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Infobrief September 2016 13.09.2016
Vorwort des Präsidenten
 
Liebe Mitglieder und Interessierte des BDS!

Arbeitsame Wochen liegen hinter dem Verband. Inzwischen ist die letzte IPSC DM ebenso erfolgreich vorüber gegangen wie die große DM "Standard" und langsam neigt sich das Sportjahr seinem Ende zu. Daher noch einmal in aller Öffentlichkeit und Offenheit an alle freiwilligen Helfer, fleißigen Hände und sonstigen Aktiven: Ohne Euch ginge es nicht und nur mit Euch ist der BDS das, was er heute ist: Ein aktiver Schießsportverband!

Nebenbei beschäftigen sich die Funktionsträger im Bundesverband mit der regionalen, nationalen und internationalen Politik. Das ist nicht immer vergnügungssteuerpflichtig, aber wenn wir uns nicht für die Belange der Sportschützen in die Bresche werfen, macht es auch sonst niemand.
Wer glaubt, still und heimlich vom bequemen Bürosessel des Bürokraten aus Politik gegen die Legalwaffenbesitzer dieses Landes machen zu können, wird sich täuschen. Das gilt auf EU-Ebene für die Feuerwaffenrichtlinie und national aktuell für wirre, weltfremde und bisweilen sogar finanziell motivierte Schnapsideen zur sicheren Aufbewahrung. Wir lassen aber nicht locker und mahnen zumutbare, vernünftige Lösungen an!
 
Ihr und Euer Präsident
 
Friedrich Gepperth
Inhalt
Editorial

Sehr geehrte Leser, liebe Sportschützen,

dicht nach der - verspäteten - Ausgabe des Infobriefs für den August kommt nun schon die September-Version. Leider haben sich manche Parteien mit den Antworten auf unsere Wahlprüfsteine für die Berlinwahl am Sonntag so viel Zeit gelassen, so dass diese heute nachgeliefert werden müssen.
Das gibt immerhin gleich Gelegenheit, über die diesjährige Sitzung zum Arms Trade Treaty (ATT) und kurz über die Deutschen Meisterschaften Kurz- und Langwaffe zu berichten.
Für den September ist auf der Nachrichtenseite aber noch Einiges in der Pipeline. 

Ulrich Falk
Genfer Konfusion – Ein nicht unparteiischer Kommentar zum ATT

Über seine Mitgliedschaft im WFSA, dem World Forum on Shooting Activities, konnte der BDS als Beobachter an der Sitzung der 2. Konferenz zum Arms Trade Treaty - ATT (Wikipedia) vom 22. bis zum 26. August in Genf teilnehmen.

Alle Sitzungsdokumente einschließlich Abschlussbericht können hier in englischer Sprache abgerufen werden: Link.
 
Der ATT-Vertrag bezweckt die Regulierung des internationalen Waffenhandels und die Verhinderung von Waffenschmuggel. Sportschützen und andere Legalwaffenbesitzer sind damit nicht direkt vom Regelungsumfang betroffen.
Allerdings machten manche staatliche und viele nichtstaatliche Teilnehmer der Sitzung unmissverständlich klar, dass sie über den ATT hinaus Waffen ablehnen und strenger regulieren oder verbieten möchten, wenn es in ihrer Macht stünde.
 
Die Gruppe der Waffenbefürworter unter den Teilnehmern aus der Zivilgesellschaft (Beobachter) sahen sich als Grüppchen von weniger als einem Dutzend einer Übermacht von 50 bis 60 Gun-Control-Aktivisten gegenüber. Diese setzten in öffentlichen Äußerungen, Präsentationen und Gesprächen alles daran, Waffen für alles Übel der Welt alleinverantwortlich zu machen: Von Krieg und Gewalt über sexuelle Unterdrückung bis hin zu Analphabetismus.
Die Logik dahinter anschaulich aus einem konkreten Beispiel: Die „Women‘s International League for Peace and Freedom (WILPF)“ rügte Schweden für den Verkauf eines Luftüberwachungsradars an Saudi-Arabien. Mit diesem könne festgestellt werden, wo keine feindlichen Flugzeuge seien, woraufhin Bodentruppen in diese Gegend  entsandt werden könnten. Diese würden in Kämpfen auch Schulen beschädigen, wonach durch Unterrichtsausfall die Bildung leide. Da somit Mädchen nicht ausgebildet würden, würde die Unterdrückung der Frau aufrechterhalten werden, was damit Schuld des schwedischen Radargeräts sei.
Nämliches dürfte allerdings auch für die Kaffeemaschine gelten, aus der sich der Radarbediener sein Heißgetränk holt, nur dass diese Geräte dann doch noch nicht vom ATT erfasst werden. Dass bei einem derart weit gefassten Verursacherprinzip auch der Legalwaffenbesitz als problematisch angesehen wird, darf dann aber nicht weiter verwundern.
 
