Lockdown light ab 2. November 2020
Der ab heute geltende „Lockdown light“ macht viele Vorhaben unseres Verbandes, der Bezirke und der Vereine zunichte. Wochenlange Planungen, Vorarbeiten und Proben werden damit – zumindest was die Durchführung im November betrifft – wertlos. Die Einschränkungen und wiedergeborenen Verbote treffen uns genauso hart wie Sie alle.
Unsere Hygienekonzepte haben funktioniert. Die Kreativität vieler Vereine, sich mit den bekannten Gegebenheiten zu arrangieren und „das Beste“ daraus zu machen war beeindruckend und beispiellos. Unserer Wahrnehmung nach haben sich die schwäbischen Musikvereine vorbildlich an die Auflagen gehalten und haben den Vereins- und Probenbetrieb höchst verantwortungsvoll betrieben.
Trotzdem müssen auch wir unseren Betrieb wieder einstellen. Zumindest vorübergehend. Mit der Gewissheit, dass nach den nun kommenden vier Wochen die ganze Misere vorbei ist, würde es uns allen sicher leichter fallen, die Instrumente wieder schweigen zu lassen. Leider wissen wir nicht, was im Dezember sein wird, was gelten wird. Deshalb bleibt die Hoffnung, die es unerschütterlich aufrecht zu erhalten gilt.
Was gilt nun ab heute? Den Sachstand haben wir Ihnen auf unserer Homepage zusammengestellt - siehe nachstehender Link!
Bitte halten Sie sich an die Regeln, auch wenn es schwer fällt! Lassen Sie die Blasmusik weiter gutes Beispiel sein, so wie es viele von Ihnen seit Beginn der Pandemie vorgelebt haben. Und lassen Sie uns hoffen, dass die harten Maßnahmen und Einschnitte die gewünschten Erfolge bringen und somit zum Ende des Jahres wieder gelockert werden können. Wie immer halten wir Sie zeitnah auf dem Laufenden.
Bleiben Sie gesund!
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