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Infobrief März 2017 16.03.2017
Vorwort des Präsidenten
 
Liebe Mitglieder und Interessierte des BDS, 

das Thema „Reichsbürger“ verfolgt der BDS, so wie die interessierte Öffentlichkeit auch, gegenwärtig primär in Medienberichten und den Äußerungen und Handlungen der Politik. Informationen über Ausmaß und Intensität dieser Erscheinung liegen uns nicht vor. Das gilt sowohl gesamtgesellschaftlich wie auch verbandsintern.
 
Dennoch lege ich Wert auf folgende Feststellung: Wer die Bundesrepublik Deutschland ablehnt ist im BDS falsch. Wer die freiheitlich demokratische Grundordnung nicht bejaht und extremistischen Weltanschauungen anhängt – im Übrigen egal ob links, rechts, religiös oder sonst was – hat bei uns nichts zu suchen.
Jemand der glaubt, er könne sich seine Gesetze selbst machen, wenn ihm die demokratisch geschaffenen nicht passen, gleichzeitig aber trotzdem staatliche waffenrechtliche Erlaubnisse für sich in Anspruch nehmen, ist auf dem Holzweg.
Erlaubnisbehörden argumentieren nicht zu Unrecht: Wer die Bundesrepublik und ihre Regeln ablehnt, gewährleistet auch nicht, dass er sich an seine Pflichten aus dem Waffengesetz hält. Und solchen Leuten könne der Staat keine Waffen genehmigen. Die Behörden haben damit argumentativ einen wunden Punkt der "Reichsbürger" getroffen. Über die Folgen für waffenrechtliche Erlaubnisse haben abschließend die Gerichte zu entscheiden - in jedem Einzelfall.

Die Bundesrepublik hat ihre Macken. Aber sie ist das freieste und beste Staatswesen, das wir auf deutschem Boden je hatten. Die erforderlichen politische Auseinandersetzungen mit unseren Gegner führen wir auf sachlicher Ebene. Gerade im Waffenrecht wollen wir so Einiges verbessert haben. Aber unser bestehendes Staats- und Gemeinwesen, seine Werte und Regeln anerkennt der staatlich anerkannte Schießsportverband BDS ausdrücklich.

Ihr und Euer Präsident
 
Friedrich Gepperth
Inhalt
Editorial

Sehr geehrte Leser, liebe Sportschützen,

nach dem Spiel ist vor dem Spiel. Sepp Herbergers strapazierte Fußballweisheit gilt momentan fürs Waffenrecht. Die EU ist mit ihrer Feuerwaffenrichtlinie fast fertig. Die rein national veranlasste Änderung des Waffengesetzes (Schränke etc.) nimmt dafür Schwung auf und soll bis zum Sommer über die Bühne gehen. Dann wird sich im neuen Bundestag gleich die Umsetzung der EU-Gesetzgebung anschließen. Alles dazu im heutigen Infobrief.
Der BDS hat sich im Sinne seiner Schützen in die Gesetzgebung eingemischt, mischt sich ein und wird sich weiter einmischen... so oft und so lange es eben erforderlich ist.
 
Ulrich Falk
SSV Rurtal Hückelhoven: Unser Selbstverständnis als Sportschützen

Der SSV Rurtal Hückelhoven 1973 e.V. hat sich unter dem Titel "Unser Selbstverständnis als Sportschützen" mit der Frage befasst "Wer wir sind. Und was wir nicht sind."

Eigentlich ist es ja traurig, dass sich die Sportschützen als wohl einzige Bevölkerungsgruppe in Deutschland genötigt sehen (müssen), ihr Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung und ihr rechtstreues Verhalten von sich aus zu bestätigen. Allerdings können dies Schützen im Unterschied zu anderen auch (guten Gewissens) tun. Denn, wie der SSV Rurtal so treffend schreibt, "Wir sind die Mitte der Gesellschaft"!

Dieses Bekenntnis und die aktive positive Darstellung des Schießsports sind unbedingt nachahmenswert.

Waffenrecht im Bundestag

Am 10. März 2017 befasste sich der Deutsche Bundestag unter der Überschrift "Gefahren mit Waffen" mit dem Waffenrecht.

