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ASM-Newsletter 08/2021 - 1 02.08.2021
 
 
 
Liebe ASM-Funktionäre, Vorsitzende, Mitglieder und Freunde,
 
mit einem "Spezial-Newsletter" zu aktuellen Finanz-Förderprogrammen wünschen wir Ihnen einen guten Wochenauftakt. 

Beste Grüße aus Krumbach
Ihre
ASM-Geschäftsstelle
 
 
Inhalt
 
 
Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“
 
Das Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ des Bundes soll in der zweiten Jahreshälfte 2021 und im Jahr 2022 Kindern und Jugendlichen ermöglichen, Versäumtes nachzuholen. Dazu sollen verstärkt und vergünstigt Ferienfreizeit-, Begegnungs- und Bewegungsangebote ermöglicht werden. Dafür wurden Gelder bereitgestellt, um solche Maßnahmen zu bezuschussen. Als Mitgliedsverein  könnt ihr solche Zuschüsse bei  der Deutschen Bläserjugend beantragen, wenn ihr entsprechende Maßnahmen plant.

Derzeit läuft die Förderrunde 2021 für Maßnahmen zwischen dem 1. August und dem 30. November 2021. Fördern können wir ein- oder mehrtägige Angebote für Kinder und Jugendliche zum Beispiel eine Probenfreizeit, ein Ausflug oder ein Schnuppertag. Die Mindestdauer ist ein voller Tag (6 Zeitstunden).

Pro Tag und Person können bis zu 40 Euro, bei mehrtägigen Aktivitäten am anderen Ort zusätzlich Fahrkostenzuschüsse von bis zu 60 Euro pro Person abgerechnet werden. Für Betreuungspersonen/Leitungspersonen/Teamer*inen/Referent*innen können als Honorar 305 Euro pro Tag und Person abgerechnet werden.

Eintägige Veranstaltungen mit einem Programm im Umfang von mindestens sechs Stunden werden mit maximal 1000 € gefördert bei einem Eigenanteil von 10%.
 
 
 
 
2. Runde: IMPULS – Das Förderprogramm für Amateurmusik in ländlichen Räumen
 
Eckpunkte der II. Förderrunde

Antragstellung: 26.07.–15.10.2021
Projektzeitraum: 01.01.–15.10.2022
Förderhöhe: 2.500–15.000 €

Antragsberechtigung: Amateurmusikensembles aus dt. Kommunen von max. 20.000 Einwohner*innen mit regelmäßiger Aktivität in den letzten Jahren. Pro Ensemble kann nur ein Antrag gestellt werden.
Eigenanteil: 10 % der Antragssumme, ehrenamtliche Arbeit darf einberechnet werden
Förderfähig: z. B. Honorare, Sachausgaben sowie Weiterbildungen. 

Im Rahmen des Förderprogramms NEUSTART KULTUR stellt Kulturstaatsministerin Monika Grütters mit dem neuen Förderprogramm IMPULS fast 20 Millionen Euro für die Amateurmusik in ländlichen Räumen bereit. Die Förderung soll den Musizierenden Impulse und Motivationshilfen zur nachhaltigen Stärkung und erhöhter Sichtbarkeit für den zeitnahen Neustart ermöglichen. Die Ensembles sollen zur schnellen Wiederaufnahme der Proben- und Konzerttätigkeit befähigt werden und Unterstützung bei durch die Pandemie beschleunigten Transformationsprozessen in den Bereichen (Wieder-) Gewinnung von Mitgliedern und Digitalität erhalten.

Die Bundesrepublik Deutschland verfügt über eine reichhaltige Amateurmusikszene von außerordentlicher Vielfalt. Laut Musikinformationszentrum musizieren in Deutschland rund 14 Millionen Menschen in ihrer Freizeit. Mit der Bereitstellung von fast 20 Millionen Euro für das neue Förderprogramm IMPULS unterstreicht die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) die große Bedeutung, die die Bundesregierung der Förderung der Amateurmusik in ländlichen Räumen auch und gerade in diesen Zeiten beimisst. Wir – der Bundesmusikverband Chor & Orchester – kennen die Vielfältigkeit und Kreativität der Amateurmusikszene und freuen uns auf eine Vielzahl unterschiedlichster Projektideen und Anträge.

Der Bundesmusikverband Chor & Orchester e. V. (BMCO) ist der übergreifende Dachverband von 21 bundesweit tätigen weltlichen und kirchlichen Chor- und Orchesterverbänden mit insgesamt 100.000 Ensembles und vertritt die Interessen der Amateurmusik gegenüber Politik und Öffentlichkeit.

Der Bundesmusikverband wickelt das Förderprogramm IMPULS im Auftrag der Bundesregierung für Kultur und Medien ab.
 
 
 
 
 
Corona-Hilfsprogramm für die Laienmusik in Bayern
 
Die anhaltende Corona-Pandemie mit weiterhin geltenden Einschränkungen stellt für die Vereine eine finanzielle Sonderbelastung und damit eine besondere Herausforderung dar. Der Freistaat Bayern hat aus diesem Grund sein Hilfprogramm für Laienmusikvereine bis zum Jahresende 2021 verlängert.

Die Vereine können ihre Förderanträge anschließend im Zeitraum 1. bis 31. Januar 2022 (rückwirkend für das Jahr 2021) bei den jeweiligen Dachverbänden einreichen. Die nachträgliche Antragstellung ermöglicht es den Vereinen, gleichzeitig mit dem Antrag bereits den Mittelabruf vorzunehmen sowie die ordnungsgemäße Mittelverwendung zu bestätigen. Dieses Verfahren minimiert den administrativen Aufwand. Es erleichtert den Vereinen die Antragstellung und den Laienmusikverbänden die Antragsbearbeitung.

Im Übrigen wird beim Hilfsprogramm an den bekannten und praxisbewährten inhaltlichen Konditionen aus dem Vorjahr festgehalten. Ich freue mich sehr, Ihnen schreiben zu können, dass im Jahr 2021 die Einzelfördersummen – im Vergleich zum Vorjahresprogramm – auf nunmehr 1.500 € pro Verein und zusätzlich auf bis zu 750 € für jedes weitere gemeldete Ensemble angehoben werden. Fördergegenstand des Hilfsprogramms bleiben weiterhin musikalische Aktivitäten der Vereine, wozu auch Kosten für Maßnahmen zur Umsetzung von Schutz- und Hygienekonzepten (einschl. Testung) und die vorübergehende Anmietung der insoweit pandemiekonformen Räume für Proben und Auftritte zählen. Zweckgebundene Einnahmen sind – wie auch im vergangenen Jahr – gegenzurechnen und vermindern den Förderbedarf. Weiterhin nicht gefördert werden laufende Vereinsausgaben (wie z. B. Mieten für bestehende reguläre Proberäume) oder Ausgaben, für die bereits aus anderen Haushaltsansätzen (staatliche Laienmusikpflegemittel, Förderung internationaler musikalischer Begegnungen o. ä.) Fördermittel beantragt oder gewährt wurden.
 
 
 
 
 
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