Beschluss der evangelischen Landessynode:Pfarrer dürfen "Homo-Ehen" segnen

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In den evangelischen Kirchen in Bayern dürfen homosexuelle Paare künftig öffentlich im Gottesdienst gesegnet werden. Das hat die Landessynode - das ist das evangelische Kirchenparlament - am Mittwochabend nach intensiver Diskussion mit großer Mehrheit beschlossen. Allerdings gilt ein Gewissensvorbehalt: Die Pfarrer können selbst entscheiden, ob sie solchen Segen erteilen wollen. Wenn das ihrem Bibel-Verständnis widerspricht, dürfen Pfarrer ablehnen. Am Donnerstag ging die viertägige Frühjahrstagung der 108 bayerischen Kirchenparlamentarier im mittelfränkischen Schwabach zu Ende.

Bisher war eine Segnung gleichgeschlechtlicher Paare nur im privaten, seelsorgerlichen Rahmen offiziell möglich - etwa in Amtszimmern von Pfarrern. Ganz bewusst soll auch künftig nicht von einer Trauung, sondern von einer Segnung die Rede sein - um die Einheit der Kirche nicht zu gefährden, wie der Abschlussbericht einer Arbeitsgruppe deutlich macht, auf dessen Grundlage das Kirchenparlament abgestimmt hat. Denn für viele Konservative bleibe die Ehe ein geschützter Begriff für die Verbindung von Mann und Frau, hieß es. Der Gewissensvorbehalt spiegelt den Dissens der evangelischen Landeskirche in dieser Frage wider, der auch nach der Abstimmung weiter besteht.

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) Bayern begrüßte zwar den Beschluss der Landessynode als Schritt hin zu Akzeptanz. "Dass die Ehen von Lesben und Schwulen auch weiterhin nicht als gleichwertig zu heterosexuellen Ehen anerkannt werden, ist jedoch bedauerlich", erklärte Landesvorstand Markus Apel.

Spätestens im Herbst soll klar sein, wie die Segnung gleichgeschlechtlicher Paare in evangelischen Gottesdiensten ablaufen kann. Bis dahin soll eine Handreichung mit einer liturgischen Ordnung zu diesen Segnungen erscheinen. Auch bundesweit herrscht bei der evangelischen Kirche Uneinigkeit in der Frage der Segnung. Gesetzlich ist die sogenannte Homo-Ehe seit mehr als einem halben Jahr der von Heterosexuellen gleichgestellt. Statt einer Lebenspartnerschaft können Homosexuelle seit Oktober beim Standesamt eine Ehe schließen. Bei der katholischen Kirche ist die Ehe Mann und Frau vorbehalten. Eine öffentliche Segensfeier gleichgeschlechtlicher Paare gibt es nicht.

© SZ vom 20.04.2018 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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