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August 2020 07.08.2020
Liebe Mitglieder und Interessierte des BDS,

lange hat es gedauert, aber am zweiten Juliwochenende konnte mit einer DM IPSC endlich der erste Schießsportwettkampf des BDS im laufenden Jahr ausgetragen werden. Mit dem erforderlichen Hygienekonzept war nicht jeder ganz so glücklich, aber am Ende standen sichere und erfolgreiche Wettkampftage. Damit steht auch fest, dass der BDS das Sportjahr 2020 zu Recht nicht pauschal abgeschrieben hat, sondern im Rahmen seiner Möglichkeiten auch unter erschwerten Bedingungen attraktiven Schießsport für seine Mitglieder anbieten kann und anbieten wird. Mein Dank hierfür gilt allen, die dies organisatorisch und logistisch so gut hinbekommen haben und meine Vorfreude gilt den kommenden Wettkämpfen.

Ihr und Euer Präsident

Friedrich Gepperth

Weiterhin noch kein Handlungsbedarf bei Magazinanmeldungen

Der BDS weist erneut darauf hin, dass Magazine frühestens ab dem 1. September 2020 angemeldet werden können und müssen. Die Anmeldefrist läuft auch erst am 1. September 2021 ab. Es gibt also keinen Grund, jetzt schon aktiv werden zu wollen. Ganz im Gegenteil führt jetzige Hast dazu, dass manche Waffenbehörde, die noch keine amtlichen Formulare ihrer Innenministerien haben, nach Gutdünken eigene Anforderungen setzen und diese sind selten schützenfreundlich! Schnellschüsse gefährden daher die reibungslose Umsetzung des Gesetzes für alle.

Bei den Magazinanmeldungen spielt es ebenfalls eine große Rolle, wann man diese erworben hat. Stichtag ist der 13. Juni 2017, dem Verabschiedungsdatum der EU Feuerwaffenrichtlinie.
In den nächsten Wochen nehmen wir dazu noch detailliert Stellung. Insbesondere auch hinsichtlich der Anmeldung bisher freier Teile, die nun durch das Änderungsgesetz zum Waffengesetz eine Neueinstufung zu wesentlichen Teilen erfahren und als solche angemeldet werden müssen. Hierzu hat man auch 12 Monate nach dem 1. September 2020 Zeit und Eile ist nicht angebracht. Die bisher von der Fachabteilung des Bundesinnenministeriums vorgebrachte Meinung, dass ein nachträglicher Bedürfnisnachweis zum weiteren Besitz erforderlich sei, halten wir für abwegig und spricht der Absicht des Gesetzgebers Hohn, bisher frei zu erwerbende Teile zu erfassen und zu registrieren. Sollte sich die Auffassung der Fachabteilung des BMI durchsetzen, käme es in vielen Fällen ja zu einer Enteignung. Dies wäre insbesondere deshalb so haarsträubend, weil es ja bei diesen bisher frei verkäuflichen und bisher nicht als wesentlich angesehen Teilen ja nicht etwa um Schusswaffen, sondern nur um Teile handelt, die nur in Verbindung mit auch bisher registrierungs- und erwerbscheinpflichtigen Schusswaffen beziehungsweise Schusswaffenteilen einen Sinn ergeben. Hier werden wir alles unternehmen, dass der nachträgliche Bedürfnisnachweis nicht erforderlich wird.

Deutsche Meisterschaften IPSC Handgun Part 1

Vom 10. bis 12. Juli 2020 fand der erste Teil der Deutschen Meisterschaft der IPSC Handgun auf der Schießanlage Philippsburg statt. Insgesamt waren 243 Schützen angemeldet, die sich in den Disziplinen Standard, Production Optics, Production Optics Light und Revolver gemessen haben. 
Trotz der Einschränkungen durch die Coronapandemie und der verpflichtenden Maskenpflicht herrschte eine sehr gute und tolle Stimmung, so Veranstaltungsleiter Alexander Henghuber. Dazu trug bestimmt auch das schöne Wetter bei. Bei strahlendem Sonnenschein und 25 Grad konnte das weitläufige Gelände der Schießanlage seine Schützen begeistern. Der vom Aufbauteam um Patrick Kummer und Hans-Jörg Käsberger gestaltete Wettkampf ließ sportlich keine Wünsche offen.
Der zweite Teil findet 14. bis 16 August 2020 ebenfalls in der Schießanlage Philippsburg statt.

