Die 14. BayIfSMV wurde mit Wirkung vom 6. Oktober in folgenden Punkten geändert (siehe § 3a Erleichterungen bei freiwillig weitergehenden Zugangsbeschränkungen - freiwilliges 2G, freiwilliges 3G plus):
a) Es werden erhebliche Erleichterungen für Veranstalter eingeführt, die freiwillig lediglich Geimpfte und Genesene (sog. freiwilliges 2G) sowie auch Getestete mit einem PCR-Test zulassen (sog. freiwilliges 3G plus). Dafür gelten folgende Regelungen:
- 2G / 3G plus sind rein freiwillig und eigene Entscheidung jedes Veranstalters. Es gibt keinen staatlichen Zwang.
- 2G / 3G plus sind in allen Bereichen möglich, in denen bisher 3G gilt.
- Wo 2G / 3G plus gilt, sind die Maskenpflicht und das Gebot des Mindestabstands aufgehoben. Etwaige Personenobergrenzen entfallen. Die Alkoholverbote bei Sport- und Kulturveranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen werden aufgehoben.
- Voraussetzung ist ein strenges Zutrittsregime (Zugangshindernisse, Kontrollen mit Identitätsfeststellung etc.).
- Missbrauch ist bußgeldbewehrt.
- Kinder und alle Schüler (weil in der Schule regelmäßig getestet) haben unabhängig von ihrem persönlichen Impfstatus auch zu freiwilligem 3G plus Zutritt.
b) In der Gastronomie werden Tanz und Musik unter den für Diskotheken geltenden Bedingungen von „3G plus“ zugelassen. Getestete können daher nur mit PCR-Test teilnehmen.
Die neuen Möglichkeiten haben keine Auswirkung auf den Probenbetrieb unserer Mitgliedskapellen und Orchester. Hier gilt grundsätzlich weiterhin die bekannte 3G-Regel.
ACHTUNG: Diese Neuerungen sind im aktuellen "Rahmenkonzept für kulturelle Veranstaltungen" noch nicht eingearbeitet. Ab wann mit einer neuen Version gerechnet werden kann, entzieht sich im Moment noch unserer Kenntnis. Auch ist derzeit noch unklar, ob bzw. ab wann der strittige Punkte der "Kontaktdatenerfassung bei kulturellen Veranstaltungen bei <1000 Gästen" wegfällt und damit den sportlichen Veranstaltungen angeglichen wird! Der Bayerische Musikrat und der Bayerische Blasmusikverband arbeiten hieran mit Hochdruck! Wir bitten aber hierzu noch um etwas Geduld und informieren umgehend, wenn wir verbindliche Informationen vorliegen haben!
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