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Infobrief Februar 2016 05.02.2016
Vorwort des Präsidenten
 
Liebe Mitglieder und Interessierte des BDS!
 
Neues Jahr, altbekannte Probleme: Auch im noch jungen Jahr 2016 sind wir gezwungen, uns mit der  ungerechtfertigten Diskriminierung des IPSC-Sports im Steuerrecht zu befassen und mit den hanebüchenen Ideen der EU-Kommission zur Feuerwaffenrichtlinie.
Inzwischen laufen in beiden Themenfeldern die politischen Gespräche auf Hochtouren. Denn wichtig ist, die gewählten Volksvertreter in Deutschland und in Europa über die Fakten zu informieren und die Fehlvorstellungen und - ich spreche es aus - bewussten Lügen der Bürokraten hier wie dort energisch und ausdauernd zu bekämpfen.

Dazu gehört der Irrtum, dass eine Disziplin einer genehmigten (!) Schießsportordnung in einem anerkannten (!) Schießsportverband "nicht mit der Werteordnung unserer Gesellschaft in Einklang zu bringen" sei, wie ein Finanzamt schreibt. Blödsinn!
Unser Sport und unsere Schützen stehen in der Mitte der Gesellschaft und wenn die von uns gelebte "Werteordnung" von der Fairness im Sport über das ehrenamtliche Engagement im Verein bis hin zur diskriminierungsfreien Wertschätzung aller Sportler unabhängig von Herkunft, Hautfarbe, Religion, Alter und - was man heutzutage anscheinend durchaus wieder betonen muss: Geschlecht! - in diesem Maße bei allen Bewohnern dieses Landes zu finden wäre, wäre der ganzen Gesellschaft gedient. 

Dazu gehört der Irrtum, dass legale Waffen von Sportschützen (und Jägern und Waffensammlern) in den illegalen Markt und zu Kriminellen und Terroristen gelangen. Unsinn!
Unsere Waffen sind nicht nur technisch vor Um- und Rückbau sicher, sie sind vor allem bei den rechtstreuen, vielfach überprüften (und gebührengeplagten) Bürgern in sicheren Händen! Das optische Erscheinungsbild spielt dabei überhaupt keine Rolle. Terroristen haben keine Bedürfnis- und Zuverlässigkeitsüberprüfung, lassen sich nicht von der Bürokratie triezen und kaufen sich Ihre vollautomatischen Kriegswaffen einfach in Osteuropa, an die sie anscheinend leichter kommen, als in Deutschland ein Jungschütze an eine Kleinkaliberwaffe.

Entlarvend zum Thema ein brandaktueller französischer TV-Beitrag zum Waffenschmuggel; der Link ist weiter unten zu finden.

Wir treten weiter energisch für unseren Sport und unsere Interessen ein, vor allem auch öffentlich, denn das ist nicht nur unser Recht, sondern für den Erhalt unserer freiheitlichen Gesellschaft geradezu unsere Pflicht. Wir lassen nicht die Terroristen gewinnen... und auch nicht die Bürokraten!

Ihr und Euer Präsident
 
Friedrich Gepperth
 
Inhalt
Editorial

Sehr geehrte Leser, liebe Sportschützen,

auch dieses Mal müssen wir uns mit der EU-Feuerwaffenrichtlinie befassen, aber auch das Sportjahr 2016 wirft seine Schatten voraus. In dieser Ausgabe finden sich daher auch Hinweise zur Kommentierung der Standard-Sportordnung und zu unserem Online-Anmeldesystem.
Alle Fachbesucher laden wir bereits bei dieser Gelegenheit ein, auf der IWA 2016 den Stand des BDS zu besuchen und sich mit uns auszutauschen.
 
Ulrich Falk
TV-Beitrag: Kalaschnikows für Terroristen

Im Fernsehbeitrag "Kalaschnikows für Terroristen" vom 3. März 2016 berichtete das ZDF über den Waffenschmuggel in Europa. Die Recherchen der französischen Journalistin decken eine schockierend hohe Anzahl von vagabundierenden vollautomatischen Kriegswaffen und Handgranaten in Osteuropa auf, die für kleines Geld spielend leicht in die EU verbracht werdern können und werden.
Eine textliche Zusammenfassung findet sich auf der Internetseite des ZDF.