Die Gun Control Gruppen sind dabei augenscheinlich hervorragend finanziert. Ihre Mittel bekommen sie direkt durch staatliche Förderung aber beispielsweise auch über Organisationen wie UNICEF, Transparency International, Amnesty International Schweden, Caritas Frankreich oder Pax Christi International, bei denen man das nicht unbedingt vermuten würde und natürlich durch Spenden.
Das ist kein Plädoyer gegen wohltätige Spenden. Den wohlhabenden Ländern und ihren Bürgern steht es wohl an, sich gegen Hunger und Menschenrechtsverletzungen zu engagieren, vor allem auch finanziell. Aber das Geld ist regelmäßig bei (kleinen) Organisationen, die die Mittel z.B. direkt bei den Bedürftigen einsetzen und/oder sich für die Gleichberechtigung, Flüchtlinge und Bildung vor Ort einsetzen, besser aufgehoben, als bei großen internationalen Wohltätigkeitskonzernen, mit eigener, oft nicht ganz leicht zu durchschauender Agenda. So mancher gibt unwissend Geld für die Entwaffnungsbewegung und finanziert zu einem Teil auch die Lobby Tätigkeit, die die Teilnahme von großen Abordnungen ermöglicht, bei UN, EU und in den Einzelstaaten.
 
Tagelang überwogen in den immer gleichen Redebeiträgen der Staatenvertreter Eigenlob und ausufernd verkündete Freude über den Erfolg des ATT. Als Erfolg zählt dabei schon, dass mehr und mehr Staaten dem Vertrag beitreten. Dass in den anderthalb Jahren, seit der Vertrag geschlossen wurde, Krieg und Unterdrückung auf der Welt weitergingen und neu begonnen wurden scheint nicht als erfolgsmindernd zu gelten. Ebenso wenig, dass gerade in Europa  die Zahlen von mit illegalen Waffen durch Terroristen Ermordeten Bürger in den letzten Monaten neue Höchststände zweier Jahrzehnte erreicht haben.
Durch die Bank herrschte gleichwohl hohes Lob für den ATT vor und immense Erwartungen in diesen Vertrag. Insoweit scheinen sich unerfüllbare Hoffnungen aufzubauen.
Denn Waffen sind kaum der Grund für Gewalt, von der häuslichen, kriminellen, sexuellen bis zum ausgewachsenen Krieg, sondern bloßes Mittel zum Zweck.
Kein vernünftiger Bürger ist gegen den Kampf gegen illegale Waffen. Ganz im Gegenteil müssen sich beispielsweise deutsche Sportschützen innig wünschen, dass der Staat seine begrenzten Ressourcen effizient gegen die illegalen Waffen richtet und nicht für Bürokratie gegenüber Legalwaffenbesitzern verschwendet. Erneut: Niemand mit klaren Verstand kann gegen Maßnahmen gegen illegale Waffen und deren Handel sein... nicht als von Terror bedrohter Staatsbürger und auch nicht als Sportschütze, der genau weiß, dass sich bei jeder Straftat mit einer illegalen Waffe ein nützlicher Idiot findet, der deshalb neue Verbote und Einschränkungen der legalen Waffenbesitzer fordert.
 
Viele Nationen schaffen in ihren Reden den Schwenk von der Regulierung des internationalen Waffenhandels und Waffenschmuggels (dem ausdrücklichen Zweck des ATT) zu Forderungen nach "Entwaffnung" und Kritik am legalen Waffenbesitz. Dieser wird als Quelle für illegalen Waffenhandel verdächtigt. Als ob Diktatoren, Warlords, Terroristen und Verbrecher je scharf auf Sport- und Jagdwaffen gewesen wären, wo sich doch Sturmgewehre, Maschinengewehre und anderes schwere Gerät anscheinend problemlos beschaffen lässt. Es ist nicht die Schuld des ATT, dass manche Länder und viele NGO (non-governmental organizations = Nichtregierungsorganisationen) den legalen Waffenbesitz als Problem und daher Ziel des Vertrages ansehen – sollte aber Warnung sein.
Auch bemerkenswert: Obwohl der ATT alle konventionellen Waffen betrifft – von der Pistole über den Panzer und das Kampfflugzeuge bis zum schweren Kriegsschiff – fanden die Handfeuerwaffen mit Abstand die meiste Beachtung und fast ausschließliche Erwähnung.
Selbstkritik der Länder, selbst derjenigen mit kritischer Sicherheitslage oder bedenklichem Umgang von Waffen Ex- und Importen, war hingegen Fehlanzeige.
 
Obwohl der ATT zwei sehr eindeutig formuliert Ziele hat – erstens Regeln für den internationalen Waffenhandel zu schaffen und zweitens den illegalen Waffenhandel zu bekämpfen – scheinen viele Redner Probleme mit der Formulierung dieser Ziele zu haben. Denn auffällig oft war als erstem Ziel stattdessen von der Regulierung von Waffen die Rede. Ob dahinter schlampige Ausdrucksweise, unzureichende Englischkenntnisse, freudsche Versprecher oder Wunschdenken steckt, kann nur geraten werden.

Wachsamkeit und Aufmerksamkeit ist den Legalwaffenbesitzern und ihren Verbänden auf jeden Fall anzuraten. Nicht nur, aber gerade auch auf langatmigen Konferenzen.

