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KVK BeihilfeService: Angemessenheit von Heilpraktikergebühren |
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Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben unser Informationsangebot im Internet um ein Verzeichnis der beihilfefähigen Höchstbeiträge für Leistungen der Heilpraktiker ergänzt. Dieses Verzeichnis - die Anlage 4 zu § 6 Abs. 1 Nr. 1 der Hessischen Beihilfeverordnung (HBeiVO) - finden Sie hier:
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