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ASM-Newsletter 11/2021 - 1 07.11.2021
 
 
 
Liebe ASM-Funktionäre, Vorsitzende, Mitglieder und Freunde,
 
aufgrund der schnell steigenden Infektionszahlen in der Corona-Pandemie hat die Staatsregierung die Regeln ab Samstag, den 6. November verschärft. Alles Wesentliche haben wir wie immer für Sie zusammengefasst. Gute Nachrichten gibt es für die Vereine in Sachen Transparenzregister. Hier kann man sich künftig von den Gebühren befreien lassen und hat das Thema damit "vom Tisch". Allen Verantwortlichen von Vorstufen-, Jugendorchestern und Bläserklassen stellen wir das "Schwäbische Kinder & Jugend Filmfestival" vor. Und alle jungen interessierten Ensemblespieler haben noch bis zum 29. November Zeit, sich zum Kammermusik-Wettbewerb "Concertino" am 23. Januar 2022 in Wertingen anzumelden. 

Damit herzliche Grüße in ein schönes Herbstwochenende
Ihre
ASM-Geschäftsstelle
 
 
Inhalt
 
 
 
Verschärfung der Corona-Regeln ab 6. November 2021
 
Das Infektionsgeschehen erreicht derzeit neue Höchststände. In mehreren Regionen droht eine Überlastung des Gesundheitssystems. Vor diesem Hintergrund hat die Bayerische Staatsregierung am 3. November beschlossen, dass die 14. BayIfSMV u.a. in folgenden Punkten geändert wird:

Gelbe Stufe: Die gelbe Stufe gilt, sobald entweder in den vorangegangenen sieben Tagen landesweit mehr als 1.200 Covidpatienten in ein bayerisches Krankenhaus eingewiesen wurden oder – das ist neu – landesweit mehr als 450 Intensivbetten mit Covidpatienten belegt sind. Das bedeutet u.a.: 
  • Maskenstandard wieder die FFP2-Maske statt medizinischer Gesichtsmaske.
  • Alle Einrichtungen, Veranstaltungen etc., die bisher nach 3G-Regeln zugänglich sind, sind dann nur nach 3G plus zugänglich: Nicht Geimpfte können also nur mit aktuellem PCR-Test teilnehmen. Innerhalb dieser Bereiche gelten dann jedoch die Regelungen, die bisher für "normales 3G" galten. Es gibt also keine Erleichterungen etwa für Maske, Abstand oder Personenobergrenzen.
  • Ausgenommen werden lediglich die Hochschulen sowie außerschulische Bildungsangebote (damit auch Musik- und Instrumentalunterricht, Workshops, Prüfungen) einschließlich der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung – hier gilt weiterhin die Zugangsmöglichkeit auch mit Schnelltest (3G).
Rote Stufe: Die rote Stufe gilt, sobald landesweit mehr als 600 Intensivbetten mit Covidpatienten belegt sind. Die rote Stufe gilt zudem im Rahmen der neuen regionalen Hotspot-Regelung in Landkreisen, die zu einem Leitstellenbereich gehören, in dem die zur Verfügung stehenden Intensivbetten bereits zu mindestens 80 % ausgelastet sind, und in denen zugleich eine 7-Tage-Inzidenz von 300 überschritten wird. Das bedeutet u.a.: 
  • Einrichtungen, Veranstaltungen etc., die sonst nach 3G-Regeln zugänglich sind, sind dann nur nach 2G zugänglich, also nur für Geimpfte und Genesene, nicht für Getestete. Innerhalb dieser Bereiche gelten die Regelungen, die auch bisher schon unter 2G gegolten haben. 
  • Ausgenommen werden hier die Gastronomie, Beherbungsunternehmen und körpernahe Dienstleistungen. Hier bleibt es bei 3G plus.
  • In Hochschulen, außerschulischen Bildungsangeboten (damit auch Musik- und Instrumentalunterricht, Workshops, Prüfungen) einschließlich der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung gilt weiterhin die Zugangsmöglichkeit auch mit Schnelltest (3G).
Weitere Auswirkungen auf den blasmusikalischen Bereich entnehmen Sie bitte den Corona-FAQ's auf unserer Homepage
 
 
 
 
GEBÜHRENBEFREIUNG TRANSPARENZREGISTER
 
Durch das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz wurde zum 1. August 2021 das Verfahren für eine mögliche Gebührenbefreiung für Gebühren ab dem laufenden Jahr 2021 erheblich vereinfacht.