Bild oben: Den Fahnen vor dem UN-Gebäude in Genf fehlt frischer Wind
Bild unten: Im Sitzungssaal der ATT Konferenz gab es viel heiße Luft
Rede Sheldon Clare, National Firearms Association

Für die Seite der Waffenbesitzer ergriff Sheldon Clare, der Präsident der National Firearms Association von Canada, das Wort. Nachfolgend die Rede im englischen Original (es gilt das gesprochene Wort), mit den Kernaussätzen in freier, deutscher Übersetzung:

"Mr. President, I am Sheldon Clare, president of Canada’s National Firearms Association. The NFA is the largest advocacy organization representing the rights of firearms owners and users in Canada. I would like to make four brief points regarding the ATT and civil ownership of firearms.

First, Mr. President, the ATT should have excluded civilian firearms, and the research from Canada has proven that efforts to control civilians and their firearms is expensive, bureaucratic, and has nothing to do with reducing criminal misuse of firearms."

Bemühungen zur Kontrolle von Bürgern und ihrer Schusswaffen sind kostspielig, bürokratisch und haben nichts zu tun mit der Verringerung von kriminellem Missbrauch von Schusswaffen.

"Dr. Caillin Langmann’s analysis of government data has demonstrated that none of Canada’s firearms control efforts from the 1970s forward have had any effect upon reducing violent crime or suicide rates. It is surely clear from recent and ongoing events around the world that there is a pressing need for civilians to have improved, not reduced, access to arms for defence.

Second, Mr. President, the activities of hunting, target shooting, collecting, self-defence, and the manufacture and sale of firearms, ammunition and accessories support economies around the world.  Canada and the United States are important examples of this major benefit, with hunting and civil firearms related activities generating billions of dollars of economic gain.

Third, Canadians, including aboriginal people, use firearms and ammunition responsibly in support of hunting, target shooting, history, and defence. Ammunition from military surplus sources is an inexpensive way for former military stocks to be consumed in a safe and responsible manner by civilian enthusiasts far from conflict zones. Efforts to add additional marking to ammunition will merely impede responsible use, and do nothing to stem illegal activities.
UN efforts need to remain focused on State actors, terror groups, and areas of conflict, not over regulating civilian firearm communities within stable States."

Die Bemühungen der Vereinten Nationen müssen sich auf Staaten, Terrorgruppen und Krisengebiete fokussieren und nicht auf die Überregulierung der Zivilgesellschaft in stabilen Ländern. 

"When the UN Secretary General said in his statement to the Security Council last year that, “Guns can be licensed, marked and confiscated…”, he confirmed the fears of many people about the UN’s agenda towards civilian firearm ownership. Such statements are alarming to members of Canada’s recreational firearms community.

Finally Mr. President, firearm owner and user groups have serious concerns about frequent misdirected attempts to attach civilian firearms ownership to problems of international mass violence. There is also a tremendous difference between the violent activities of state actors and terrorists and the peaceful nature of people who use firearms and ammunition as tools in their everyday lives."

Schließlich, Herr Vorsitzender, sind Schusswaffenbesitzer und Nutzergruppen ernsthaft beunruhigt über die häufigen fehlgerichteten Versuche, den Waffenbesitz von Bürgern in Zusammenhang mit internationaler Gewaltkriminalität zu bringen. Es gibt hierbei einen dramatischen Gegensatz zwischen den gewalttätigen Handlungen von Staaten und Terroristen und der friedfertigen Natur von Menschen, die Schusswaffen und Munition als alltägliche Werkzeuge verwenden.

"Thank you for your consideration."

DM Kurz- und Langwaffe

Im bunten und vielfältigen Sportjahr des BDS nimmt die DM für Kurz- und Langwaffen eine Sonderstellung ein: Obwohl alle Wettbewerbe gut und ansteigend nachgefragt werden, läuft bei den klassischen Disziplinen des "Standardprogramms" die Schießanlage in Philippsburg an zwei aufeinanderfolgenden Wochenenden geradezu vor Sportschützen über. Und auch dieses Jahr brachte der Wettkampf vom 26. August bis zum 4. September einen neuen Rekord:

Bei Starts auf dem hohen Niveau des Vorjahres (9.330) konnte mit 2.030 ein neuer historischer Höchststand bei den Teilnehmern erzielt werden. Nie zuvor haben sich so viele Schützen an den hochrangigsten Wettbewerben in ihren jeweiligen Einzeldisziplinen beteiligt.
Das Teilnehmerfeld überspannte dabei erneut Generationen: Zwischen dem 85-jährigen Gerhard Dietz und dem erst 12 Jahre alten Paul spannen sich unglaubliche 73 Lebensjahre, die beweisen, dass der BDS für alle Altersklassen etwas zu bieten hat.

Die Wettkampfergebnisse können auf der Internetseite des BDS abgerufen werden.

Bild: Gerhard Dietz (li.) konnte aus den Händen von Peter Salaf (re.) eine von Caliber gestiftete Anerkennung für den ältesten DM-Teilnehmer in Empfang nehmen
Wahlprüfsteine Abgeordnetenhauswahl Berlin

Die Fragen des BDS an die Parteien:

1. Waffenrechtliche Agenda für die kommende Landtagswahlperiode

a. Welche Festlegungen, Aussagen oder Versprechen trifft Ihre Partei im Landtagswahlprogramm zu legalen und illegalen Waffen, dem Waffenrecht und/oder zum Schießsport?

b. Welche landespolitische Agenda werden Sie beim Waffenrecht und seinem Vollzug in der kommenden Landtagswahlperiode verfolgen, welche Ziele streben Sie an und welche Maßnahmen und Initiativen planen Sie?

c. Welche bundespolitischen Maßnahmen beabsichtigen Sie beim Waffenrecht? Wollen Sie in der kommenden Wahlperiode eine waffenrechtliche Initiative im Bundesrat ergreifen und ggf. mit welcher Intention? 

