Die Antragsstellung für das Corona-Hilfsprogramm der bayerischen Staatsregierung für die Laienmusik in Bayern ist noch
bis 31. Januar 2022 möglich! Bitte prüfen Sie - sofern noch nicht erledigt - die Fördermöglichkeiten Ihres Vereins und stellen Sie rechtzeitig den Antrag.
Hier nochmal die Rahmenbedingungen:
Zuschusszeitraum: das Jahr 2021 (01.01.2021 bis 31.12.2021)
Antragstellung: von 1. bis 31. Januar 2022
max. Fördersumme: 1.500,-€ für jeden Verein, zusätzlich bis zu 750,-€ für jedes gemeldete Ensemble
Voraussetzungen: Gemeinnützigkeit, Vereinssitz in Bayern, Mitglied in einem bayerischen Verband, entsprechende förderfähige Kosten, 10% Eigenanteil
Die Antragstellung wird digital über das neue
Zuschuss-Portal des Bayerischen Musikrats abgewickelt: