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Infobrief Juni 2017 16.06.2017
Vorwort des Präsidenten
 
Liebe Mitglieder und Interessierte des BDS, 

das heutige Vorwort ist recht kurz. Dies heißt nicht, dass es nichts zu beschreiben gibt. Ganz im Gegenteil. Die Malaise lässt sich schwerlich kurzfassen.

Deshalb an dieser Stelle nur der Hinweis auf die vorliegende „kleine Änderung“ des Waffenrechts und die Vorgänge um die IPSC Weltmeisterschaft im Büchsenschießen. Beides ist kein Ruhmesblatt für unsere Bundesregierung und wird in diesem Newsletter nachfolgend näher beleuchtet. Und klar ist, aus parteipolitischer Rücksichtnahme kann man Tatsachen nicht unter den Tisch fallen lassen. Murks ist Murks auch wenn es dem einen oder anderen nicht gefällt, dass man dies in einem Wahljahr thematisiert.

Leider sind wir nicht stark genug, solche Vorgänge durch eine große Zahl an Wahlberechtigten ausreichend zu würdigen und damit zu verhindern. Insbesondere die Großkaliberverbände brauchen dringend mehr Mitglieder, trotz einem anhaltend imposanten Wachstum vor allem auch beim BDS. Eine Million Legalwaffenbesitzer – auch wenn mit Angehörigen und Freunden die Wählerzahl noch deutlich höher liegen dürfte – ist einfach zu wenig. Wir sollten alle daran arbeiten. Um allein etwa die Zahlen Österreichs im Verhältnis zur Einwohnerzahl zu erreichen, müssten wir drei Millionen Legalwaffenbesitzer haben. Packen wir´s an!

Ihr und Euer Präsident
 
Friedrich Gepperth
Inhalt
Editorial

Sehr geehrte Leser, liebe Sportschützen,

der BDS nimmt seine Informationsaufgaben gegenüber den Mitgliedern und der Öffentlichkeit wichtig, steht aber dabei regelmäßig vor einem Dilemma: Gerade wenn es viel zu berichten gibt - über Meisterschaften, Politik und Recht - dann machen Meisterschaften, Politik und Recht so viel Arbeit, dass keine Zeit zum rechtzeitigen Berichten bleibt.
Dampfplauderer wollen wir aber auch nicht sein, die zwar viel Text produzieren anstatt Arbeit zu erledigen. Daher hat es uns in den letzten Wochen zwischen angelaufener Sportsaison auf Bundesebene, Waffenrecht, IPSC Steuerstreit, Embargofragen und Computerproblemen besonders hart getroffen und die Informationsarbeit hat schwer gelitten.
Noch im laufenden Jahr will der Bundesverband aber eine ganze Reihe von Änderungen und Verbesserungen einführen, vom Internetauftritt über die Kommunikationswege bis hin zur konkreten Berichterstattung über alle für unseren Schießsport relevanten Themen. Das verursacht zwar zunächst auch wieder mehr Aufwand, lohnt sich aber aus Sicht des BDS, sowohl für den Verband wie für die Schützengemeinschaft.

Ulrich Falk
BDS Landesverband 11 - Jugendcamp & 1. Offene Kinder- und Jugendmeisterschaften 2017

Am 17.06.2017 finden im Rahmen des Jugendcamps 2017 die 1. Offene Kinder- und Jugendmeisterschaften 2017 statt. Der Nachwuchs auch anderer Landesverbände ist herzlich eingeladen. Auch wenn die Rückmeldefristen abgelaufen sind, sind kurzfristige, spontane Meldungen weiter möglich!

Homepage
Ausschreibung Jugendcamp
Ausschreibung Meisterschaft
 

Bundespokalschießen Wurfscheibe Parcours 2017

Am 9. und 10. September 2017 findet im hessischen Lauterbach zwischen Fulda und Marburg ein Bundespokalschießen Wurfscheibe Parcours statt.
Mehr Informationen zur Veranstaltung und Anmeldung in der Ausschreibung.

Meldepflicht für Vereinsaustritte beachten!

Nach § 15 Abs. 5 WaffG ist jeder Verein verpflichtet, die ausgetretenen Mitglieder mit WBK schnellstens an die Behörde zu benennen:

(5) Der schießsportliche Verein ist verpflichtet, der zuständigen Behörde Sportschützen, die Inhaber einer Waffenbesitzkarte sind und die aus ihrem Verein ausgeschieden sind, unverzüglich zu benennen.

Verein meint dabei nicht nur e.V., sondern alle Vereine und Gruppen, in denen sich Sportschützen zu gemeinsamen Sportausübung verbunden haben. Zuständige Behörde ist im Zweifel diejenige am Vereinssitz; die Waffenbehörde des ausgeschiedenen Mitglieds (soweit z.B. nach Umzug noch bekannt) dürfte aber auch nicht verkehrt sein. Die Mitteilung hat durch den gewählten Vereinsvorsitzenden oder bestimmten Gruppensprecher zu erfolgen. 