2. Gebühren in Waffensachen

Die Zuständigkeit für die Festlegung der Gebühren in Waffensachen ist in der letzten Föderalismusreform vom Bund auf die Bundesländer übergegangen.

a. In Berlin wurde von der Zuständigkeitsübertragung anscheinend bislang noch nicht Gebrauch gemacht und es wird die alte Gebührenordnung des Bundes weiter verwendet. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Gebühren in Waffensachen durch Landesrecht einheitlich geregelt werden?

b. Die beanstandungsfreie, verdachtsunabhängige Kontrolle der sicheren Aufbewahrung von Waffen und Munition liegt im öffentlichen Interesse und auch der Bundesgesetzgeber hat bei der gesetzlichen Einführung der Kontrollmöglichkeit die Gebührenfreiheit ausdrücklich befürwortet. Werden Sie sich für die Gebührenfreiheit von beanstandungsfreien Überprüfungen in Berlin einsetzen um sich dem Vorbild der gesetzlichen Regelungen in Bayern, Hessen, Sachsen und dem Saarland anzuschließen?

c. Auch die periodische Prüfung der Zuverlässigkeit (Regelüberprüfung) von Waffenbesitzern, die dazu keinen Anlass gegeben haben, liegt im öffentlichen Interesse. Werden Sie sich insoweit für eine Gebührenfreiheit einsetzen? 

3. Steuerliche Gemeinnützigkeit

Die Schießdisziplin IPSC des BDS wird seit einem Vierteljahrhundert als Breiten- und Spitzensport in Deutschland ausgeübt. Diese Disziplin ist bereits seit 2004 Bestandteil der behördlich genehmigten Sportordnung des BDS als staatlich anerkanntem Schießsportverband und wurde seitdem mehrfach in aktualisierter Fassung erneut genehmigt, aktuell im August 2016. Auch hat die Bundesregierung im Bericht der Drs. 577/09 vom 27. Januar 2010 IPSC ausdrücklich als sportliches Schießen bestätigt. In 27 von 28 Ländern der EU ist IPSC anerkannter Schießsport, oft in Trägerschaft der nationalen olympischen Verbände. Von 1990 bis 2015 war die Gemeinnützigkeit des IPSC-Schießsports in Deutschland einhellig anerkannt. Aber seit 2016 verweigert die Finanzverwaltung aus eigenem Antrieb – insbesondere ohne Änderung von Gesetzeslage oder Rechtsprechung – dem IPSC-Sport die Anerkennung als gemeinnütziger Schießsport. Daraus folgende Steuer- und Sozialabgabenpflichten und gerade auch hoher bürokratischer Aufwand im Ehrenamt belasten den BDS und seine Vereinen und behindern massiv die jahrzehntelang bestätigte Sportausübung.

a. Sprechen Sie sich dafür aus, die Gemeinnützigkeit von IPSC in Berlin wieder anzuerkennen?

b. Werden Sie sich über den Bundesrat für eine bundesweite Wiederherstellung der Anerkennung von IPSC als gemeinnütziger Schießsportausübung einsetzen?   

Antworten in graphischer Übersicht

Da die Bewertung von Antworten subjektiv ist, soll die Grafik eine Aufforderung zur Beschäftigung mit den Antworten der Parteien sein und nicht als Wahlempfehlung verstanden werden. Ausschließlich maßgeblich sind die vollständigen Beantwortungen, für die alleine die Parteien verantwortlich sind.

Die einzelnen Antworten der Parteien in alphabetischer Reihenfolge:
 
1.
a.
Die AfD widersetzt sich dem Versuch, den islamistischen Terror als Vorwand für eine Einschränkung von Bürgerrechten und eine Verschärfung des Waffenrechts zu nutzen. Die Verschärfung des Waffenrechts wird nicht verhindern, dass Terroristen und andere Verbrecher illegal Waffen erwerben, damit handeln und diese nutzen. Betroffen von der Verschärfung eines ohnehin schon restriktiven Waffenrechts wären u. a. Sportschützen, Jäger und Waffensammler. Die Verschärfung des Waffenrechts wäre ein rechtlich fragwürdiger Schritt zur Überwachung, Bevormundung und Kriminalisierung unbescholtener Bürger.
b.
Es sind momentan keine Initiativen und Maßnahmen geplant. Wir verwehren uns jedoch gegen jede weitere Verschärfung des Waffenrechts und stehen vernünftigen Vorschlägen offen gegenüber.
c.
Aufgrund des in der AfD herrschenden Prinzips der Subsidiarität, wird von der AfD Berlin keine bundesweite Initiative ausgehen. Das Grundsatzprogramm der AfD äußert sich jedoch wie folgt zum Waffenrecht: "Ein liberaler Rechtsstaat muss seinen Bürgern vertrauen. Er muss es nicht nur ertragen können, dass Bürger legal Waffen erwerben und besitzen, sondern muss die Handlungsfreiheit seiner Bürger bewahren und freiheitsbeschränkende Eingriffe minimieren. (…)"

2.
a.
Wir werden uns dafür einsetzen.
b.
Wir befürworten eine weitere Gebührenfreiheit bei verdachtsunabhängigen Kontrollen.
c.
Diese Frage werden wir nach der Wahl genauer erörtern. Wir stehen aber der Gebührenfreiheit offen gegenüber.