Einerseits wurden zwei Anträge der Grünen behandelt und zwar erstens der Antrag "Handlungsbedarf im Waffenrecht für mehr öffentliche Sicherheit" 18/9674 aus dem Jahr 2016 (der Infobrief berichtete) und zweitens der neue Antrag "Mehr Sicherheit durch weniger Waffen" 18/11417. Der ältere Antrag wurde am 10. mit den Stimmen der großen Koalition CDU/CSU/SPD gegen die Stimmen von Grünen und Linken vom Dt. Bundestag abgelehnt, dem jüngeren steht noch die Behandlung im Ausschuss bevor.

Vor allem erfolgte aber andererseits die erste Lesung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Änderung des Waffengesetzes; siehe Infobrief Februar. Der Entwurfstext steht unter der Drucksachennummer 18/11239 zur Verfügung.

In der Plenardebatte schilderte Irene Mihalic die nach der Weltsicht der Grünen von Waffen und Sprengstoffen im Kern bedrohte Gesellschaft, gerade auch durch Sportschützen und Jäger, die in eine Reihe mit Terroristen und Amokläufern gestellt und mit diesen im Bunde gesehen werden. Lösung sei schärfere Überwachung und umfassende Verbote. Um das Waffenrecht ging es in der Rede allenfalls am Rande. Den Bestandsschutz für die Waffenaufbewahrung lehnt sie jedoch ab. 

"Anschläge überall in Europa, Amokläufe, Angriffe auf Flüchtlingsunterkünfte, Reichsbürger mit ganzen Waffenarsenalen im Keller – überall zeigt sich ... dass der Zugang zu Waffen und Sprengstoffen immer noch viel zu leicht ist." - Irene Mihalci, MdB

Martina Renner von der Linken stieß ins selbe Horn. Auch diese Rede schilderte Bedrohungslagen, die nicht immer einen Bezug zum Waffengesetz erkennen ließen.

"Der Attentäter am Gutenberg-Gymnasium in Erfurt benutzte eine Selbstladepistole und ein Repetiergewehr. Beides sind halbautomatische Waffen, die er als Schütze erworben hatte." - Martina Renner, MdB

Oswin Veith (CDU), der waffenrechtliche Sprecher der CDU/CSU Fraktion, beklagte die Regelungs- und Verschärfungswut der Grünen und lehnte ausdrücklich weitere Beschränkungen von legalen Waffenbesitzern ab. Beim Bestandsschutz für Waffenschränke stellte er Erweiterungen des Entwurfsvorschlags in Aussicht (Haushaltsangehörige und Erben). 

"Ich lehne weitere Verbote, neue Einschränkungen und Restriktionen gegen rechtschaffende waffenführende Bürger ab". - Oswin Veith, MdB

Gabriele Fograscher von der SPD beklagt, dass die Grünen Schaufensteranträge stellen, die hinsichtlich der Gefährdungssituation nicht kriminologisch begründet seien. Einen Zusammenhang der Grünenanträge mit den Anschlägen 2016, die ausnahmslos nicht mit legalen Waffen begangen worden seien, sehe sie nicht. Die geplanten Änderungen zur Aufbewahrung verteidigt sie einschließlich des Besitzstandes.

"Die Anzahl der legalen Waffen steigt, die Zahl der Straftaten mit Schusswaffen nimmt aber in den letzten
Jahren kontinuierlich ab..." - Gabriele Fograscher MdB

Abschließend richtete Michael Frieser von der CSU noch einmal den Fokus auf die problematischen illegalen Waffen, deren Bekämpfung wichtig sei. Die legalen Waffenbesitzer sollen aber in ihrer Freiheit deshalb nicht beschränkt werden.

"Wenn es nach [den Grünen] geht, ist anscheinend jeder nur dann ein guter Bürger, wenn er ein schlechtes Gewissen hat, wenn er eine Waffe in die Hand nimmt. Ich bin froh um Menschen, die wissen, wie man damit verantwortungsvoll umgeht." - Michael Frieser, MdB

Das komplette Plenarprotokoll findet sich hier; TOP 52 und 29 beginnen auf Seite 22396.

VG Köln: Behörde darf nach 6,5 Jahren Bedürfnis prüfen

Das Verwaltungsgericht Köln hat sich am 12.01.2017 unter dem Aktenzeichen 20 K 2819/15 mit der Frage befasst, ob und wann eine Waffenbehörde eine Überprüfung des Fortbestehens des Bedürfnisses vornehmen darf. Dabei ging es also nicht um die Bedürfnisprüfung bei der Erteilung einer Erlaubnis oder die sog. Regelbedürfnisprüfung drei Jahre nach Erteilung der Ersterlaubnis (§ 4 Abs. 4 S. 3 WaffG), sondern um wiederholungsprüfungen (lange) danach.
 
Dem Urteil lag der Fall zu Grunde, dass ein langjähriger Sportschütze, dessen erste Erlaubnis aus den 70er Jahren stammt und der zuletzt 2006 Waffen erworben hat, von seiner Behörde 2015 aufgefordert wurde, darüber Auskunft zu geben, ob er den Schießsport noch "aktiv und regelmäßig" ausübt. Diese Auskunft verweigerte der Betroffene unter Verweis auf Ziffer 4.4 WaffVwV, wonach die Überprüfung nur mit einem Anlass zulässig sei, also wenn Anhaltspunkte vorliegen, dass der Erlaubnisinhaber kein Bedürfnis mehr hat. Nachdem die Waffenbehörde auf die Auskunft bestand, erhob der Betroffene mit rechtsanwaltlichem Beistand Klage auf Feststellung, dass er nicht zur Auskunft verpflichtet ist. Es ging also nicht um den Entzug von Erlaubnissen und um etwaige Nachweise des fortdauernden schießsportlichen Bedürfnisses, sondern um die reine Auskunftspflicht.
 
Das Gericht hat die Klage als unbegründet abgewiesen und damit ausgesprochen, der Betroffene sei zur Auskunft verpflichtet.
Dass die Klage als zulässig erachtet wurde, ist dabei erfreulich. Denn bislang war die Auffassung weitläufig vertreten, dass Betroffene, die über ihre Sportausübung keine Rechenschaft ablegen wollten, erst den Bescheid auf Widerruf abwarten mussten, bevor sie das Gericht anrufen konnte. In diesen Fällen ging es dann immer um "alles oder nichts", während selbst nach erfolgloser Feststellungsklage noch Zeit und Gelegenheit besteht, die Sportausübung zu belegen und einen Verlust der waffenrechtlichen Erlaubnisse so zu verhindern.
Gleichwohl ist für Waffenbesitzer unerfreulich, dass das Gericht eine Prüfung überhaupt für zulässig erachtet hat. Das Verwaltungsgericht sieht dabei als ausreichenden Grund für eine Prüfung an, dass der Betroffene zuletzt vor 6,5 Jahren hinsichtlich seines Bedürfnisses überprüft wurde, als er neue Erlaubnisse beantragt und bekommen hat. Der Nachweis der Sportausübung sei dem Betroffenen durch eine Bescheinigung seines Vereins auch einfach möglich und dieser daher auch zumutbar.
Ziff. 4.4 WaffVwV helfe dem Kläger nicht, da diese Vorschrift erstens unklar formuliert sei und zweitens als nur Verwaltungsvorschrift der Behörde nicht das Recht zur Überprüfung nehmen könne. Denn dieser stehe zu, im pflichtgemäßen Ermessen abzuwägen, ob eine Überprüfung angezeigt ist und das sei wie im konkreten Fall nach 6,5 Jahren in Ordnung.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
 
Anmerkungen des BDS:
Es wird sich zeigen, ob das Urteil angefochten wird und wie ggf. die nächste Instanz entscheidet. Der Verband hält die Verwaltungsvorschrift für richtig und zutreffend und hält eine engmaschige Dauerüberwachung von Sportschützen weder für rechtlich noch sicherheitspolitisch geboten.
Es ist aber einzuräumen, dass das Urteil vertretbar begründet ist. Schwere Entscheidungsfehler drängen sich nicht auf. Es ist also durchaus nicht ausgeschlossen, dass die Entscheidung Bestand hat und künftig - auch über den Kölner Raum hinaus - nach der einmaligen Regelüberprüfung nach drei Jahren wiederkehrende Bedürfnisprüfungen nach 6,5 Jahren - oder nach 5 bis 10 Jahren, da die Praxis zu runden Zahlen neigt - zulässig und üblich werden.
Der BDS weist auf Folgendes hin:
1. Gehen Sie ohne Blick auf den Kalender schießen, denn dafür haben Sie teure Waffen angeschafft und dafür sind diese da. Das vielfältige und abwechslungsreiche Sportprogramm des BDS bietet viel Raum für sportlichen Wettkampf und dafür, einfach Spaß am Sportschießen zu haben.
2. Das Bedürfnis - egal ob das Erwerbsbedürfnis, das Bedürfnis der Regelüberprüfung oder von weiteren Überprüfungen - weist der BDS-Schütze durch Verbandsbescheinigung nach. Schießbücher, Urkunden, Schießkladden und ähnliche Nachweise haben bei der Behörde nichts zu suchen! Diese Unterlagen dienen dem Verband zur Prüfung und zur Ausstellung der Bescheinigung. Diese darf von der Behörde nur auf Plausibilität geprüft und nicht ohne weiteres in Zweifel gezogen werden. Entwerten Sie die Beweiskraft der BDS-Bescheinigung nicht dadurch, die Neugier der Waffenbehörden mit Unterlagen zu befriedigen, die im Zweifel gegen den Schützen ausgelegt werden.
3. Das ist umso wichtiger, da ungeregelt ist, in welchem Umfang der Schießsport ausgeübt werden muss, um ein fortdauerndes Bedürfnis zu belegen. Die Spanne der Ansichten geht von einem Schießtermin pro Jahr bis hin zu monatlichem Schießen bzw. 18 Schießterminen pro Jahr. Gerade Letztes hält der BDS für evident unzutreffend, da der Begründung des Bedürfnisses für den Erwerb von Schusswaffen eine andere Qualität zukommt wie für die Aufrechterhaltung des Waffenbestandes. Der BDS nimmt (wie alle anerkannten Verbände) die sogenannte Einschätzungsprärogative für sich in Anspruch: Nur der Verband verfügt über die erforderliche schießsportliche Fachkunde hinsichtlich der Schießssportausübung nach seiner genehmigten Sportordnung und nur er kann daher über Art und Ausmaß seiner Schießsportausübung entscheiden. 

Europarlament stimmt EU-Feuerwaffenrichtlinie zu

Am 14. März 2017 fand im Europäischen Parlament die Plenarsitzung zur EU-Feuerwaffenrichtlinie statt.
In der anderthalbstündigen und  teilweise recht hitzigen Debatte sprachen sich zahlreiche Kritiker gegen den Richtlinienentwurf mit der Zielrichtung von Einschränkungen der Besitzer legaler Waffen aus. Gerade aus Osteuropa und Skandinavien wurde von Parlamentsmitgliedern fraktionsübergreifend scharfe Ablehnung der Richtlinie geäußert.
Die folgende Darstellung beschränkt sich neben der Berichterstatterin auf die deutschen Parlamentsmitglieder, die das Wort ergriffen haben.

Der Britin Vicky Ford (ECR) kam die undankbare Rolle zu, den im Trilog gefundenen Kompromiss gegen die harte Linie derjenigen verteidigen zu müssen, die die Verschärfungen des Waffenrechts pauschal ablehnen. Nach ihrer einleitenden Rede meldete sie sich vielfach mit Zwischenfragen zu Wort. Dabei ist daran zu erinnern, dass es Ford war, die im Innenausschuss mit Sachkenntnis und Engagement agiert hat und sie es war, die in harten Verhandlungen mit der Kommission und dem Rat dem völlig missglückten Entwurf viele Giftzähne wie Waffenverbote, Psychotests und zeitliche Befristungen ziehen konnte. Sie freut sich zu Recht, dass der Entwurf nun viel besser ist, als am Anfang des Verfahrens.