Gerne hätten wir hier den Link zum Beitrag in die ZDF-Mediathek gebracht, aber bereits zwei Tage nach der Ausstrahlung ist der Beitrag "aus rechtlichen Gründen" nicht mehr abrufbar. Auf telefonische Anfrage hin teile das ZDF mit, dass in einzelnen Fällen Beiträge nicht wie üblich für sieben Tage abrufbar seien. Allerdings seien folgende Wiederholungen der Sendung auf "ZDF Info" geplant:

  • 30. März, 00.30 Uhr
  • 30. März, 17.15 Uhr
  • 1. April, 11:00 Uhr
Es wurde angeraten, sich in der Zwischenzeit noch telefonisch beim ZDF-Zuschauerservice zu erkundigen, ob die geplanten Termine sich nicht aufgrund aktueller Programmumstellungen ändern.
Stellungnahmen zur EU-Waffenrechtsänderung ...
 
... Bundesrat

Der Bundesrat hat am 29. Januar 2016 in seiner Plenarsitzung die beabsichtigen Änderungen der EU-Feuerwaffenrichtlinie "zur Kenntnis genommen" (Kenntnisnahmen). Zur Sache sprach der Innenminister von Thüringen Dr Poppenhäger von der SPD (Video).

Kenntnisnahme bedeutet, dass der Bundesrat sich nicht auf eine einheitliche Linie einigen konnte. Das ist bemerkenswert: Allgemein werden solche Angelegenheiten immer in Ausschüssen vorbehandelt, in denen die Fachleute aus den Ländern die Sache beraten und Empfehlungen abgeben; so ist es auch in diesem Fall geschehen. Konkret kam ndie Mehrheit der Fachleute zu einer kritischen, ja ablehnenden Haltung gegenüber den Vorschlägen der EU-Kommission, die weiter unten wiedergegebenen wird. Die politischen Entscheidungsträger im Plenum sind diesen Vorschlägen mehrheitlich aber nicht gefolgt. Leider wird das Abstimmverhalten im Bundesrat nicht festgehalten und veröffentlicht, aber aus dem Videolink ist abzuschätzen, dass nur folgende Bundeländer hinter den Fachleuten stehen und die Vorschläge der EU-Kommission zurückweisen: Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein.
Link zum gesamten Vorgang mit der Drucksachennummer 584/18

Die zuständigen Bundesratsausschüsse, in der die Fachleute der Länderinnenministerien den Ton angeben, haben dem Plenum am 18.01.2016 empfohlen, die Vorschläge abzulehnen, wörtlich:

"Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union (EU), der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz (AV) und der Ausschuss für Innere Angelegenheiten (In) empfahlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:

1.
Der Bundesrat geht davon aus, dass die Regelungen des deutschen Waffengesetzes zum Umgang mit Schusswaffen bereits zu den strengsten Bestimmungen in den Mitgliedstaaten zählen und grundsätzlich einen hohen Schutz gewährleisten, der in vielen Fragen über die Mindestanforderungen der EU-Waffenrichtlinie hinaus geht. So sieht das deutsche Waffengesetz beispielsweise mindestens alle drei Jahre eine turnusmäßige Wiederholungsprüfung der Zuverlässigkeit eines Waffenerlaubnisinhabers vor.

2.
Der Bundesrat spricht sich vor diesem Hintergrund gegen Änderungen der EU-Waffenrichtlinie aus, die die öffentliche Sicherheit nicht wirksam erhöhen oder zu einem Aufwand für Waffenbehörden und Waffenbesitzer führen, der nicht mehr in einem angemessenen Verhältnis zum erzielbaren Nutzen steht.

3.
An diesem Maßstab gemessen begegnet der von der Kommission vorgelegte Richtlinienvorschlag teils erheblichen Bedenken. Dies gilt insbesondere für
- die generelle Befristung von Waffenerlaubnissen auf höchstens fünf Jahre,
- die Pflicht zu einer medizinischen Untersuchung bei jeder Erteilung und Verlängerung einer Waffenerlaubnis [und
- die Erfassung aller unbrauchbar gemachten Waffen in den nationalen
Waffenregistern].

