Neuer Flyer zur Information der privaten Waffenbesitzer

Der neue Flyer 8 dient zur Information aller privaten Waffenbesitzer im Zusammenhang mit privaten Waffenankäufen und -verkäufen. Seit Inkrafttreten des 3. Waffenrechtsänderungsgesetzes zum 01.09.2020 sind Inhaber einer Waffenherstellungs- oder Waffenhandelserlaubnis nach § 21 Waffengesetz (WaffG) verpflichtet, insbesondere Erwerb und Überlassung, aber auch den Umbau von erlaubnispflichtigen fertiggestellten Schusswaffen elektronisch anzuzeigen (vgl. § 37 WaffG). Das hat auch Auswirkungen auf die An- und Verkäufe von privaten Waffenbesitzern bei Händlern. Insbesondere ist hierbei, aber auch bei Überlassungen zwischen privaten Waffenbesitzern, die Kenntnis und Verwendung der sog. NWR-Identifikationsnummer (NWR-ID) von Bedeutung. Hierzu enthält der Flyer 8 alle wesentlichen Informationen. Neben der Verbreitung über das Zentrale Informationssystem des NWR (www.nwr-fl.de) wird angeregt, diesen Flyer als Waffenbehörde, aber auch als Waffenhändler, ihren Kundinnen und Kunden als Ausdruck zur Verfügung zu stellen und ggf. wenn möglich auch auf Ihrer Homepage zu veröffentlichen.

Impressum
Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Inneres und Sport
Fachliche Leitstelle NWR
Steckelhörn 12
20457 Hamburg
E-Mail: nwr-fl@bis.hamburg.de
Links
www.bmi.bund.de
(Bundesministerium des Innern
und Heimat)
www.bva.bund.de
(Bundesverwaltungsamt)
www.nwr-fl.de
(Fachliche Leitstelle NWR)
Quellenverzeichnis
Bilder:
Peter Smola
Rainer Sturm
alle pixelio.de