. Das Bedürfnisprinzip nicht weiter auszuweiten, insbesondere nach 3 oder spätestens 5 Jahren Schießsportausübung zur Aufrechterhaltung des Bedürfnisses keine oder wenigstens stark reduzierte Pflichttermine vorzusehen und die generelle Schießsportausübung gelten zu lassen. Eine waffenbezogene Kontrolle des Schießsports lehne ich ebenso ab, wie eine langjährige Verpflichtung zur Aufzeichnung von Terminen. 
  2. Die EU-Feuerwaffenrichtlinie so schonend als möglich in deutsches Recht umzusetzen und den bewährten Rechtsstand so weit als möglich zu bewahren. Dabei insbesondere umfassenden Gebrauch von der Möglichkeit der Richtlinie zu machen, organisierte Sportschützen internationaler Disziplinen von Verboten und Beschränkungen bei Magazinen und Waffen freizustellen und generell Magazine allenfalls erlaubnispflichtig zu machen, anstatt gleich zu verbieten. 
  3. Das Waffengesetz zu deregulieren und zu entbürokratisieren. Es ist offenkundig, dass die Waffen von Sportschützen nur marginale Deliktsrelevanz besitzen und Gefahren von illegalen und inzwischen selbstbebauten Waffen ausgehen. Bürger, die sich an die Gesetze halten verdienen Vertrauen und nicht Gängelung und echte Entlastung statt Lippenbekenntnissen. 

Mit freundlichen Grüßen

Link zum Text des Musterbriefs als doc
Online Version - Abmelden / Unsubscribe
Impressum - Angaben gemäß §§ 5 TMG, 55 RStV - Betreiber und Kontakt:

Bund Deutscher Sportschützen 1975 e.V.
vertreten durch den geschäftsführenden Vorstand: Präsident Friedrich Gepperth, Vizepräsidenten Sigrid Schuh, Rigo Woll und Heinrich Schwäbe
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg, Registernummer 21233Nz
EU-Transparenzregister Nr. 420098621569-80
Verantwortlicher für journalistisch-redaktionelle Inhalte und ViSdPR: Ulrich Falk

Birkenring 5
16356 Ahrensfelde
Telefon: (030) 50 18 44 68
Telefax: (030) 97 99 23 59
E-Mail: info@bdsnet.de
Internet: http://www.bdsnet.de