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„Pizza wundaba“ – jetzt auch im Urheberrecht?

Kann eine relativ simple Grafik, die als Logo eines Unternehmens verwendet wird, urheberrechtlich geschützt sein? Und kann man auf dieser Grundlage ein Verbot für ein ähnlich gestaltets Logo eines Konkurrenzunternehmens erreichen? Eigentlich ist eine solche Konstellation eher typisch für das Markenrecht. Das Landgericht Köln hat jedoch mit Urteil vom 09.06.2022, Az. 14 O 283/20, in Bezug auf die grafische Abbildung eines Pizzastücks einen anderen Ausweg gefunden. Nicht ganz unbedenklich, wie wir finden – Näheres gibt es hier:

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