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KMU-Fonds – EU-Förderung bei der Anmeldung von Marken und Designs

Über 95% aller Unternehmen in Europa sind kleine und mittlere Unternehmen (sog. KMUs). Sie sind der wirtschaftliche Motor der EU. Häufig wird den gewerblichen Schutzrechten in diesen Unternehmen aber nicht die erforderliche Aufmerksamkeit geschenkt. Dabei trägt der Schutz des geistigen Eigentums bei kleinen und mittleren Unternehmen zum nachhaltigen Unternehmenswachstum bei. Geistige Eigentumsrechte sind strategische Vermögenswerte, die den Wert eines Unternehmens steigern. Außerdem bieten sie eine sichere Grundlage gegen Produkt- und Markenpiraterie.

Der Fonds „Ideas Powered for Business“ soll KMUs dabei helfen, ihre Rechte des geistigen Eigentums wie z.B. durch Marken- und Designrechte zu schützen. Dafür werden den Unternehmen 1.000 Euro zur Verfügung gestellt, die für die Amtsgebühren für Marken- und Designanmeldungen verwendet werden können. Insgesamt hat die Europäische Kommission dafür 25 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Es gilt der Grundsatz: wer zuerst kommt mahlt zuerst. Die Finanzhilfen werden so lange gewährt, bis der Fonds aufgebraucht ist.

Wer kann den KMU-Fonds beanspruchen?

Er kann von kleinen und mittleren Unternehmen mit Sitz in der EU beantragt werden. Kleine und mittlere Unternehmen sind solche mit

  • bis zu 250 Mitarbeiter
  • bis zu 50 Mio. Euro Jahresumsatz
  • bis zu 43 Mio. Euro Jahresbilanzsumme

Der Antrag auf die Finanzhilfe wird über das EUIPO gestellt. Sobald dieser genehmigt wurde, wird ein Gutschein über 1.000 Euro ausgestellt, mit dem bis zu 75% der Amtsgebühren für die Neuanmeldung von Marken und Designs in Deutschland und der EU und bis zu 50% der Amtsgebühren bei IR-Marken erstattet werden. Dabei kann der Gutschein für mehrere Marken oder Designs verwendet werden, bis dieser vollständig ausgeschöpft ist.

Bei einer Unionsmarkenanmeldung in 3 Klassen würde sich z.B. nach Anrechnung des Gutscheins über 1.000 Euro die vom Anmelder zu zahlende Amtsgebühr von 1.050 Euro auf ca. 260 Euro reduzieren. Mit einer Unionsmarke kann Schutz in allen 27 Mitgliedsstaaten für 10 Jahre erlangt werden.

Das Verfahren

Der Antrag ist beim EUIPO einzureichen. Dabei sind folgende Angaben erforderlich:

  • die Bankverbindung des Unternehmens sowie ein von der Bank ausgestellter Kontoauszug, der Name und Logo der Bank, den Name des Unternehmens als Kontoinhaber, sowie die vollständige IBAN mit Ländercode und BIC/SWIFT-Code enthält;
  • eine von einer nationalen Behörde ausgestellte Bescheinigung über die Umsatzsteuer/Steueridentifikationsnummer (UST/Steuer ID) des Unternehmens;
  • sofern der Antrag durch einen Vertreter eingereicht wird, ist eine vom Unternehmen und dem Vertreter unterzeichnete „ehrenwörtliche Erklärung“ vorzulegen.

Wenn alle formalen Voraussetzungen vorliegen, wird dem Antrag in der Regel innerhalb von 2 Wochen stattgegeben und der Gutschein ausgestellt. Dieser muss innerhalb von 2 Monaten eingelöst werden. Deshalb ist es dringend erforderlich, bei Antragstellung zumindest bereits eine grobe Vorstellung darüber zu haben, welche Marke bzw. welches Design geschützt werden soll, damit die Anmeldung tatsächlich innerhalb der 2-Monats-Frist auf den Weg gebracht werden kann. Auf bereits vor der positiven Bescheidung des Antrags erfolgte Anmeldungen kann der Gutschein nicht angerechnet werden.

Sobald die Marken- oder Designanmeldungen beim jeweiligen Amt eingereicht und die Amtsgebühren bezahlt wurden, kann die Teilerstattung auf der Grundlage des Gutscheins beantragt werden. Der erstattungsfähige Betrag wird in der Regel innerhalb von 30 Tagen auf das im Förderungsantrag angegebene Konto des Unternehmens überwiesen.

Vor der Beantragung der KMU-Förderung und vor Ablauf des Gutscheins

Damit die angestrebte Anmeldung rechtzeitig vorgenommen werden kann, sollte bereits vor der Antragstellung oder parallel dazu geprüft werden, welche gewerblichen Schutzrechte für das jeweilige Unternehmen sinnvoll und notwendig sind. Verfügt das Unternehmen bereits über Marken- bzw. Designschutz liegt der Fokus auf der Prüfung, ob dieser ausreicht oder Schutzrechtslücken bestehen. Zum Beispiel ändert sich das Produktportfolio eines Unternehmens im Laufe der Zeit oder die Aktivitäten erstrecken sich auf weitere Märkte, ohne die Schutzrechte auch hierfür zu sichern. Oder es wurden bislang nur die Hauptmarke geschützt, nicht jedoch einzelne Produktbezeichnungen. Bei KMUs, die ihre Marken und Designs bislang überhaupt nicht geschützt haben, ist die nun gewährte Förderung ein guter Anlass, um dies nachzuholen.

Fazit

Der KMU-Fonds „Ideas Powered for Business” der Europäischen Kommission bietet kleinen und mittleren Unternehmen eine gute Möglichkeit, ihr geistiges Eigentum und damit wertvolle Vermögenswerte schützen zu lassen. Da die Mittel begrenzt sind, sollten sich Interessierte möglichst zügig Gedanken über Neuanmeldungen von Marken und Designs machen, um entsprechende Schutzrechte entweder erstmals zu erwerben oder bestehende Schutzrechtslücken zu schließen.

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