4.
Diese eine Vielzahl von Waffenerlaubnisinhabern betreffenden Regelungen würden bei den Waffenbehörden einen hohen Verwaltungsaufwand verursachen, ohne zu einem wirksamen Sicherheitsgewinn zu führen. Die Waffenbehörden würden durch diese neuen Aufgaben so stark zusätzlich belastet, dass
die Erfüllung vorrangiger Aufgaben erschwert wäre. Bedenken bestehen hinsichtlich der Pflicht, verbotene Waffen in Sammlungen unbrauchbar machen zu müssen. Gerade diese Waffen besitzen oft einen erheblichen finanziellen oder kulturhistorischen Wert, den sie durch die Unbrauchbarmachung zu verlieren drohen. Demgegenüber sind sie unter dem Gesichtspunkt der öffentlichen Sicherheit von keiner besonderen Relevanz, so dass mit einer Unbrauchbarmachung kein relevanter Sicherheitsgewinn verbunden wäre.

5.
Der Richtlinienvorschlag begegnet auch hinsichtlich einer Reihe von Änderungen im Anhang I der Richtlinie 91/477/EG erheblichen Bedenken, insbesondere auch für die Aufnahme von halbautomatischen zivilen Feuerwaffen, die wie vollautomatische Kriegswaffen aussehen, in die Kategorie A. Ein relevanter Sicherheitsgewinn ist mit dieser Regelung nicht verbunden und auch aus der Begründung des Richtlinienvorschlags nicht nachvollziehbar."


Link zur Ausschussempfehlung 548/1/15, die vom Plenum des Bundesrats NICHT angenommen wurde.

... EU-Mitgliedsstaaten

Die ersten Mitgliedsländer der EU und Norwegen haben sich zu den Vorschlägen der EU-Kommission zur Verschärfung der EU-Feuerwaffenrichtlinie geäußert. Es überwiegt die Skepsis und oftmals wird Klärungsbedarf angemeldet. Die sehr lesenswerten Stellungnahmen können - leider nicht in deutscher Sprache - heruntergeladen (.pdf) werden.

Feuerwaffenrichtlinie - so geht's weiter

Am 08.02.2016 tagt der Rat der Europäischen Union (Regierungen der Mitgliedsstaaten) und befasst sich mit der Änderung der Feuerwaffenrichtlinie. Es soll als einziger Tagesordnungspunkt ein geänderter Vorschlag besprochen werden.
Um welche Änderungen es sich hierbei handelt wurde noch nicht bekanntgegeben. Ausgehend von  diesem unbestätigten Änderungstext (.pdf in englischer Sprache) würde es bedeuten, dass die von den Mitgliedsstaaten zum Teil geharnischte Kritik an den bisherigen Vorschlägen der EU-Kommission ignoriert würde und die nicht annehmbaren Verschärfungen aufrechterhalten blieben.


Am 23.02.2016 setzt der zuständige Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz des Europaparlaments unter dem Tagesordnungspunkt 10 "Kontrolle des Erwerbs und Besitzes von Waffen" seine Beratungen zur Feuerwaffenrichtline fort. Als Textgrundlage werden noch die Vorschläge der Kommission vom 18.11.2015 aufgeführt. Es bleibt abzuwarten ob sich insoweit nach der Sitzung des Europäischen Rats Änderungen ergeben.

Neuer Kommentar zum "Standardprogramm"

Es gibt einen überarbeiten und aktuellen Kommentar zu den "Standard-Disziplinen" der Teile A, K und L der Sportordnung auf der BDS-Hauptseite. In diesem finden sich insbesondere wichtige Übergangsregelungen für das Sportjahr 2016 bis zum Inkrafttreten von Änderungen in der Sportordnung. Alle Änderungen sind als "NEU" gekennzeichnet und dadurch leicht zu erkennen.

Rengart BDS-Shop

Der vom BDS Bundesverband lizenzierte Onlineshop von Norbert Rengart bietet eine kleine, aber fortlaufend wachsende Auswahl an BDS-Artikeln an. Das Angebot richtet sich an jedermann und BDS-Mitglieder, aber gerade auch an IPSC-Rangeofficer.
 

bdsmeisterschaft.de - Neu: Globale Benutzerkennung

Eine Kennung, ein Passwort - lebenslang und für alle Meisterschaften einheitlich.
 
Endlich ist es so weit… nie wieder müssen sich aktive BDS-Schützen fortan von Wettkampf zu Wettkampf neue Login-Links, Benutzerkennungen und Passwörter merken.
 
