Politik

Kritik an Behördenpraxis Lehnte das BAMF widerrechtlich homosexuelle Geflüchtete ab?

Das BAMF spricht von "bedauerlichen Einzelfällen".

Das BAMF spricht von "bedauerlichen Einzelfällen".

(Foto: picture alliance/dpa)

Die Vorwürfe gegen das BAMF wiegen schwer: Dem Lesben- und Schwulenverband zufolge gewährt das Bundesamt homosexuellen Geflüchteten kein Asyl, obwohl ihnen in ihren Heimatländern erhebliche Strafen drohen. Die angebliche Begründung für diese Praxis wird als "hanebüchen" kritisiert.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat offenbar Asylsuchende, die wegen ihrer Homosexualität in ihren Heimatländern Verfolgung fürchten, mit rechtlich unzulässigen Begründungen abgelehnt. Das berichtet der "Spiegel". In Asylverfahren werden demnach Prognosen angestellt, wie sich die Geflüchteten bei einer Rückkehr in ihr Herkunftsland verhalten könnten. Gehen die Behörden davon aus, dass die Betroffenen ihre sexuelle Orientierung geheim halten würden, können sie abgeschoben werden - auch in Länder wie Iran und Pakistan, wo auf Homosexualität sogar die Todesstrafe stehen kann.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte 2013 entschieden, von Geflüchteten könne nicht verlangt werden, ihre sexuelle Orientierung zu verstecken, um Verfolgung zu vermeiden. Das würde im Widerspruch zu der Bedeutung der sexuellen Orientierung für die Identität eines Menschen stehen, begründeten die Luxemburger Richter. Die EU-Mitgliedsstaaten müssen den Betroffenen dem Urteil zufolge Schutz vor Verfolgung gewähren, sofern ihnen in ihren jeweiligen Herkunftsländern Freiheitsstrafen drohen, die auch tatsächlich verhängt würden.

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Der Lesben- und Schwulenverband LSVD hat nach eigenen Angaben mehr als 70 Fälle gesammelt, in denen das BAMF dennoch damit argumentierte, die homosexuellen Geflüchteten könnten ihre Sexualität einfach verschweigen. Die jüngsten Fälle stammen demnach aus den vergangenen Monaten. "Die Verhaltensprognosen sind europarechtswidrig und hanebüchen", sagte der LSVD-Bundesvorstand Patrick Dörr dem "Spiegel". "Uns liegt sogar ein halbes Dutzend Fälle vor, in denen Asylsuchende gleichgeschlechtliche Ehen eingehen wollten oder eingegangen sind und das BAMF trotzdem ablehnende Entscheidungen traf." Dabei kämen die betroffenen Personen aus Algerien, Iran, Jamaika, Pakistan und Tunesien, "also aus Staaten mit massiven Haftstrafen und gesellschaftlicher Gewalt für queere Menschen".

Die Ampel-Koalition will den Umgang mit queeren Geflüchteten überprüfen. In einem internen Arbeitspapier der SPD-Fraktion heißt es dem Bericht zufolge, die gängige Praxis sei "absolut menschenverachtend". Das BAMF sprach auf "Spiegel"-Anfrage in der Vergangenheit von "bedauerlichen Einzelfällen", die man gegebenenfalls erneut prüfen wollte.

Quelle: ntv.de, fzö

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