Kassensicherungsverordnung und eNVenta ERP

Obwohl die deutsche Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) seit dem 1. Januar 2020 Gesetz ist, wird ihre Umsetzung durch einen Nicht-Anwendungserlass noch aufgeschoben. Nissen & Velten entwickelt gemeinsam mit einem spezialisierten Partner eine Cloud-Lösung zur Umsetzung mit eNVenta.

Das es am Markt noch keine ausreichende Anzahl zertifizierter Anbieter zur Umsetzung der Verordnung gibt, haben Anfang August alle Bundesländer bis auf Bremen eine Verschiebung zum 31. März 2021 verabschiedet. Die Kassensicherungsverordnung umfasst neben der Pflicht zur Kassenbon-Ausgabe auch die fälschungssichere Verschlüsselung der Kassendaten. Diese Verschlüsselung erfolgt mittels einer technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) als Signatur und Aufzeichnungstechnik, wobei die TSE als Middleware fungiert. Nissen & Velten hat hierfür eine Zusammenarbeit mit der Firma A-trust vereinbart. Die TSE von A-trust, die später über N&V bezogen werden kann, wird als Cloud-Lösung angebunden. Weitere Anforderungen der Kassensicherungsverordnung betreffen den Datenexport für eine Kassenprüfung in einem definierten Format und die Anmeldung jeder einzelnen Kasse beim Finanzamt. Geplant ist bereits eine Unterstützung der Meldung im elektronischen Verfahren aus eNVenta heraus.

Wichtig für alle eNVenta-Anwender ist zudem der Hinweis, dass die Lösung zur Umsetzung der Kassensicherungsverordnung ab eNVenta 3.9 greift. Nissen & Velten arbeitet mit Hochdruck an der Umsetzung und wartet zusammen mit A-trust auf die finale Freigabe der Cloud-Lösung durch das BSI.