Gastbeitrag: Konstantin Kuhle - Für ein Waffenrecht mit Augenmaß

Die Corona-Pandemie mit den erst langsam eintretenden Lockerungen von Kontaktbeschränkungen hat auch erhebliche Auswirkungen auf den Schießsport in Deutschland. Während Schützenfeste und Schießwettbewerbe normalerweise einen festen Platz im sommerlichen Veranstaltungskalender innehaben, stehen die Beteiligten dieses Jahr vor teils existenzbedrohenden finanziellen und organisatorischen Herausforderungen. In einer solchen Situation sollte die Politik eigentlich darauf bedacht sein, die Betroffenen zu entlasten und zu unterstützen.

Es ist deshalb mehr als unglücklich, dass zum 1. September 2020 auch die letzten Neuerungen des dritten Waffenrechtsänderungsgesetzes in Kraft treten.
In diesem Zuge wird das Nationale-Waffenregister (NWR) sowohl hinsichtlich des Kreises der Eintragungsverpflichteten als auch der einzutragenden Gegenstände ausgeweitet. Mehraufwand und Kosten entstehen vor allem für die etwa 4.100 Waffenhersteller und -händler in Deutschland. Zur Erinnerung: Allein für die Pflicht zur elektronischen Meldung geht die Bundesregierung von einmaligen Hersteller- und Händlerkosten in Höhe von rund 2,6 Mio. € sowie einem jährlichen Bürokratieaufwand von 1,3 Mio. € aus. Dieses Geld würde in Zeiten pandemiebedingter Umsatzeinbußen an anderer Stelle dringend gebraucht.

Die Reform des NWR ist neben vielen Punkten - genannt seien hier nur die verschärfte Bedürfnisprüfung sowie die Begrenzung der Magazingrößen - der vorläufige Schlusspunkt einer immer weiter zunehmenden Verschärfung des Waffenrechts. Dabei kann bezweifelt werden, ob die Maßnahmen in einer Gesamtschau auch tatsächlich dazu führen, den Missbrauch von Waffen zu verhindern. Deutschland verfügt bereits über eines der differenziertesten und härtesten Waffenrechte innerhalb Europas. Das ist vom Kerngedanken her auch richtig. Niemand wünscht sich US-amerikanische Verhältnisse. Wer jedoch sicherheitsrechtliche Aspekte lediglich als Vorwand dafür nutzt, den legalen Waffenbesitz in Deutschland zu erschweren und Waffenbesitzer unter Generalverdacht stellt, betreibt einen Etikettenschwindel. Denn die Erfahrung zeigt: Terroristen halten sich nicht an das Waffenrecht. Hauptadressat der Neuregelungen sind also nicht Kriminelle, sondern die rund zwei Millionen Bürgerinnen und Bürger, die Schusswaffen besitzen und sich dabei gesetzestreu verhalten.

Die Politik sollte auch die Interessen dieser Menschen nicht unter den Tisch fallen lassen. Es muss genau beobachtet werden, ob die Bundesregierung ihr Versprechen einhält, dass Sportschützen, die große Magazine für die Teilnahme an Schießwettbewerben benötigen, auch tatsächlich eine Ausnahmegenehmigung nach § 40 Abs. 4 WaffG erhalten. Ein weiterer Fokus liegt auf der Sicherstellung der Datenqualität und -sicherheit des NWR. Indem das NWR Personen- und Waffendaten zusammenführt, entsteht ein hochsensibler Datensatz, der in den Händen Unbefugter ein erhebliches Sicherheitsrisiko birgt. Durch den Ausbau des Systems wächst zwangsläufig auch die Gefahr potentieller Datenleaks, die den eigentlichen Zweck der Neuregelungen konterkarieren. Daneben muss garantiert sein, dass die Daten auch korrekt erfasst werden. Auf eine Nachfrage der FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag hat die Bundesregierung mitgeteilt, dass von den Strafverfolgungsbehörden allein im Jahr 2019 1,9 Mio. Mal Daten aus dem NWR abgerufen wurden. Sind die Angaben im Register fehlerhaft, sieht sich der Waffenbesitzer mit ungerechtfertigten Maßnahmen und Sanktionen konfrontiert. Das gilt es zu verhindern.
Für eine Sicherheitspolitik, die ihren Namen verdient, muss in Zukunft zudem verstärkt der grenzübergreifende Kampf gegen den illegalen Waffenhandel auf die Agenda. Neben dem „klassischen“ Schmuggel – vorrangig aus Süd-Ost-Europa – vertreiben Mittelsmänner ihre Ware inzwischen vermehrt über Online-Plattformen mit anschließendem Postversand. Hier wird nur ein noch engerer europäischer Austausch der Sicherheitsbehörden helfen. Das ist vermutlich weniger populär als eine reflexhafte Verschärfung des nationalen Waffenrechts, greift das Problem jedoch an der Wurzel und wäre ein echter Fortschritt in der europäischen Sicherheitsarchitektur.

Konstantin Kuhle ist innenpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag.

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