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Neues Merkblatt zur Beihilfefähigkeit von Pflegekosten bei häuslicher und teilstationärer Pflege
Sehr geehrte Beihilfeberechtigte, sehr geehrter Beihilfeberechtigter,

der KVK BeihilfeService ist bestrebt, sein Informationsangebot ständig zu erweitern und auch im Internet zur Verfügung zu stellen. Wir möchten Sie auf ein neues Merkblatt zum Thema "Beihilfefähigkeit von Pflegekosten bei häuslicher und teilstationärer Pflege" hinweisen. Dieses steht Ihnen im Bereich "KVK BeihilfeService" > "Formulare und Merkblätter" ab sofort zur Verfügung.

Sie können das Merkblatt auch unter dem unten stehenden Link direkt abrufen.
           
Ihre Anregungen und Kritik zu unserem Internetaufritt nehmen wir gern entgehen.
Wir sind für Sie da
Ihr KVK BeihilfeService
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Anrufe während unserer Umbauphase bis zum 30.09.2014 bitte vormittags bis 12.00 Uhr.
Herausgeber
KVK Kommunale Versorgungskassen Kurhessen-Waldeck
Kölnische Str. 42
34117 Kassel
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