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ASM-Newsletter 09/2021 - 2 17.09.2021
 
 
 
Liebe ASM-Funktionäre, Vorsitzende, Mitglieder und Freunde,
 
diese Woche wurde nun endlich der Weg geebnet für einen ordentlichen Probebetrieb ohne die verpflichtende Einhaltung der erweiterten Mindestabstände, aber unter Anwendung der 3G-Regel. Auch für kulturelle Veranstaltungen gibt das neue Rahmenkonzept jetzt planerische Sicherheit. Alle geltenden Regelungen haben wir wie immer aufbereitet und zusammengefasst. 
Allen Posaunisten:innen legen wir nochmal unseren Workshop zum absoluten Sonderpreis bei Prof. Millischer am 2. Oktober in Görisried ans Herz. Es gibt noch Restplätze! Interessierte Vereinsvorsitzende oder Vereinsfunktionäre laden wir zu zwei kostenlosen Workshops zur ASM-Vereinsverwaltung "VOLLVERSION" ein. Der erste Durchlauf ist bereits für kommenden Montag geplant. Anmeldungen sind aber auch kurzfristig noch möglich. Die ASM-Musikanten formieren sich als Projektorchester in diesem Herbst auch wieder unter der Leitung von Herbert Hornig. Auch hierzu können sich Interessenten gerne noch anmelden. 

Damit senden wir wieder beste Grüße in ein schönes Wochenende!
Ihre
ASM-Geschäftsstelle
 
 
Inhalt
 
 
 
Musizieren ohne Mindestabstände wieder möglich!
 
Seit dieser Woche stehen nun endlich die ersehnten Rahmenkonzepte für den Probenbetrieb und für kulturelle Veranstaltungen zur Verfügung. 

Zusammenfassend gilt bei einer Inzidenz ab 35 die 3G-Regel, Maske und Abstände fallen aber als Verpflichtung weg. Proben können ab sofort unter diesen Bedingungen durchgeführt werden:

1. Maskentragen und Einhaltung der Mindestabstände
Musikalische und kulturelle Proben von Laien- und Amateurensembles können grundsätzlich ohne Maske und ohne zwingenden Mindestabstand durchgeführt werden. Die (erweiterten) Mindestabstände für Sänger und Bläser bleiben zwar als Empfehlung im Rahmenkonzept, sind aber nicht mehr verpflichtend.
Die sonst geltende Maskenpflicht gilt insbesondere nicht, soweit sie zu einer Beeinträchtigung beim Singen, Musizieren oder der künstlerischen Darbietung führt. Auf sämtlichen Bereichen außerhalb des festen Sitzplatzes gilt die Maskenpflicht jedoch weiterin. 

2. Geimpft – Genesen – Getestet (3G-Regelung)
Liegt die 7-Tage-Inzidenz im Gebietsbereich einer Kreisverwaltungsbehörde über 35, so dürfen zu den Proben in geschlossenen Räumen nur noch Personen zugelassen werden, die im Sinne des § 2 Nr. 2, 4, 6 der SchAusnahmV geimpft, genesen oder getestet sind. Davon ausgenommen sind Kinder bis zum sechsten Geburtstag, Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen, und noch nicht eingeschulte Kinder. Der Vereinsverantwortliche ist zur Überprüfung der vorzulegenden Impf-, Genesenen- oder Testnachweise verpflichtet. Das muss auch dokumentiert werden. Die Teilnehmer sollten vorab auf geeignete Weise (z.B. durch Email oder bei der Einladung zu Proben) auf die Notwendigkeit zur Vorlage eines Testnachweises oder einer Testung vor Ort unter Aufsicht des Vereinsverantwortlichen hingewiesen werden. Wir empfehlen, sich das „geimpft-Datum“ und „genesen-Datum“ zu vermerken, dann muss der Nachweis nicht bei jeder Probe erneut erfolgen, sondern erst wenn der Zeitraum abläuft. Antigen-Schnelltests zur Eigenanwendung („Selbsttests“) müssen vor Ort unter Aufsicht des Vereinsverantwortlichen oder einer vom Verantwortlichen beauftragten Person durchgeführt oder überwacht werden. Die Kosten für die Tests - sofern sie vom Verein angeschafft wurden - können über das Vereinshilfsprogramm (Antragsstellung: 1.1. – 31.1.2022) gefördert werden.