3.
a.
Wir werden uns für die Gemeinnützigkeit von IPSC in Berlin einsetzen.
b.
Einem entsprechenden Antrag werden wir positiv gegenüber stehen.
 
1.
a. & b.
In unserem Wahlprogramm haben wir folgende Aussagen zum Waffenrecht vorgenommen: "Immer wieder kommen Menschen durch Waffen ums Leben oder werden schwer verletzt. In einigen Fällen ist das nur möglich gewesen, weil Unbefugte viel zu leicht auf Waffen und Munition zugreifen konnten – so beim Amoklauf von Winnenden im Jahr 2009, wo ein Jugendlicher Zugang zum Waffendepot seines Vaters, eines Sportschützen, hatte. Nach den Ereignissen in der Kölner Silvesternacht boomt der Handel mit Waffen, auch in Berlin. Was bei manchen Käufer*innen das subjektive Sicherheitsgefühl steigern mag, macht die Stadt insgesamt unsicherer. Wir setzen uns für strengere Waffengesetze und eine bessere Kontrolle bei der Aufbewahrung von Waffen und Munition ein. Momentan werden Waffenbesitzende in Berlin rechnerisch nur alle 50 Jahre kontrolliert. Auch andere gesetzliche Bestimmungen werden in Berlin lediglich ungenügend umgesetzt. Wir wollen die unangekündigten Kontrollen zur Lagerung von Waffen und Munition deutlich erhöhen und sicherstellen, dass jede*r Waffenbesitzer*in innerhalb von drei Jahren mindestens einmal kontrolliert wird. Finanziert werden soll dies durch eine Kontrollgebühr nach Bremer Vorbild. Außerdem wollen wir eine Initiative mit dem Ziel starten, dass Waffen und Munition zukünftig getrennt aufbewahrt werden müssen. Ferner setzen wir uns für eine erneute Amnestie für illegale Waffen ein, bei der diese Waffen anonym abgegeben werden können."
c.
Wir streben eine Bundesratsinitiative an, die zum Ziel hat, das gemeinsame Aufbewahren von Munition und Waffe am selben Ort zu untersagen. Außerdem wollen wir eine erneute Amnestie zur Rückgabe von illegalen Waffen anregen, worüber auch auf Bundesebene entschieden wird.

2.
Wir streben an, eine Gebühr, auch für unangemeldete Kontrollen, einzuführen. Dies wird in anderen Bundesländern – unter anderem in Brandenburg – bereits praktiziert. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat auch bereits festgestellt, dass eine solche Gebühr zulässig ist. Das VG Stuttgart hatte zuvor bereits klargestellt, dass „die in § 36 Abs. 3 Satz 2 WaffG normierte verdachtsunabhängige Vor-Ort-Kontrolle alle tatbestandlichen Voraussetzung für eine Gebührenerhebung [erfüllt]. Sie ist insbesondere dem Kläger zuzurechnen, da sie von ihm verantwortlich veranlasst wurde. Die für die Zurechnung erforderliche besondere Verantwortlichkeit folgt dabei aus der Pflichtenstellung des Klägers als Waffenbesitzer.“ Gerade der letzte Punkt ist wichtig: Der Besitz von Waffen etwa zur Ausübung eines Sports zieht auch Pflichten nach sich. Die Kontrolle dieser Pflichten ergibt sich zwingend daraus. Deswegen ist es auch richtig, die entstehenden Kosten dem jeweiligen Waffenbesitzer zuzurechnen.

3.
Grundsätzlich begrüßen wir es, dass auch Sportvereine – wozu auch der Schießsport gehört – als gemeinnützige Organisationen anerkannt werden. Sport hat eine wichtige integrative Funktion in
unserer Gesellschaft. Die der von Ihnen angeführten Entscheidung der Finanzverwaltung zugrundeliegende Rechtsauffassung liegt uns nicht vor. Wir werden diese aber unter der genannten Prämisse ergebnisoffen prüfen.
1.
a.
Keine Volltextzitate.
b. & c.
Das aktuelle Waffengesetz, welches zuletzt 2009 nach dem Amoklauf in Winnenden geändert wurde, hat sich in der Vergangenheit bewährt. Deswegen sind aktuell keine weiteren Änderungen des Waffenrechts geplant. In unserem besonderen öffentlichen Interesse liegt, dass weiterhin die internationale Wettbewerbsfähigkeit deutscher Sportschützen gewährleistet bleibt.

2.
a.
Durch das am 15.08.2013 in Kraft getretene Gesetz zur Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes müssen die Länder bis zum 14. August 2018 eigene Kostenregelungen für den Vollzug des Waffenrechts treffen. Bislang hat das Land Berlin sich noch nicht mit einer eigenen Kostenregelung befasst. Wir werden uns zu Beginn der neuen Legislaturperiode damit umfassend beschäftigen. Zurzeit ist noch keine abschließende Aussage zu unserer Position möglich. Bei unserer Entscheidung werden wir uns am Vorgehen anderer Länder orientieren und darauf achten, dass die Reglungen nicht zu bürokratisch ausfallen. Zudem wollen wir die Waffenbesitzer nicht unverhältnismäßig belasten und berücksichtigen, da eine Prüfung auf Zuverlässigkeit im öffentlichen Interesse liegt. Die Gebühren würden jedoch für den Waffenbesitzer keine große finanzielle Belastung darstellen.
b. & c.
Die verdachtsunabhängige Kontrolle ist im Sinne des öffentlichen Interesses unbedingt notwendig, um Gefahren, die durch den Gebrauch von Waffen entstehen können, zu minimieren. Hierbei dürfen auch die Waffenbesitzer nicht zu stark belastet werden. Eine mögliche Gebührenfreiheit der Kontrollen werden wir überprüfen. Hier sind aber unbedingt auch die dadurch entstehenden Kosten zu berücksichtigen.

3.
Wir erkennen die Schießdisziplin des IPSC als Breitensport an. Ob ein Verein gemeinnützig ist, entscheidet grundsätzlich das Finanzamt. Die Beurteilung der Frage nach der Gemeinnützigkeit ist dabei stets im Einzelfall zu prüfen. Die Politik setzt hier nur Rahmenbedingungen.
1.
a.
Zu diesem Thema werden bei uns im aktuellen Wahlprogramm zur Abgeordnetenhaus­wahl keine konkreten Aussagen getroffen.
b.
Wir sprechen uns gegen die Pläne der EU-Kommission zur Verschärfung der EU-Feuer­waffenrichtlinie aus, die wir für nicht zielführend halten. Wir sind der Ansicht, dass die Vorschläge Sportschützen und Jägern unnötige Belas­tungen auferlegen und nur wenig Effekt erzielen können, wenn es um die Eindämmung illegalen Waffenhandels, organisierter Kriminalität oder Terrorismus geht, zumal sich Kriminelle und Terroristen in der Vergangenheit in der Regel illegaler Waffen bedienten. Der Nutzen für die Verhinderung von Straftaten ist entsprechend anzuzweifeln. Stattdessen würden legale Waffenbesitzer in Mithaftung mit Verbrechern und Terro­risten genommen und unnötigen und unverhältnismäßigen Auflagen ausgesetzt.
c.
Momentan ist von uns noch keine Initiative geplant. Wir sind im Falle eines Einzugs ins Abgeordnetenhaus jedoch gerne bereit, gemeinsam mit Experten aus Verbänden und der Wissenschaft eine solche Initiative zu entwickeln. Die letzte FDP‐Bundestagsfraktion sprach sich bereits im Jahr 2013 für eine Evaluierung des Waffenrechts aus. Diese Forderung sollte wieder aufgegriffen werden, denn Fach­leute sind sich längst einig, dass das deutsche Waffenrecht zu kompliziert ist. Geklärt werden sollte u.a.:
  • wie das Waffenrecht ohne eine Verschärfung vereinfacht werden kann,
  • wie die Heranführung an den Schießsport auch mit Blick auf Leistungen in inter­nationalen Wettkämpfen wie beispielsweise den Olympischen Spielen zukunftsfähig gestaltet werden kann,
  • wie das Verfahren zur Genehmigung von Sportordnungen vereinfacht werden kann und somit die Unabhängigkeit des Sports gewährleistet wird,
  • ob weitere Waffen als „historische Waffen“ kategorisiert und
  • wie die Regelungen zu Erbwaffen vereinfacht werden können.
2.
a.
Ja, wir halten dies für sinnvoll.
b.
Die verdachtsunabhängige waffenrechtliche Kontrolle in Privathäusern und Wohnungen von Waffenbesitzern ist von Gerichten als verfassungsmäßiger Eingriff in die grundge­setzlich geschützte Unverletzlichkeit der Wohnung bewertet worden. Mitunter kann man sich jedoch nicht des Gefühls erwehren, sie erfolge auch in drangsalierender Absicht. Von besonderer Bedeutung ist dabei die Gebührenerhebung. Es wird höchste Zeit, dem Appell des bundesdeutschen Gesetzgebers aus dem Jahr 2009 nachzukommen und so wie z.B. in Bayern und Hessen beanstandungslose Kontrollen gebührenfrei zu gestalten.
c.
Wir teilen die Einschätzung, dass dies im öffentlichen Interesse liegt und werden uns in der nächsten Legislaturperiode für eine Gebührenfreiheit einsetzen.

3.
a.
Wir können die Formulierung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO) vom 31. Januar 2014 des Bundesfinanzministeriums nicht nachvollziehen, wonach ein wesent­liches Element des Sports (§ 52 Abs. 2 Nr. 21 AO) die körperliche Ertüchtigung sein soll. Da sich auch an der Gesetzeslage oder Rechtsprechung nichts geändert hat, ist für uns nicht nachvollziehbar, warum die Gemeinnützigkeit des IPSC-Schießsports nicht mehr anerkannt werden sollte. Wir sehen hier eine Verschärfung des Waffenrechts durch die Hintertür, die wir ablehnen. Die Gemeinnützigkeit darf nicht vom Verzicht auf das IPSC‐Schießen abhängig gemacht werden.
b.
Ja. Wir würden uns dabei zum weiteren Vorgehen mit anderen Fraktionen koordinieren.
1.
a.
DIE LINKE. Berlin trifft in ihrem Programm für die Abgeordnetenhauswahl 2016 an zwei Stellen Aussagen zum Thema Waffen, die sich allerdings auf Waffen zu militärischen Zwecken beziehen:
  • „Wir fordern die Entwicklung einer ernsthaften Strategie zur Bekämpfung der Fluchtursachen, nicht der Flüchtlinge. Dazu gehören diplomatische Offensiven der Bundesregierung und der EU zur Befriedung der Kriege und Bürgerkriege im Nahen und Mittleren Osten, in Afrika und in Europa, ein Ende der rassistischen Verfolgung von Sinti und Roma in vielen Ländern selbst der EU, ein Stopp der Waffenexporte, der Kriegseinsätze der Bundeswehr, der polizeilichen und geheimdienstlichen Kooperation mit Diktaturen und wirksame Strategien zur Eindämmung schädlicher Klimaveränderungen.“ (S. 49)
  • „Forschung und Lehre an Berliner Hochschulen müssen dem Frieden verpflichtet sein, deshalb soll nur zu zivilen Zwecken geforscht werden. Forschung zur Entwicklung neuer Waffensysteme oder Kampfstoffe, Kriegs- und Besatzungsstrategien oder anderer militärisch relevanter Gegenstände haben an den Hochschulen nichts verloren. Immer mehr Hochschulen führen eine sogenannte Zivilklausel ein, die Rüstungsforschung verhindern soll. Wir wollen, dass eine solche Klausel auch im Berliner Hochschulgesetz festgeschrieben wird, die beispielsweise auch eine parallele Beschäftigung an öffentlichen Hochschulen und in der Rüstungsindustrie bzw. -lobby verbietet.“ (S. 77).
Zur Förderung des Sports und Vereinssports werden u.a. folgende Aussagen getroffen:
  • „Wir wollen daher den freien Zugang zu öffentlichen Sportstätten - egal ob im Verein oder individuell - erhalten und vor allem den integrativen Faktor des Sports stärken. (…) Mit dem Sportförderungsgesetz und den Ausführungsvorschriften über die Nutzung öffentlicher Sportanlagen Berlins besteht seit Jahren eine Grundlage dafür, dass Sportvereine die Sportanlagen der Bezirke und des Landes unentgeltlich nutzen können. Daran wollen wir uneingeschränkt festhalten. Für den Erhalt der Sportstätten in einem angemessenen Zustand sind zusätzliche Investitionen einzusetzen. Die Bezirke müssen in die Lage versetzt werden, Erhalt, Instandsetzung, Sanierung, die Herstellung von Barrierefreiheit sowie den Neubau von Sportanlagen zu finanzieren. Wir werden das bisherige Schul- und Sportanlagensanierungsprogramm zur Sicherstellung der Arbeit der Berliner Sportvereine und des individuellen Freizeitsports in der bisherigen Höhe fortsetzen. Auch das Vereinsinvestitionsprogramm soll erhalten bleiben.
  • Wir wollen die Förderung des Sports – primär des Landessportbundes – in der bisherigen Größenordnung aufrechterhalten, auch wenn die Lottoeinnahmen zurückgehen. Um die Grundlage für die Finanzierung des Sports zu erhalten, müssen das staatliche Glücksspielmonopol und die Festschreibung der Lottomittel bestehen bleiben. Unabhängig davon streben wir an, dem gemeinnützigen Berliner Sport durch eine vertragliche Regelung mehr finanzielle Planungssicherheit unabhängig von der Höhe der eingehenden Lottomittel zu geben. Berlin ist tagtäglich Austragungsort von Sportveranstaltungen auf allen Ebenen. Das soll so bleiben. Es kann aber nicht sein, dass zwar für internationale und nationale Großveranstaltungen viel Geld vorhanden ist, der Breitensport aber vernachlässigt wird.
  • Sport ist für Kinder und Jugendliche, Frauen und Männer, Menschen mit und ohne Behinderung, mit und ohne Einwanderungsgeschichte gleichermaßen in allen Bereichen zu fördern.“ (S. 43-44)
b.
DIE LINKE. Berlin tritt grundsätzlich dafür ein, die Verbreitung von Waffen in der Gesellschaft so gering wie möglich und die Standards der Sicherheit so hoch wie möglich zu halten. Wir stehen für eine weitestgehende Herausnahme von Schusswaffen aus Privathaushalten, die konsequentere Umsetzung und Durchsetzung des zentralen Waffenregisters und des Waffenrechts durch die verantwortlichen Behörden. Dabei sollte aber gewährleistet werden, dass diejenigen, die eine verlässliche Arbeit leisten, zum Beispiel im Sport, oder bei der Hege und Pflege der Wälder und Forsten bzw. der Jagd, diese Arbeit weiter tun können. Den in den letzten Monaten ansteigenden Verkauf von Waffen im Land Berlin betrachten wir mit Sorge. DIE LINKE. Berlin verfolgt das Ziel, dass die Zahl privater Schusswaffen drastisch reduziert, dass der unerlaubte Zugriff deutlich erschwert, dass die Übersicht über privaten Waffenbesitz bundesweit verbessert und dass die staatliche Kontrolle über privat gelagerte Schusswaffen wirksam erhöht wird. Wir werden uns deshalb dafür einsetzen, dass Waffen und Munition getrennt und künftig weitestgehend nur noch in entsprechend gesicherten Arsenalen von Organisationen und Vereinen aufbewahrt werden dürfen. Soweit es Ausnahmen geben muss, sind neben strikten Sicherungsregelungen unangekündigte Kontrollen festzulegen.

c.
Waffen bergen ein hohes potentielles Risiko, immense Schäden an Leib, Leben und Psyche möglicher Opfer zu verursachen. Die Gesellschaft muss diskutieren, welche Risiken sie für welche Freiheiten auf sich nimmt. DIE LINKE. Berlin wird sich diesbezüglich für eine Evaluierung des jetzigen Waffenrechts auf Bundesebene - wie in der Antwort unter Buchstabe b. beschrieben - einsetzen. Ob und inwieweit halbautomatische Waffen, Waffen mit großen Kalibern oder Waffen, bei denen besonders hohe Geschossenergien erzielt werden oder das IPSC-Schießen für den Schießsport notwendig sind, muss zumindest hinterfragt und geprüft werden. Illegale Waffen sind und bleiben hingegen das größere Problem. Die Politik muss dieses Thema weiter verstärkt auf die Agenda setzen: So sollte möglicher Weise eine erneute, zeitlich begrenzte Amnestie zur Waffenabgabe eingeführt werden.

2.
a.
Wir sind offen dafür, in Absprache mit anderen Bundesländern weitgehend einheitlich zu regeln.
b.
Ob eine generelle Gebührenfreiheit für die beanstandungsfreie, verdachtsunabhängige Kontrolle der sicheren Aufbewahrung von Waffen und Munition ausdrücklich ausgesprochen werden soll, ist bislang noch kein Entscheidungsgegenstand für DIE LINKE. Berlin gewesen. In die Entscheidungsfindung sollte zum einen einfließen, dass verdachtsunabhängige Waffenkontrollen im öffentlichen Interesse liegen. Zum anderen ist jedoch die derzeitige Zahl der Waffen, die sich direkt in privater Hand befinden, enorm hoch. Uns muss es im Rahmen des Entscheidungsprozesses jedoch gelingen, Sportschützenvereine und Jagdscheininhaberinnen und Jagdscheininhaber nicht unzumutbare Belastungen aufzuerlegen.
c.
Auch bei der Regelüberprüfung steht eine Entscheidungsfindung noch aus. (Siehe Antwort zu b.)

3.
a.
Im Rahmen einer Evaluation des Waffenrechts sollte hinterfragt werden, ob und inwieweit halbautomatische Waffen, Waffen mit großen Kalibern oder Waffen, bei denen besonders hohe Geschossenergien erzielt werden, oder auch das IPSC-Schießen künftig für den Schießsport zugelassen bzw. steuerlich gefördert werden sollten. Das sollte aber als politische Entscheidung von den Parlamenten und nicht von der Finanzverwaltung entschieden werden.
b.
Siehe Antwort zu a.
- Trotz Nachfrage leider keine Äußerung -
 
1.
a.
Das Regierungsprogramm der Berliner SPD 2016 – 2021 trifft keine Aussagen zum Waffenrecht.
b.
Für uns steht die Sicherheit der Menschen im Vordergrund. Deswegen hat bei der Kriminalitätsbekämpfung die Verfolgung und Unterbindung des illegalen Waffenhandels wie bisher eine hohe Priorität. Für besondere Maßnahmen zur Intensivierung der Kontrollen von Waffenbesitzern sehen wir derzeit keinen Grund.
c.
Wir haben derzeit keine Pläne für bundespolitische Maßnahmen oder Bundesratsinitiativen zum Waffenrecht. Nach schwerwiegenden Vorfällen (Erfurt, Winnenden) sind die Regeln meist verschärft worden. Der jüngste Amoklauf in München wurde mit einer illegal erworbenen Waffe verübt. Bislang sehen wir nicht, welche weiteren Regeln die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger noch verbessern können. Wir halten es für selbstverständlich, dass im Rahmen von Gesetzesberatungen bzw. auch schon im Vorfeld derselben auch die Fachverbände Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten.

2.
a.
Die Frage einer Ablösung der fortgeltenden bundesgesetzlichen Gebührenordnung durch eine Landesregelung wurde bislang nicht politisch diskutiert. Wir sehen dazu aktuell auch keinen Anlass.
b.
Wir planen derzeit keine Änderungen des Gebührenrechts.
c.
Antwort siehe vorherige Frage.

3.
a.
Die Debatte gehört auf Bundesebene und sollte letztlich vor allem vom autonomen Sport getragen werden. Letztlich ist es Aufgabe der Verbände, die Förderungswürdigkeit von Sportarten zu beurteilen und im Gespräch mit den Verwaltungen ggf. durchzusetzen. Grundsätzlich ist der Schießsportgefördert. Die Diskussion haben wir einzig in dieser speziellen Disziplin.
b.
Eine entsprechende Initiative ist nicht geplant.
-
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