Bisher sah das Konzept des Anmeldesystems von „bdsmeisterschaft.de“ eine strenge Trennung der Meisterschaften vor. Mit der Folge, dass für jeden Wettkampf separate Login-Daten verwendet werden mussten: so hatten die Zugangsdaten einer Bezirksmeisterschaft bei der unmittelbar darauf folgenden Landesmeisterschaft schon keine Gültigkeit mehr. Und wer sich für die Deutsche Meisterschaft qualifizierte, musste sich ein weiteres Mal neue Zugangsdaten notieren.
 
Ab sofort ist folgende Internet-Adresse nicht mehr nur für Wettkampfausrichter interessant, sondern gleichzeitig auch die zentrale Anlaufstelle für alle BDS-Wettkampfschützen:
http://bdsmeisterschaft.de
 
Wer noch keinen Zugang hat, kann sich hier - entweder als Schütze oder als Wettkampfausrichter - registrieren.
 
Aktive Schützen, die „in Doppelfunktion“ auch Wettkämpfe ausrichten, müssen sich allerdings doppelt registrieren. Denn ein Account für Schützen folgt ganz anderen Regeln als der für Matchveranstalter.
 
Die Registrierung als Schütze geht schnell von der Hand: man gibt einmalig seine persönlichen Daten wie Name, Geburtsjahr, Geschlecht, E-Mail-Adresse, Landesverband und Vereinsnummer ein und erhält so im Handumdrehen seine individuelle Benutzerkennung (beginnend mit „BK“).
 
Wer in weiteren Vereinen und/oder Landesverbänden schießt, kann seine Zweit- und Drittvereine (bzw. beliebig viele weitere Vereine) mit wenigen Klicks „hinzubuchen“. Denn bekanntlich kommt es auf BDS-Meisterschaften oft darauf an, für welchen Verein ein Schütze an den Start gehen will.
 
Das System listet nach dem Login alle Wettkämpfe ab Bezirksebene auf, die für den Schützen relevant sind. Individuell kann sich jeder Benutzer in seiner Wettkampfübersicht intuitiv alte Meisterschaften ausblenden bzw. Wettbewerbe aus anderen Sportjahren wieder sichtbar machen.
 
Thomas Christes hatte als Programmierer immer das Problem, dass es in den einzelnen Landesverbänden „autonome Nummernkreise“ hinsichtlich der Mitglieds- und Vereinsnummern gibt. So war nie auszuschließen, dass es gewisse Buchstaben- und Zahlenkombinationen in mehr als einem Landesverband gleichzeitig gibt. Aus IT-Sicht war dies stets eine große Hürde.
 
Die nun eingeführte „globale Benutzerkennung“ trennt nun streng nach Landesverband, BDS-Nummer und Vereinsnummer. Die persönlichen Daten muss der Schütze dabei nur einmal eingeben - denn Datenfelder wie Name, Geschlecht und Geburtsjahr sind ja „fix“.
 
Eine typische Benutzerkennung lautet „BK1001“. Bei frei wählbarem Passwort - es wird zwar ein Startpasswort vergeben, das sich aber nach Belieben ändern lässt.
 
Bucht sich der Schütze Zweit- und Drittvereine (bzw. beliebig weitere) dazu, erhält er zusätzliche Benutzerkennungen wie „BK1001-2“ usw. Das Passwort bleibt aber immer gleich.
 
Merken muss sich der Schütze aber nur die „Hauptkennung“, da alle Zusatzkennungen und die damit verbundenen relevanten Wettkämpfe tabellarisch angezeigt werden.
 
Ruckzuck gelangt man so mit einem Klick ins jeweilige Anmeldesystem und kann seine Starts hinzufügen bzw. terminieren. Bis hin zur Deutschen Meisterschaft.
 

"German Angst

Der bereits im vergangenen Jahr im Magazin "Welt der Fertigung" erschienene Kommentar von Präsident Gepperth "German" Angst"  ist nun auch online verfügbar. Nicht zuletzt belegen die aktuellen waffenrechtlichen Debatten die Aktualität der Thematik.
 

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Impressum - Angaben gemäß §§ 5 TMG, 55 RStV - Betreiber und Kontakt:

Bund Deutscher Sportschützen 1975 e.V.
vertreten durch den geschäftsführenden Vorstand: Präsident Friedrich Gepperth, Vizepräsidenten Sigrid Schuh, Rigo Woll und Heinrich Schwäbe
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg, Registernummer 21233Nz
Verantwortlicher für journalistisch-redaktionelle Inhalte und ViSdPR: Ulrich Falk

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