3. Lüftung
Da beim Singen und Spielen von Blasinstrumenten nachweislich vermehrt Aerosole freigesetzt werden, soll auf eine ausreichende Belüftung (Querlüftung) in geschlossenen Räumen geachtet werden.

4. Infektionsschutzkonzept
Die für die Durchführung der Probe Verantwortlichen erstellen ein speziell auf den Probenbetrieb abgestimmtes Schutz- und Hygienekonzept unter Berücksichtigung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer unter Beachtung der geltenden Rechtslage, das auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen ist.

Der BBMV hat auf Grundlage der neuen Verordnung ein Hygienekonzept erstellt, welches Vereine so für ihre Proben verwenden können. Lediglich die markierten Stellen müssen individuell angepasst werden. 
Das Konzept sowie alle weiterführenden Quellenangaben finden Sie unter nachfolgenden Links.
 
 
 
 
 
***NOCH WENIGE FREIE PLÄTZE:***
WORKSHOP FÜR POSAUNE MIT FABRICE MILLISCHER
 
2. Oktober 2021 | 10.00 – 13.30 Uhr

Ein Star-Posaunist zu Besuch im Allgäu
Spätestens seit dem Gewinn des 1. Preises beim renommierten ARD-Wettbewerb ist Fabrice Millischer nicht mehr nur dem Fachpublikum ein Begriff. Vielmehr ist der erst 28-Jährige bereits in jungen Jahren der einzige 1. Preisträger im Fach Posaune überhaupt und damit einer der bekanntesten Posaunisten der jungen Generation. Fabrice Millischer unterrichtet als Professor für Posaune an dem “Conservatoire National Supérieur de Musique et de Danse” in Paris und an der Hochschule für Musik in Freiburg – davor bereits an der Hochschule für Musik in Saarbrücken, wohin er 2009 als jüngster Professor Deutschlands berufen wurde. Außerdem ist er regelmäßig gefragter Dozent bei internationalen Meisterkursen, Workshops und Sommerakademien in Europa, Asien und Amerika.

Kursinhalte:
  • Spannender und abwechslungsreicher Praxis-Workshop mit zahlreichen Übungen zu Ansatz, Atmung, Spielpraxis
  • Instrumentenausstellung der Marken „B+S“ sowie „Antoine Curtois Posaunen“
Zielgruppe: Posaunisten:innen mit mehrjähriger Spielpraxis
Seminarkosten: 25,00 € für Mitglieder von ASM & MON, 10,00 € für passive Teilnahme
Anmeldeschluss: 24. September 2021
Max. Teilnehmerzahl: 20 (aktiv), 10 (passiv)
Veranstaltungsort: Musikheim der Musikkapelle Görisried, 87657 Görisried

In Kooperation und freundlicher Unterstützung mit Buffet Crampon sowie EUREGIO-Blasorchester.
 
 
 
 
 
𝗢𝗡𝗟𝗜𝗡𝗘-𝗪𝗢𝗥𝗞𝗦𝗛𝗢𝗣S 𝘇𝘂𝗿 𝗔𝗦𝗠-𝗩𝗲𝗿𝗲𝗶𝗻𝘀𝘃𝗲𝗿𝘄𝗮𝗹𝘁𝘂𝗻𝗴 "𝗩𝗢𝗟𝗟𝗩𝗘𝗥𝗦𝗜𝗢𝗡"
 
Mitgliedsvereine des ASM können zwischen der kostenlosen "Vereinsverwaltung Light" und der optionalen aufpreispflichtigen "Vereinsverwaltung Vollversion" wählen.

