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Historischer erster Schritt zur Rehabilitierung der Opfer von § 175

Es bleiben aber gravierende Lücken

  • Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßt rechtspolitische Konsequenzen
  • Gesetz zur Rehabilitierung und Entschädigung weist gravierende Lücken auf
  • Entschädigungszahlungen sind zu gering
  • Unterschiedliche Schutzaltersgrenzen setzen Diskriminierung fort
Berlin, 22. Juni 2017 – Zur heute anstehenden Beschlussfassung des Bundestages zur Rehabilitierung und Entschädigung der nach § 175 StGB und weiterer Bestimmungen verurteilten Homosexuellen erklärt Helmut Metzner aus dem Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD):

Endlich fasst der Bundestag einen Beschluss zur Rehabilitierung und Entschädigung der Opfer antihomosexueller Strafgesetzgebung. Nach langen Jahren der Ignoranz wird einem Teil der Opfer staatlicher Verfolgung ihre Würde zurückgegeben.

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßt, dass erste rechtspolitische Konsequenzen aus den schweren und massenhaften Menschenrechtsverletzungen gezogen werden, die auch vom demokratischen Staat an homosexuellen Menschen begangen wurden.

Das ist ein historischer Schritt. Es gibt aber bittere Wermutstropfen. Das Gesetz hat gravierende Lücken.
 
Erstens: Die vorgesehene Entschädigung für die Opfer, die durch eine menschenrechtswidrige Gesetzgebung verfolgt, inhaftiert und ihrer gesellschaftlichen Existenz beraubt wurden, ist viel zu gering. Schon die strafrechtliche Ermittlung nach § 175 StGB bewirkte gesellschaftliche Ächtung, bedeutete oft den Verlust des Arbeitsplatzes und der gesamten beruflichen Karriere. Die Auswirkungen sind bis heute spürbar, zum Beispiel bei der Höhe der Rente. Das muss ausgeglichen werden.

Zweitens: Die CDU/CSU hat in letzter Minute eine Einschränkung bei der Aufhebung der Urteile durchgeboxt, die angeblich dem Jugendschutz dienen soll, in Wahrheit aber neue Ungerechtigkeiten schafft. Selbstverständlich dürfen keine Urteile zu sexuellem Missbrauch aufgehoben werden. Das Gesetz führt aber rückwirkend erneut unterschiedliche Schutzaltersgrenzen zwischen Homo- und Heterosexualität ein. Es bleiben Bereiche von der Rehabilitierung ausgeschlossen, die bei Heterosexualität nie strafbar waren. Damit lässt man symbolisch einen Teil des § 175 StGB wiederauferstehen. Das ist Diskriminierung pur.

CDU/CSU tragen die politische Hauptverantwortung für die jahrzehntelange Fortexistenz des §175 StGB in der Bundesrepublik und damit für schwere Menschenrechtsverletzungen an Homosexuellen. Es ist an Schäbigkeit kaum zu überbieten, dass die Union selbst bei der Aufarbeitung des von ihr verursachten Unrechts erneut homophobe Vorurteile gesetzlich verankert.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat unterschiedliche Altersgrenzen bei Homo- und Heterosexualität längst als Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention eingestuft. Die CDU/CSU führt sie durch die Hintertür wieder ein. Es ist unverständlich, dass die SPD auch diese homophobe Volte der CDU/CSU wieder mitträgt.

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) ist ein Bürgerrechtsverband und vertritt Interessen und Belange von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI). Gleiche Rechte, Vielfalt und Respekt – wir wollen, dass LSBTI als selbstverständlicher Teil gesellschaftlicher Normalität akzeptiert und anerkannt werden.