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BAMF-Skandal
Bundesregierung will LGBTI weiter in Verfolgerstaaten abschieben
Zynischer geht's kaum: In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linken verteidigt das Innenministerium die Abschiebung von queeren Geflüchteten, wenn diese sich "aus eigenem freien Willen" entscheiden, etwa im Iran nicht offen zu leben.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) will Abschiebungen von queeren Geflüchteten in Verfolgerstaaten nicht stoppen (Bild: Deutscher Bundestag / Leon Kügeler / photothek)
- 23. Juni 2022, 15:16h 3 Min.
Trotz der heftigen Kritik an der Abschiebung queerer Geflüchteter in Verfolgerstaaten stellt sich die Bundesregierung hinter diese menschenfeindliche und rechtswidrige Praxis des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Das geht aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Clara Bünger (Die Linke) hervor, die queer.de vorliegt (PDF).
Die Begründung des Innenministeriums unter Leitung der SPD-Politikerin Nancy Faeser ist zynisch: Zwar werde von queeren Asylsuchenden im Einklang mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht erwartet, dass sie sich verstecken, um einer möglichen Verfolgung wegen ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität zu entgehen. Aber, so der Parlamentarische Staatssekretär Mahmut Özdemir (SPD) in seiner Antwort: "Soweit Antragstellende in der Anhörung vortragen, dass sie weiterhin aus eigenem freien Willen und ohne Beeinträchtigung der persönlichen Identität (also nicht aus Angst erzwungen) beabsichtigen, ihre sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität im Verborgenen auszuleben, wird dies nach den derzeitigen internen Vorgaben bei der Beurteilung der Verfolgungswahrscheinlichkeit berücksichtigt."
Sprich: kann dies zur Ablehnung und Abschiebung führen. Der LSVD hat viele solcher Fälle dokumentiert und bekannt gemacht.
Keine konkreten Kriterien für die BAMF-Beurteilungen
Die Linken-Abgeordnete Clara Bünger fordert ein Eingreifen der Bundesinnenministerin (Bild: Linksfraktion)
Auf Büngers konkrete Frage, wie Beschäftigte des BAMF feststellen und beurteilen sollen, ob queere Geflüchtete nach einer Abschiebung bzw. Rückkehr offen oder heimlich leben, und nach welchen Kriterien entsprechende Prognosen angestellt werden, antwortete die Bundesregierung nur ausweichend. "Das BAMF ist bei einem Sachvortrag zur sexuellen Orientierung und geschlechtlichen Identität an den asylrechtlichen Prüfungsmaßstab, den das Asylgesetz und die Richtlinien 2011/95/EU und 2013/32/EU vorgeben, gebunden", heißt es in der Antwort auf die Kleine Anfrage.
"Die Sachverhaltsermittlung ist auf die Ermittlung der gesamten Lebenssituation der Antragstellenden ausgerichtet", erklärte Staatssekretär Özdemir. "Für die Beurteilung der Verfolgungswahrscheinlichkeit sind die Angaben der Antragstellenden, die von ihnen vorgelegten Unterlagen sowie ihre individuelle Lage und persönlichen Umstände imkonkreten Einzelfall maßgebend." Das BAMF lege seiner Entscheidung zudem "Erkenntnisse zum jeweiligen Herkunftsland bezogen auf den dortigen Umgang mit der sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität" zugrunde.
Wie oft queeren Personen bislang Flüchtlingsschutz mit der Begründung verweigert wurde, sie könnten oder würden sich verborgen halten, konnte das Innenministerium nicht mitteilen. "Statistische Erhebungen im Sinne der Fragestellungen werden vom BAMF nicht geführt", heißt es in der Antwort auf die Kleine Anfrage. Auch zu konkreten Einzelfällen und gerichtlichen Entscheidungen wollte Özdemir keine Stellung nehmen.
Die Bundesinnenministerin müsse das BAMF "endlich zu einem EU-rechtskonformen Umgang mit LGBTIQ+-Schutzsuchenden auffordern", kommentierte die Linken-Abgeordnete Clara Bünger die Antwort der Bundesregierung gegenüber queer.de. "Es kann nicht sein, dass dort stur an Ablehnungen und Abschiebungen queerer Menschen festgehalten wird, die in ihrem Herkunftsland Verfolgung fürchten und ihre sexuelle Orientierung verheimlichen müssen." (mize)
Links zum Thema:
» Antwort auf die Kleine Anfrage als PDF
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Nicht, dass mich das auch nur im Ansatz überrascht, ich habe nichts anderes erwartet.