Die Vollversion der Vereinsverwaltung deckt nahezu alle Bereiche eines typischen Musikvereins ab: komplette Mitgliederverwaltung (aktiv, passiv, fördernd, ehemalig), Beiträge (Mitglieder, Ausbildung, sonstige Beiträge) einschließlich SEPA-Lastschriftverfahren, Ausbildungsverwaltung, Orchester, Historien, Noten- / Trachten-/ Vereinsinstrumenten- / und Inventarverwaltung, Terminplanung usw.

Des Weiteren sind natürlich alle Funktionen der Light-Mitgliederverwaltung wie Ehrungen, Jahresmeldung, Lehrgänge usw. integriert.

Wir bieten zwei kostenlose Workshops speziell zur Vollversion an! Die Seminare geben einen Überblick über die vielfältigen Möglichkeiten und Vorteile der Vollversion, zudem wird die konkrete Handhabung und Umsetzung der Software im Verein erläutert.

Dozent: Andreas Kleinhenz (Geschäftführer des Nordbayerischen Blasmusikverbandes)
Beginn: jeweils 19.30 Uhr

***KOSTENFREI für Mitglieder des ASM***
 
 
 
 
 
PROJEKTORCHESTER ALLGÄU-SCHWÄBISCHE MUSIKANTEN 2021
 
1. Oktober bis 1. November 2021
Musikalische Leitung: Herbert Hornig
Konzert- und Lehrgangsort: Kaufbeuren


Denkt man an böhmische Musik, denkt man zunächst an „Ernst Mosch und seine Original Egerländer Musikanten“. Durch den Boom der letzten Jahre hat sich diese Musik jedoch auch weiterentwickelt. Polka, Walzer und Marsch sind heute wieder „in“, weil böhmische und mährische Blasmusik überwiegend auch wieder von jungen Musiker:innen mit Freude gespielt wird.

Im Jahr 2019 haben wir eine Wiederauflage unseres ASM-Projektorchesters „Allgäu-Schwäbische Musikanten“ unter der neuen musikalischen Leitung von Herbert Hornig gewagt. Dabei war und ist es uns insbesondere wichtig, einen breiten Zugang für ASM-Musiker/innen zu dieser Fortbildungsmaßnahme für „Böhmisch-Mährische Blasmusik“ zu schaffen.

Bei einer angepeilten Orchestergröße von 30-35 Musiker/innen werden durch den musikalischen Leiter und sein namhaftes Dozententeam im Rahmen der Projektphase die Feinheiten und Besonderheiten dieser Stilrichtung erarbeitet und in einem gemeinsamen Konzert der Öffentlichkeit präsentiert.

Anspielprobe: Freitag, 1. Oktober 2021, 19.00 – 23.00 Uhr
Probenwochenende:
Freitag, 29. Oktober 2021, 19.00 – 23.00 Uhr
Samstag, 30. Oktober 2021, 9.00 – 16.00 Uhr
Sonntag, 31. Oktober 2021, 9.00 – 18.00 Uhr
Konzert: Montag, 1. November 2021, Anspielprobe: nach Absprache, Konzert: 18.00 Uhr
Zielgruppe: Fortgeschrittene Musiker:innen ohne Altersbeschränkung mit hoher Affinität zur Böhmisch-Mährischen Blasmusik

Mindestvoraussetzung ist eine abgeschlossene D2-Prüfung und mehrjährige Spielpraxis in einem Musikverein / Orchester. Spielerisches Können auf D3-Niveau wird erwartet.
Über die Zulassung zum Projekt entscheidet der musikalische Leiter!

Dirigent: Herbert Hornig (Diplom-Musiker, „Allgäu6“, „Polizeiorchester Bayern“)
Kosten: (inkl. Mittagessen und Getränk am Samstag und Sonntag) € 60,00 für Mitglieder des ASM, € 90,00 für Nichtmitglieder
Anmeldeschluss: 24. September 2021
Begrenzte Teilnehmerzahl!
 
 
 
 
 
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