Nämliches gilt für den Abgeordneten Andreas Schwab von der EVP (CDU), der die Kompromisslinie unterstützte und die erzielten Verbesserungen betonte sowie die Darstellung der Kommission, der Entwurf sei ausgewogen gewesen, als unrichtig zurückwies. Sein Fraktionskollege Karl-Heinz Florenz (CDU) bescheinigte der Kommission hinsichtlich der Terrorismusbekämpfung schlicht Themaverfehlung.

Sylvia-Ivonne Kaufmann der S&D (SPD) betonte ebenfalls den Kompromisscharakter der jetzigen Fassung, beklagte aber dabei, dass sie sich Schärfere Regelungen gewünscht hätte, ohne auszuführen welche. Ihre Fraktionskollegin Evelyne Gebhardt beklagte den Populismus der Debatte.

ALDE Abgeordnete Gesine Meissner (FDP) mahnte an, nicht nur Einschränkungen in die Richtlinie zu schreiben und den Mitgliedsstaaten Verschärfungen zuzulassen, sondern Jägern und Sportschützen durch Europarecht auch Mindestrechte beim Waffenbesitz einzuräumen, die von den Einzelstaaten nicht beschränkt werden dürfen.
Ihre Fraktionskollegin Ulrike Müller von den Freien Wählern ergänzte per Pressemitteilung, die Waffenrichtlinie verfehlt ihr Ziel, weil sie anstatt den illegalen Waffenhandel zu bekämpfen Jäger  und  Sportschützen drangsaliere.

Marcus Pretzell (ENF bzw. AfD) trat für das Recht auf Waffenbesitz zuverlässiger und sachkundiger Bürger ein.

Bernd Kölmel (EKR) äußerte Verständnis dafür, dass Jäger und Sportschützen nicht mit dem Kompromiss zufrieden seien, da die Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt sei. In Europa brauche man keine neuen Regelungen zur inneren Sicherheit, sondern konsequente Umsetzung der bestehenden Gesetze.

In der späteren Abstimmung wurde zunächst mit großer Mehrheit abgelehnt, den Entwurf komplett zurückzuweisen (dafür 123, dagegen 562, 14 Enthaltungen). Die Befürworter der Zurückweisung spalten sich in diejenigen, denen die Initiative wegen der Einschränkungen der legalen Waffenbesitzer zu weit gehen und diejenigen, die sich mehr Verbote gewünscht hätten und damit in zwei entgegengesetzte Gruppen.
Dann scheiterte die Fraktion ALDE in einer zeiten Abstimmung damit, vor der Schlussabstimmung noch einmal über einzelne Änderungen abzustimmen, insbesondere zur Lockerung der angestrebten Magazinregelung.
Schließlich wurde der Kompromisstext des Trilogs mit 491 Stimmen bei 178 Gegenstimmen und 28 Enthaltungen angenommen. Dagegen stimmten aus deutscher Sicht in alphabetischer Reihenfolge der Fraktion die Abgeordneten der ALDE Lambsdorff und Meissner (beide FDP) sowie Müller (Freie Wähler), der ECR Henkel, Körmel, Starbatty und Trebesius (alle LKR, ehem. ALFA), der ENF Pretzell (AfD) und EPP Markus Ferber (CSU).
Vollständige Abstimmlisten mit den Namen der Abgeordneten der ersten und dritten Abstimmung

Wie geht es nun weiter?

Auf europäischer Ebene muss nun noch der Rat dem Parlament zustimmen. Davon ist alsbald auszugehen und die europäische Normsetzung für dieses Mal abgeschlossen.

Dann haben die Mitgliedsstaaten 15 Monate nach dem Inkrafttreten und damit bis etwa Ende 2018 Zeit, die europäischen Regelungen in nationales Recht umzusetzen. In Deutschland können die Arbeiten so richtig erst nach der Bundestagswahl im Herbst starten. Die Richtlinie lässt den Mitgliedsstaaten erhebliche Spielräume bei den neuen Regelungen und Einschränkungen. Auf die Zusammensetzung des neuen Bundestags wird es ankommen, ob diese zu Gunsten der deutschen Schützen genutzt werden oder nicht oder gar noch eine neue Verbotsrunde oben drauf gesetzt wird.

