Das neu gefasste Bundesinfektionsschutzgesetz erlaubt seit dem 3. April 2022 grundsätzlich nur noch so genannte „Basisschutzmaßnahmen“ in bestimmten Bereichen. Darüber hinaus sieht das Gesetz sogenannte Hotspot-Regelungen vor, die über die Landesregierungen erlassen werden können bei besonderen Verläufen wie bspw. der drohenden Überlastung der Krankenhäuser oder dem Auftreten neuer gefährlicherer Virus-Mutationen.
In der Pressekonferenz vom 29. März 2022 hat die bayerische Staatskanzlei verkündet, dass Bayern auf die Anwendung und Durchsetzung von Hotspot-Regelungen verzichten wird, da diese für „nicht rechtskonform anwendbar“ bewertet werden.
Damit sind seit vergangenen Sonntag alle Corona-Einschränkungen im Bereich der Amateurmusik weggefallen!
Die allgemeinen Schutz- und Hygienemaßnahmen (Mindestabstand, Maske, …) haben nur noch empfehlenden Charakter, sind aber nicht mehr verpflichtend. Proben, Konzerte, Versammlungen, Veranstaltungen, Musikunterricht, usw. können ohne Zugangsbeschränkungen (3G bzw. 2G) durchgeführt werden!
Die Basisschutzmaßnahmen wurden in einer neuen (deutlich kürzeren)
16. BayIfSMV geregelt.
Trotz dem Wegfall aller Einschränkungen bitten wir Sie in Ihren Vereinsaktivitäten trotzdem
umsichtig und verantwortungsbewusst zu handeln. Corona ist noch nicht vorbei, wie die aktuellen Infektionszahlen belegen.