Der BDS weist darauf hin, dass die Meldepflicht streng und genau zu erfüllen ist. Da der Verband in der Pflicht ist, die Vereine zur Erfüllung der Meldepflicht anzuhalten, werden unterlassene, unrichtige, verspätete oder sonst wie unzureichende Austrittsmeldungen seitens des BDS daher als verbandsschädliches Verhalten bewertet!

FWR: Bundestag beschließt neues Waffengesetz

Waffen müssen künftig in Schränken der Sicherheitsstufe Null aufbewahrt werden. Das Forum Waffenrecht begrüßt die Nachbesserungen beim Bestandsschutz.
Der Bundestag hat gestern Abend Änderungen des Waffengesetzes beschlossen. Die für Waffenbesitzer wichtigste Änderung betrifft die Vorschriften zur Waffenaufbewahrung. Diese wurden verschärft: Nach der Neuregelung müssen erlaubnispflichtige Schusswaffen in einem Waffenschrank der Stufe 0 nach EN 1143-1 aufbewahrt werden. Allerdings gilt ein Bestandsschutz für die bisher benutzen Schränke: Nach den ursprünglichen Plänen des Bundesinnenministeriums hätten sich die ca. 1,5 Mio. legalen Waffenbesitzer, in erster Linie Jäger, Sportschützen und Sammler historischer Waffen, nach fünf Jahren mit neuen Waffenschränken ausstatten müssen. Nun dürfen die bereits genutzten Schränke auch darüber hinaus weitergenutzt werden. Dies gilt auch für neu erworbene Waffen, sofern die Kapazität des vorhandenen Schrankes ausreicht. Wer nach dem Inkrafttreten der Änderung erstmals eine Waffe erwirbt oder einen neuen oder weiteren Waffenschrank kauft, muss dagegen einen Schrank nach den neuen Normen kaufen.
Das Forum Waffenrecht hatte gemeinsam mit den zusammengeschlossenen Verbänden zum Gesetzentwurf ausführlich Stellung genommen und die deutliche Verschärfung abgelehnt. Illegale Waffen kommen meist aus illegalen Einfuhren und nicht aus Wohnungseinbrüchen. Zudem ist die geforderte Datengrundlage für eine Verschärfung nicht ausreichend. Hundertprozentige Sicherheit sei eine Illusion und die bisherigen Standards ausreichend. Zudem haben hätte es mit den Sicherheitsstufen S1 und S2 nach EN 14450 eine günstigere Alternative gegeben. Dem ist die Bundesregierung leider nicht gefolgt. Die bisher maßgebliche VdMA-Norm wird zwar nicht mehr aktualisiert und überwacht, von daher war die Anpassung nachvollziehbar. Allerdings wären nach Auffassung der Verbände die Stufen S1/S2 nach der Euronorm ausreichend gewesen.
Wir begrüßen allerdings den umfassenden Bestandsschutz für Waffenschränke zugunsten der Besitzer.  In seiner Stellungnahme hat das FWR weitreichende Nachbesserungen beim vorgeschlagenen Bestandsschutz gefordert, die auch  in zentralen Punkten erfüllt wurden. Gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf hat der Bundestag den Bestandsschutz für die bisherigen Besitzer von aktuell genutzten Waffenschränken ausgeweitet. Diese Schränke dürfen nicht nur unbefristet weitergenutzt werden, sondern die Regelung gilt nach den Nachbesserungen im parlamentarischen Verfahren auch für Waffenbesitzer, die in häuslicher Gemeinschaft leben und ihre Waffen gemeinsam aufbewahren. Dies gilt auch über den Tod eines Mitaufbewahrenden hinaus.
Anders als im Entwurf ursprünglich vorgesehen, handelt es sich bei der fahrlässigen Falschaufbewahrung von Munition nach wie vor um eine Ordnungswidrigkeit. Nach dem Regierungsentwurf sollte es sich dabei künftig um eine Straftat handeln. Auch dies hatte das FWR in der verbändegemeinsamen Stellungnahme als unverhältnismäßig kritisiert.
Die Änderung des Waffengesetzes befasst sich inhaltlich auch mit dem Anliegen des Bundesrates, eine Abfrage bei den Verfassungsschutzbehörden zur Pflicht bei der Überprüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit zu machen. Diese Anliegen hatten nicht nur die im FWR zusammengeschlossenen Verbände, sondern auch die Bundesregierung in ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf des Bundesrates kritisiert. Ein jetzt gefundener Kompromiss trägt einerseits den geäußerten Bedenken Rechnung, andererseits werden durch eine Änderung des Waffenregister-Gesetzes die Möglichkeiten der Behörden verbessert, den Erwerb von Schusswaffen durch Personen mit verfassungsfeindlichen Motiven zu verhindern.
Weitere Änderungen betreffen insbesondere das Verwaltungsverfahren und beseitigen technische Mängel vorheriger Gesetzesänderungen.
Schließlich wird eine neue, zeitlich befristete, Amnestieregelung eingeführt. Damit soll es ermöglicht werden, illegal besessene Waffe, Waffenteile und Munition straffrei bei den Behörden abzugeben.
Der Bundestag hat in der Sitzung außerdem einen weitergehenden Antrag der Grünen für ein deutlich restriktiveres Waffengesetz abgelehnt.
Mit der Umsetzung der kürzlich geänderten Europäischen Feuerwaffenrichtlinie hat die aktuelle Änderung des Waffengesetzes  noch nichts zu tun. Dies wird eine Aufgabe der neuen Bundesregierung nach der Bundestagswahl am 24. September 2017 sein.

Kommentar des Präsidenten 1: Verschärfung der Aufbewahrungsvorschriften

Vor wenigen Tagen wurde in einer „kleinen Änderung“ das Waffenrecht geändert. Zentraler Punkt war eine Verschärfung der Vorschriften zur Aufbewahrung von Schusswaffen. Diese geht auf eine Vereinbarung im Koalitionsvertrag vom Herbst 2013 zurück. Dort wurde eine Änderung und Anpassung des § 36 vereinbart.
Somit war seit 2013 für die Fachabteilung klar was anstand. Damit sollte man sich dem Problem eigentlich wie folgt nähern:

  1. Ist die alte VDMA Norm als Schutzniveau überhaupt zu gering?
  2. Inwieweit sind die vorhandenen A-/AB- und B-Schränke unzureichend?
  3. Sind die am Markt befindlichen Schränke schlechter als die alte VDMA Norm vorschreibt?
  4. Wie viele Waffenschränke werden derzeit jährlich aufgebrochen?
  5. Sind jemals aus aufgebrochenen Waffenschränken entwendete Waffen bei Straftaten verwendet worden.

Niemand konnte schlüssig nachweisen, dass die 2003 verabschiedeten Aufbewahrungsanforderungen zu gering sind. Diese Behauptung ist angesichts der tatsächlichen Aufbruchszahlen einfach eine Lüge! Allein weil es keine Güteüberwachung mehr gibt, zu sagen, die vorhandenen Behältnisse sind unzureichend, ist abstrus. Zumindest hätte man, gegebenenfalls unter Einbindung der Verbände eine Nachzertifizierung der vorhandenen Schränke ermöglichen können.
Experten für die Fragen 2. und 3. waren sicherlich beim Bundeskriminalamt und den Landeskriminalämtern aufzutreiben. Auch die Hersteller der Waffenschränke hätten man so einbinden können, dass nicht nur die gerade auch von diesen Herstellern mehrere Jahrzehnte lang für gutes Geld verkauften Behältnisse als unzureichend diffamiert worden wären.
Die Fragen 4. und 5. sind nur mit Hilfe der Länder zu beantworten. Bedenkt man, dass die Aufgabe der Novellierung des § 36 schon im Jahr 2013 feststand, hätte es doch möglich sein müssen, bei einer Frage, von deren Beantwortung praktisch jeder Waffenbesitzer betroffen ist, auf politischer Ebene dafür zu sorgen, dass die entsprechenden Daten ab 2014 bis einschließlich 2016 aufgenommen und gemeldet werden.
Aus unseren Gesprächen mit den Verantwortlichen haben wir nicht den Eindruck gewonnen, dass so vorgegangen wurde. Vielmehr wurde ernsthaft überlegt, die Waffenbesitzer bei A-Schränken nach drei Jahren und bei B-Behältnissen nach fünf Jahren zur Verschrottung dieser Schränke und Neuanschaffung von 0-Schränken zu zwingen. Allein der Sturmlauf der größten Verbände gegen diese abstruse Idee auf höchster politische Ebene konnte die Fachabteilung davon abhalten, diese Kopf-ab Vorstellung ernsthaft dem Bundestag vorzuschlagen.
Entsprechend dem Versagen hinsichtlich der Evaluierung der Fragen 4 und 5 war die  vorgestellte Zahlenbasis extrem dünn und intransparent.
Neben der Tatsache, dass die derzeitigen Legalwaffenbesitzer ihre vorhandenen Sicherheitsbehältnisse weiter selber nutzen können, hat die nun gefundene Bestandsschutzregelung folgende Konsequenzen:

  1. Erben, die die Schusswaffen behalten wollen und nicht über eine waffenrechtliche Erlaubnis verfügen, müssen sich zukünftig neben dem Blockieren der Waffen auch noch neue Schränke anschaffen, da wohl in 90% aller Fälle die vorhandenen Sicherheitsbehältnisse A/AB oder B sind.
  2. Erben, die die Schusswaffen verkaufen wollen, können die vorhandenen Schränke, sofern diese nur die A/AB oder B Klassifizierung haben, nur noch verschrotten lassen, weil sie kein Mensch mehr verwenden kann. Verschrotten vermutlich nur noch gegen Entgelt!
  3. Für Erben mit waffenrechtlicher Erlaubnis, die wie wohl in den überwiegenden Fällen zutreffend sein wird ihre Waffen nicht mit dem Erblasser zusammen aufbewahren, gilt, dass sie für die geerbten Waffen, wenn ihre vorhandenen Behältnisse nicht ausreichen, neue Behältnisse mindestens Widerstandsgrad 0 anschaffen müssen. Die alten Behältnisse müssen entsorgt oder können nur noch zur Munitionsaufbewahrung verwendet werden.
  4. Waffenbesitzer, die ihren Waffenbesitz aufgeben, können vorhandenen Schränke, sofern diese nur die A/AB oder B Klassifizierung haben, nur noch verschrotten lassen, weil sie kein Mensch mehr zur Aufbewahrung von Waffen verwenden kann. Verschrotten vermutlich nur noch gegen Entgelt! Gerade dies geschieht sehr häufig bei älteren Menschen, wenn kein Angehöriger Jäger oder Sportschütze ist.

Das sind die Konsequenzen. Bei objektiver Betrachtung kann man als betroffener Waffenbesitzer nur feststellen, dass hier eine völlig unnötige Verschärfung des Waffengesetzes getroffen wurde. Jäger- und schützenfreundlich sieht anders aus!
 

Kommentar des Präsidenten 2: Führen wesentlicher nicht schussfähiger Waffenteile

Seit Jahren war es mir ein Anliegen, eine Änderung der für reisenden Sportschützen und Jäger sehr nachteilige Regelung im Waffengesetz herbeizuführen. Dies ist nun erfolgt. Der von mir über das Forum Waffenrecht (FWR) eingebrachte Vorschlag, das Führen von nichtschussfähigen wesentlichen Waffenteilen zu erlauben, ist in der „kleinen Waffenrechtsänderung“ berücksichtigt worden. Bisher war es durch die Gleichstellung von Schusswaffen mit deren wesentlichen Teilen so, dass auch ein Führen letzterer strafbewehrt war. Von nun an ist dies nicht mehr der Fall. So kann man beispielsweise in Zukunft einen Pistolenverschluss oder -lauf oder den Verschluss einer Langwaffe einstecken, wenn man auf Reisen sein Auto längere Zeit verlässt oder im Hotelzimmer die Waffe deponieren muss. Kommt der Rest dann abhanden, sieht es hinsichtlich der Regelungen des § 5 Abs. 2 WaffG (Regelunzuverlässigkeit) schon viel besser aus. Eine leichtfertige Verwahrung sollte dann ja nicht mehr vorliegen. Einmal ist kaum davon auszugehen, dass Kriminelle nichtschussfähige Waffenteile komplettieren. Und zum anderen: welcher Dieb nimmt etwas mit, was erkennbar keine komplette Waffe ist?

Änderung des Waffengesetzes

Der Bundesrat hat der Gesetzesänderung am 2. Juni zugestimmt. Die Veröffentlichung und damit das Inkrafttreten kann für die nächsten Tage erwartet werden.

EU-Feuerwaffenrichtlinie veröffentlicht

Die nunmehr geänderte EU-Feuerwaffenrichtlinie vom 17. Mai 2017 wurde am 24. Mai 2017 veröffentlicht und ist nun in Kraft. Bürger sind zur Zeit noch nicht betroffen, da jetzt erst die Umsetzung in nationales Recht erfolgen muss. Die Frist hierfür läuft in den wesentlichen Teilen bis 14. September 2018.

B(DS) trifft... Gabriele Fograscher, MdB

Gabriele Fograscher (59) ist die Berichterstatterin der Fraktion der SPD im Dt. Bundestag. Die Politikerin aus dem bayerischen Schwaben wurde 1994 erstmals in den Deutschen Bundestag gewählt und gehört ihm bis dato an. Im Herbst stellt sie sich nicht erneut zur Wahl.
 
BDS: Frau Fograscher, die Waffenlobby sei die mächtigste Lobby der Welt, meinte kürzlich eine Abgeordnete im EU-Parlament. Haben Sie deshalb viel Angst vor diesem Gespräch?
Fograscher: (lacht) Nein, das habe ich nicht. Ich kann diese Beschreibung so auch nicht bestätigen. Die so Bezeichneten sind Menschen, die sich für ihre Interessen einsetzen und das ist auch legitim. Es ist erforderlich, einen vernünftigen Ausgleich dieser Interessen und derjenigen von Bürgerinnen und Bürgern zu finden, die mit Waffen nichts zu tun haben wollen. Dafür habe ich mich immer eingesetzt.
 
BDS: Sie gehören dem Bundestag seit 1994 an. Wie sind Sie denn zur Innenpolitik gekommen?
Fograscher: In meiner ersten Legislaturperiode war ich noch Mitglied im Entwicklungshilfeausschuss. Aber nach meiner Wiederwahl gab es die Möglichkeit, als eine von wenigen Frauen in den Innenausschuss zu wechseln. Der Ausschuss für Inneres umfasst bedeutsame und auch vielfältige Themen, von Asyl und Ausländerländerrecht über das Melde- und Personenstandswesen bis hin zum Waffenrecht.
 
BDS: Frauen sind in der Innenpolitik selten?
Fograscher: Ja, aber das ist schon besser geworden. Von der beruflichen Betätigung vor der Abgeordnetentätigkeit her sind mit ehemaligen Polizisten und Juristen Männer im Innenbereich stark vertreten.
 
BDS: Mit der Innenpolitik kam dann auch schnell die Zuständigkeit für das Waffenrecht?
Fograscher: Ich weiß gar nicht mehr, wann ich mich zum ersten Mal mit dem Waffenrecht beschäftigt habe. Es wurde vor allem nach der großen Reform 2002 und nach dem Amoklauf von Erfurt zu meinem Thema. Es war ja besonders tragisch, dass gleichzeitig zur Plenardebatte diese Gewalttat war, woraufhin alles hinfällig war und nochmal neu verhandelt wurde, wie es weitergehen soll. Nach Winnenden 2008 war es dann ähnlich.
 
BDS: In Ihrer Abgeordnetentätigkeit haben sie fünf Bundesinnenministerminister erlebt, welcher war denn der beste?
Fograscher: (erheitert) Na, Otto Schily! Bei ihm hatte man den Eindruck, dass er sich nicht blind auf die Expertenmeinungen im Ministerium verlässt und gerade bei Waffenthemen eine eigene Meinung hat.
 
BDS: Haben Sie einen persönlichen Bezug zu Waffen, zu Jägern oder Sportschützen?
Fograscher:  Ich bin selber keine Schützin und habe auch keine Waffe. Aber wenn man aus Bayern ist, hat man immer viele Schützenvereine vor Ort. Die Vereine sind in Dörfern und Gemeinde wichtige Institutionen nicht nur für den Sport, die Tradition und Geselligkeit sondern auch für die Jugendarbeit. 
 
BDS: Im Großkaliberschießsport beginnt die Nachwuchsarbeit so richtig erst ab 25, wenn die Sportausübung ohne Alterseinschränkungen möglich wird. In anderen Lebensbereichen wie beim Autofahren oder beim Wählen sinken dagegen die Altersgrenzen. Klafft das nicht grundlos auseinander? 
Fograscher: Die Altersgrenzen beim Schießsport waren immer wieder Thema aber momentan scheint es mir nicht, als würde man da etwas ändern wollen. Wegen des demographischen Wandels haben alle Nachwuchssorgen.
 
BDS: Haben Sie einmal selbst geschossen?
Fograscher: Mit dem Luftgewehr.
 
BDS: Als spezielles Problem haben die Sportschützen damit umzugehen, dass sie für die verdachtsunabhängige Kontrolle der sicheren Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition in manchen Bundesländern auch dann mit Gebühren zur Kasse gebeten werden, wenn alles in Ordnung ist und sie nichts angestellt haben. Können Sie die Unzufriedenheit unserer Mitglieder verstehen?
Fograscher: Ja, die verstehe ich schon. Im Bundestag haben wir alle betont, die Reden kann man ja noch nachlesen, dass mit der Kontrolle nicht überbordende Kosten verbunden sein sollen. Den Gesetzesvollzug machen aber die Bundesländer und die haben dann auch die Gebührenerhebung in der Hand.
 
BDS: Auch SPD geführte Bundesländer erheben zum Teil hohe Gebühren.
Fograscher: Ich denke die Motivation zur Gebührenerhebung ist unabhängig von der Zusammensetzung der Landesregierung. Das ist eher abhängig von der Finanzkraft des Bundeslandes.
 
BDS: Was wäre denn der eine Punkt, den Sie im Waffenrecht ändern würden, wenn Sie es alleine in der Hand hätten?
Fograscher: Im Großen und Ganzen ist das Waffenrecht wie es jetzt ist akzeptiert und handhabbar. Man kann sich aber immer Vereinfachungen und Klarstellungen wünschen.

CDU-Innenminister Baden-Württemberg fordert neue Waffenverbote

Wie der Landtagsabgeordnete Dr. Hans-Ulrich Rülke (FDP/DVP) in seiner Pressemitteilung vom 4. April mitteilt, unterstützt das CDU geführte Innenministerium in Baden-Württemberg den Bundesratsvorstoß aus Bremen, welcher ein Verbot halbautomatischer Schusswaffen aufgrund äußeren Erscheinungsmerkmale fordert. Dies ergebe sich aus der Auskunft der Landesregierung.
Tatsächlich findet sich in der Antwort auf eine entsprechende Frage der FDP/DVP die Aussage, dass die Waffenverbotsideen durch den Innenministerium von Baden-Württemberg grundsätzlich unterstützt werden. "Dass mittlerweile selbst die CDU Waffen nach ihrem äußeren Erscheinungsbild bewerten und verbieten will, zeigt, wie sehr die Partei grüne und linke Positionen übernommen hat" moniert Rülke.

Zündversager - Eine Glosse über Kommunikation im Schützenverband

Dem BDS ist es geglückt, verschollen geglaubte interne Handlungsanweisungen zur Kommunikation im BDS aufzufinden. Die nachfolgenden Hinweise sind zwar ohnehin vielfältig in Gebrauch, werden aber weiterhin dringend anempfohlen: 

08/15 ist langweilig:
Schriftverkehr, wie zum Beispiel Anmeldungen, sollten stets in urartäischen Hieroglyphen, assyrischer Keilschrift oder wenigstens in Handschrift mit der schußschwachen Hand verfasst werden. Leichte Lesbarkeit ist als Zeichen eines schlichten Verstandes zu vermeiden. Zeigen Sie auch ansonsten Kreativität: Zum Beispiel bei Scans und Computerfaxen lassen sich gut einzelne Seiten auf den Kopf stellen. Die wichtigsten Unterlagen sollte man sowieso immer weglassen, um beim Empfänger ein Gefühl der Spannung zu hervorzurufen. Dafür lassen sich prima andere Textteile einbauen; Ob Kochrezepte, Arzneimittelverschreibungen oder Tagebuchauszüge... der Kreativität sind keine Grenzen gesetzt.

Numerologie für das 21. Jahrhundert:
Bei der Überweisung z.B. von Startgeldern ist ein aussagefähiger Verwendungszweck völlig überflüssig. Der BDS hat nur ein paar Zehntausend Zahlungseingänge pro Jahr und kann diese wirklich selbst seiner Hand voll Mitgliedern zuordnen. Ausreichend ist der Betrag, insbesondere bei Überweisungen für mehr als eine Person oder für Andere, die nicht aus den Angaben zum Kontoinhaber ersichtlich sind. Nutzen Sie das Stilmittel der Ironie, indem sie den Verwendungszweck mit nichtssagenden Angaben wie "Zahlung von mir 2017" ad absurdum führen oder den verfügbaren Raum verbrauchen, bevor die Informationsdichte zu hoch wird: "Startgebühren vierfach für meine Frau und mich für die kommende Meisterschaft beim BDS in der Dizipli".  

Bund Anonymer Sportschützen:
Leider kann bei Emails der Absender nicht so leicht weggelassen werden wie beim Brief. Die aus Datenschutzgesichtspunkten erforderliche Abhilfe schafft die Anschaffung einer Emailadresse, die keine Rückschlüsse auf den Namen zulässt und die konsequente Vermeidung des eigenen Namens im Text selbst; zusätzlich kann es sich empfehlen, auch den Sachverhalt nicht rückverfolgbar zu schildern, um die mitlesenden Geheimdienste zu verwirren:
"Von: grzbrf1972@t-offline.de
Betreff: Problem - Eilt sehr!
Hallo, ich kann mich nicht anmelden! Warum??????
Liebe Grüße U."

Gemeinsam statt einsam:
Ein Bundesverband, 13 Landesverbände, 3.000 Vereine und bald 70.000 Mitglieder... im BDS gibt es viel zu viele Leute, die noch nie Kontakt zueinander hatten. Das ist Ihr Auftrag und Ansporn! Richten Sie Ihre Anregungen, Wünsche und Mitteilungen nicht an den Zuständigen, sondern an irgendjemandem im Verband. Durch die dadurch erforderlichen Rückfragen und Weiterleitungen fördern Sie zwischenmenschlichen Austausch und die Geselligkeit im Verband. Die Anschrift hat sich geändert? Lassen Sie das doch nicht Ihrem Verein wissen, sondern den Bundesverband. Das Startgeld für die DM ist zurückgekommen (siehe: Numerologie)? Das muss man doch dem Webmaster mitteilen! Auch nett ist es, grundsätzlich Piratenpartei, Caritas oder den IWF in cc. zu setzten um bei E-Mails für ausreichend Publikum zu sorgen.

(...)

Ernsthaft: Im Verband soll nicht nur unnötige (sehr oft: ehrenamtliche!) Arbeit vermieden werden, sondern vor allem eine reibungsfreie und effiziente Kommunikation zum Wohle gerade auch der Schützen erfolgen. Dazu kann jeder beitragen, indem er sich in die Lage des Empfängers versetzt um diesem das Leben und die Arbeit wenn nicht leichter, dann doch nicht unnötig schwerer zu machen.
Die obigen Tipps sind natürlich frei erfunden... aber die geschilderten Verhaltensweisen kommen trotzdem alle immer wieder vor.

Kommentar des Präsidenten 3: IPSC Weltmeisterschaft im Büchsenschießen

Vom 25. Mai bis zum 11. Juni fand bei Moskau die erste Weltmeisterschaft im IPSC Büchsenschießen statt. Der verantwortliche russische IPSC-Verband hat sich nicht lumpen lassen und die Veranstaltung auf einem sowohl qualitativ wie quantitativ gigantischen Stand durchgeführt. Auch sonst war die Organisation schlichtweg perfekt. Aber gegen Russland gibt es seit der Ukraine Krise ein Embargo, das auch Waffen umfasst. Allerdings handelt es sich um ein Embargo das den „Handel“ mit Schusswaffen und Munition betreffen soll. Sportschützen und Jäger handeln nicht mit Waffen, sondern fahren mit diesen zur Jagd oder zu Schießsportveranstaltungen und anschließend mit diesen Geräten dann auch wieder nach Hause. Folgerichtig konnte die große Masse der WM Teilnehmer - insbesondere auch aus den EU Staaten - völlig unbehelligt ihre hochgezüchteten Büchsen mit nach Russland nehmen und sinnvoll an der Konkurrenz teilnehmen. Anders die deutschen Teilnehmer. Ihnen wurde das Mitnehmen ihrer Waffen untersagt. Ohne eigene Sportwaffen handelte es sich für uns um eine interessante touristische Reise zu einer imposanten Schießsportveranstaltung. Sportlich völlig sinnlos trotz der freundlicherweise bereitwillig zur Verfügung stehenden Leihwaffen. Diese waren allesamt Varianten der AK47 bzw. 74 und sind zum Wettkampfschießsport denkbar ungeeignet. Doch damit nicht genug. In der Bundesregierung und der Ministerialbürokratie war bekannt, dass Deutschland mit der Verweigerung der Mitnahmeerlaubnis allein auf weiter Flur stehen würde. Das durfte natürlich nicht sein. So wandte man sich an Brüssel, um auch die anderen EU Länder auf Linie zu bringe. Allerdings waren nur drei Länder bereit, der deutschen Linie zu folgen. Als Konsequenz wurde den französischen Schützen eine Woche vor Abreise völlig überraschend mitgeteilt, dass sie ihre Waffen nicht mitnehmen durften. Ganz toll kam es in Österreich. Dort folgte man dem deutschen Druck erst unmittelbar bei der Abreise auf dem Flughafen in Wien, wo den fassungslosen Sportschützen erstmalig und ohne jede Vorwarnung mitgeteilt wurde: Waffen mitnehmen ist nicht! In den Niederlanden hatte das Außenministerium den Schützen bereits eine Genehmigung erteilt. Nun kam man ebenfalls der deutschen Intervention in Brüssel nach und widerrief diese Genehmigung. Der holländische Verband zog sofort vor Gericht und siehe da, die Regierung musste die Genehmigung erteilen. Bemerkenswert ist das Funktionieren des holländischen Rechtsstaates vor allem in dem einen Punkt: der Eilbedürftigkeit der Angelegenheit entsprechend kam es auch tatsächlich sofort zu einer Verhandlung und einem Urteil. In Frankreich, wo der Verband ebenfalls vor Gericht zog, setzte man den ersten Verhandlungstermin sinnigerweise auf den 12. Juni an. Einen Tag nach Abschluss der Veranstaltung. In Deutschland ist es mit der Klagerei nicht so einfach. Hierzu müsste ein Betroffener vors Verwaltungsgericht ziehen und alle Instanzen wären zu beschreiten. Dies ist in Hinblick auf die Zukunft nun wirklich zu überlegen. Allerdings mit der Aussicht, dass es viele Jahre dauern kann. Man kann dies natürlich wegen der gerichtlichen Laufzeiten auch als Kapitulation des Rechtsstaates auffassen. Dem wäre wohl nicht zu widersprechen.
Als Fazit bleibt festzuhalten: Guter Wille war bei unseren gewählten Verantwortlichen nicht vorhanden. Es galt der Grundsatz, was man gegen Putin unternehmen kann wird gemacht. Ob den dies überhaupt interessiert ist völlig unwichtig. Die Interessen der eigenen Leute spielen dabei dann schon gar keine Rolle mehr.
Übrigens, die US-Amerikaner wurden von ihren Behörden bei der Mitnahme ihrer Gewehre nicht behelligt. Die Erlaubnisse wurden teilweise noch zu Zeiten Obamas erteilt.