Für Waffenbesitzer sind die politischen Verhältnisse im Bund wegen des Waffenrechts immer bedeutsam. Aber der Wahl 2017 dürfte sogar noch gesteigerte Bedeutung zukommen. Der BDS wird im Wahlkampf die Parteien zu Aussagen (Versprechen oder Androhungen) zu bewegen versuchen und so seinen Teil zur demokratischen Willensbildung am 24. September leisten.

Planet Wissen – Sicherer durch eigene Waffen

In der aktuellen Welle von Medienberichten über den Waffenbesitz zur Selbstverteidigung hat der Fernsehsender WDR 3 am 14.02.2017 einen Bericht über Waffen gesendet. In der Studiodiskussion war für den DSB Vizepräsident Jürgen Kohlheim anwesend, für die Gewerkschaft der Polizei deren Vorsitzender Oliver Malchow sowie der berufsmäßige Waffengegner Roman Grafe.
In der Sendung zeigte der Gewerkschafter mangelnde Rechtskenntnisse (Jäger und Sportschützen würden große Waffenscheine haben). Leider überwogen trotz vereinzelter kritischer Nachfragen durch Moderator Jo Hiller auch im Übrigen die üblichen Plattitüden und Schlagworte und Herr Grafe agierte wie üblich mit Halbwahrheiten oder offenen Lügen, wie zum Beispiel, dass Kohlheim im Bunde mit anderen (auch namentlich genannt: BDS Präsident Gepperth) Bürgerbewaffnung betreiben würde. Kohlheim ist zuzustimmen, der dies als volksverhetzende Äußerungen gegenüber Millionen von Sportschützen bezeichnete.
Die Sendung kann in der Mediathek des WDR3 angesehen werden.

Medienschelte oder: Warum ist eigentlich der BDS so selten im Fernsehen?

Dass man in den Medien, wenn es um Waffen geht, manche Gesichter häufiger sieht als andere, hat mehrere Gründe.

Zum einen gibt (selbst ernannte) Experten, die es ins Rampenlicht drängt. Für diese ist Medienpräsenz Geschäftsmodell und sei es als Werbung in eigener Sache. Die vom Waffenrecht Betroffenen, insbesondere Sport- und Jagdverbände, sind hingegen meist ehrenamtlich tätig und das heißt auf eigene Kosten. Naturgemäß finden sich immer leichter Menschen, die für Geld tätig werden als solche, die das ohne machen.

Zum anderen folgen manche Medienleute beim Thema Waffenrecht einem ganz bestimmten und recht festen Schema: Zu Wort kommen ein Opfervertreter (gerne auch einer, der das berufsmäßig macht), ein neutraler Experte (der oft nicht neutral und praktisch nie ein Wissenschaftler ist) und ein Vertreter aus dem Kreis der Legalwaffenbesitzer, dem die Rolle des bösen und übermächtigen Waffenlobbyisten zugedacht ist.
Dazu kommt, dass viele der großen Schießsportverbände und auch kleinen Vereine schon negative Erfahrungen mit kreativem Bild- und Sprachschnitt machen durften. Beim Interview ist die Stimmung noch nett und freundlich, aber im Studio werden dann Aussagen aus dem Zusammenhang gerissen und so editiert, dass das gewünschte Resultat und der bezweckte Eindruck entstehen.
Die Funktionsträger des BDS geben sich für diese Inszenierungen deshalb nicht her und kommen daher seltener zu Wort.

Die Möglichkeit zu ungeschminkter Liveäußerung besteht nur selten. Warum das so ist, ist am Beispiel einer schon älteren, aber immer noch verfügbaren und sehenswerten Fernsehsendung von n-tv aus dem Jahre 2010 zu sehen. BDS Präsident Gepperth scheint sich nicht ganz den Erwartungen entsprechend verhalten zu haben, denn ihm wurde noch während der Abspann lief mitgeteilt, man werde ihn nie wieder einladen.

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Bund Deutscher Sportschützen 1975 e.V.
vertreten durch den geschäftsführenden Vorstand: Präsident Friedrich Gepperth, Vizepräsidenten Sigrid Schuh, Rigo Woll und Heinrich Schwäbe
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg, Registernummer 21233Nz
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