Derzeit werden Briefe vom Transparenzregister an alle gemeinnützigen Vereine versandt (siehe pdf -Datei unten). Ein Antrag auf Gebührenbefreiung kann nunmehr mittels des angehangenen Antragsformulars einfach gestellt werden. Wenn - wie in dem angehangenen Antragsformular vorgesehen - im Antrag auf Gebührenbefreiung die Verfolgung der nach den §§ 52 bis 54 der Abgabenordnung steuerbegünstigten Zwecke versichert wird und das Einverständnis darüber erklärt wird, dass die registerführende Stelle beim Finanzamt eine Bestätigung der Verfolgung dieser steuerbegünstigten Zwecke einholen darf, bedarf es keiner weiteren Nachweise mehr im Hinblick auf die Bescheinigung der Verfolgung eines steuerbegünstigten Zweckes. Im Falle der Inanspruchnahme einer Gebührenbefreiung sollte das ausgefüllte Antragsformular unterschrieben an die registerführende Stelle des Transparenzregisters zurückgesandt werden. Die Gebührenbefreiung wird dann dort geprüft und vermerkt, so dass Sie in Zukunft keine Gebührenbescheide mehr erhalten.

Wir empfehlen unseren Musikvereinen das Formular ausfüllen. Ein jetziges Ausfüllen des Formulars bedeutet, dass zukünftig kein Aufwand für die Vereine mehr notwendig ist.

Bei Fragen können Sie sich gerne an gebuehr@transparenzregister.de oder telefonisch 0800 12 34 340 wenden.
 
 
 
 
Schwäbisches Kinder & Jugend Filmfestival
 
Gerade in Zeiten der Corona-Pandemie waren viele Vorstufen- und Jugendorchester oder Bläserklassen sehr aktiv, um auf "neuen Wegen" auf sich aufmerksam zu machen. Dabei entstanden vor allem für die Social-Media-Kanäle zahlreiche tolle Videoprojekte und Filmclips. 

Noch bis 30. November 2021 besteht die Möglichkeit diese Filme und Beiträge beim Schwäbischen Kinder & Jugend Filmfestival einzureichen:
https://www.bkjff.de/schwaben/einreichen/

📩Das ist wichtig:
  • euer Team ist nicht älter als 26 Jahre
  • die Mehrheit eurer Gruppe wohnt in Schwaben
  • euer Film ist im Jahr 2020 oder 2021 entstanden
  • euer Film ist keine kommerzielle Produktion
  • er sollte nicht länger als 30 Minuten sein
  • ihr habt alle Rechte an Bild und Ton 
🏆 Neue Preiskategorien für das Jugend Filmfestival
Neu in diesem Jahr sind unsere Preiskategorien, die die Preisvergabe für euch transparenter gestalten sollen. Gewinnen könnt ihr in den Kategorien:
  • Newcomer
  • Young Professionals
  • Teamwork 
Alle Preisträger:innen in diesen Kategorien erhalten mit ihrem Film eine Nominierung für das Bayerische Kinder & Jugend Filmfestival im Sommer 2022 in Würzburg.

Die Preisträger:innen gewinnen die „Schwäbische Klappe“ sowie einen Geldpreis.
 
🚀 Her mit euren Online-Clips
2022 wird es außerdem zum ersten Mal einen Preis in der Kategorie „Online-Clip“ geben:
Ihr seid unterwegs auf Instagram, YouTube oder Tiktok? Ihr streamt live auf Twitch? Reels, Stories, Clips sind eure Welt? Dann zeigt uns eure Online-Clips und ihr habt die Chance auf den Preis!
  
📌 Termin
Das Schwäbische Kinder & Jugend Filmfestival 2021 findet statt am 12. und 13. März 2022. Die Kinderfilme werden am Sonntag, 13. März im Filmhaus Huber in Türkheim gezeigt. Für das Jugend-Filmfestival am 12. März planen wir verschiedene Festivalstudios in ganz Schwaben. Natürlich versuchen wir flexibel zu bleiben und uns an die im kommenden März gegebenen gesetzlichen Bestimmungen und Hygieneregeln anzupassen.
 
 
 
 
 
KAMMERMUSIK-WETTBEWERB "CONCERTINO"
Anmeldeschluss: Montag, 29. November 2021
 
Gute Nachrichten für alle Freunde des gepflegten Ensemblespiels: Endlich steht wieder ein Wettbewerb vor der Tür! Der Bayerische Blasmusikverband schreibt für Herbst 2021 und Frühjahr 2022 nach der coronabedingten Durststrecke wieder einen „concertino“-Kammermusikwettbewerb aus.
Die komplette Ausschreibung mit dem Anmeldelink für den ASM und guten Tipps für die Literatursuche liegt auf der BBMV-Webseite zum Download bereit. 

Anmeldungen sind noch bis 29. November 2021 möglich!
 
 
 
 
 
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