Jugendveranstaltung TSG Augsburg & BDS LV 8 Bayern

Am Samstag, 15. April 2017 fand in der Turnhalle des TSG Augsburg eine Jugendveranstaltung statt. Veranstalter waren der TSG Augsburg und der BDS-Landesverband Bayern.
An diesem Tag stand für die Kids eine Mischung aus Turnen und Schießen auf der Tagesordnung. Dazu wurde kurzerhand die Turnhalle des TSG Augsburg zu einer Schießanlage umfunktioniert. Die Kinder absolvierten kleine Übungsparcours, die den Teilnehmern das Sportschießen auf spielerische Weise näherbringen sollten. So mussten die Jung-Schützen beispielsweise zuerst über eine Bank balancieren oder einen Barren überqueren um schließlich zur Schießübung zu gelangen – natürlich nur unter fachkundiger Aufsicht.
Mit viel Spaß bei der Sache, versuchte die Jugend die Munition ins Ziel beziehungsweise auf die Ringscheibe zu bringen. Die Schießleiter der TSG Augsburg gaben den Kids dabei wertvolle Hilfestellungen in Sachen Zieltechnik, Waffenkunde und der perfekten Körperhaltung beim Schuss. Die Veranstaltung war ein voller Erfolg und erfreute sich großen Andrangs. Mit 81 Teilnehmer, davon 61 junge Teilnehmer (die Übrigen waren dann die Mütter oder Väter), konnten die Veranstalter zufrieden sein.
Ein großes Dankeschön gilt schließlich den Firmen Umarex und Krüger Drück als Sponsoren! Vielen Dank auch an das Helfer-Team um Hans-Jörg Käsberger!

Field-Target-Schießen  –  Was ist das eigentlich?

Wer kennt sie noch, die Zeiten, als man mit Vaters Luftgewehr, unerlaubt oder erlaubterweise nach der Schule loszog und Jagd auf Dosen oder Flaschen machte?
Diese „Freizeitbeschäftigung“ gehört in Deutschland seit vielen Jahrzehnten wegen einer geänderten Gesetzeslage der Vergangenheit an.
Der BDS bietet mit seiner Disziplin „Field Target Schießen“ aber die Simulation der Jagd auf Kleintiere wie z.B. Krähen oder Ratten an, bei der lebensgroße Stahlsilhouetten mit freien oder erwerbsscheinpflichtigen  Luftgewehren beschossen werden. Nur die Treffer in der recht klein bemessenen „Hit Zone“ lassen diese Ziele umfallen, was dann einen Punkt in der Wertung ergibt.
Die Ziele stehen in sogenannten Lanes, in für die Schützen unbekannten Entfernungen, was das Treffen weiter erschwert. Nur wer die Einstellungen an seiner Zieloptik exakt der Zielentfernung anpasst und konzentriert schießt, kann im Wettkampf bestehen.
Im Landesverband 1 des BDS hat sich der SC Wernsdorf dem Field Target Schießen verschrieben. Auf dem schönen Waldgelände des Vereins wurde eigens für diesen Zweck eine Anlage eingerichtet. Regelmäßig trifft man sich seit 2013 dort, führt Training und Vereinswettkämpfe und einmal jährlich auch eine offene Landesmeisterschaft durch.
Mit 42 Teilnehmern aus ganz Deutschland war 2016 ein Jahr mit hoher Beteiligung in den vier Wettkampfklassen. In 25 Lanes waren je 2 Ziele zu beschießen, wobei die freien und die WBK-pflichtigen Waffen in getrennten Klassen gewertet wurden.
Bei schönem Spätsommerwetter dauerte die Veranstaltung etwa drei Stunden und war nach einhelliger Meinung der Teilnehmer ein voller Erfolg.
 
Wer nun glaubt, mit seinem alten Luftdruckgewehr und einem Zielfernrohr in diesem Sport bestehen zu können, wird spätestens nach den ersten Versuchen enttäuscht sein. Field Target hat sich in technischer Hinsicht sehr schnell zu einer High Tech Disziplin gewandelt. Speziell entwickelte Waffen und hochspezialisierte Optiken mit Parallaxenausgleich sind bei den Teilnehmern die Regel und ein breit gefächertes Wissen um die Berechnung der Flugbahn der leichten Geschosse bei Windeinflüssen ist Bedingung für gute Leistungen.

Somit ist das Field Target Schießen eine Herausforderung für ambitionierte Schützen und eine der schwierigsten Disziplinen im Repertoire des BDS.
Die nächste offene Landesmeisterschaft findet am 20.08.2017 wieder auf dem Gelände des SC Wernsdorf statt. Teilnehmer können sich über die Homepage des Vereins anmelden oder Auskünfte beim  Landessportleiter FT Thomas Schnell bekommen. Zuschauer sind stets willkommen, vielleicht findet der eine oder andere auch Gefallen an diesem anspruchsvollen Sport.
 
Hans-Peter Kress
Landessportleiter Langwaffe im BDS LV 1

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Bund Deutscher Sportschützen 1975 e.V.
vertreten durch den geschäftsführenden Vorstand: Präsident Friedrich Gepperth, Vizepräsidenten Sigrid Schuh, Rigo Woll und Heinrich Schwäbe
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg, Registernummer 21233Nz
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Verantwortlicher für journalistisch-redaktionelle Inhalte und ViSdPR: Ulrich Falk

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