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ASM-Newsletter 02/2023 - 1 02.02.2023
 
 
 
Liebe ASM-Funktionäre, Vorsitzende, Mitglieder und Freunde,
 
mehrfach wurde der Wunsch nach einem Workshop für "Gesang im Blasorchester" an uns herangetragen. Wir freuen uns sehr, dass wir dafür nun Profi-Sängerin Katharina Praher für einen Gesangsworkshop am 15. April gewinnen konnten. Doch die Plätze sind begrenzt! Bei Interesse heißt es: schnell sein! Anmeldungen zur zentralen Goldprüfung "D3" am 25. März in Krumbach sind noch möglich. Alle Vorsitzenden bitten wir, die jährliche Mitgliedermeldung bis spätestens 31. März abzuschließen. Ein neues und umfangreiches Informationspaket zum Thema "Kapitalertragssteuer für Vereine" haben wir unlängst veröffentlicht und auch die Mustersatzung für Vereine hat eine Aktualisierung erfahren. 

Wir wünschen eine informative Lektüre und senden herzliche Grüße!
Ihre
ASM-Geschäftsstelle
 
 
Inhalt
 
 
 
WORKSHOP „SINGEN – VERTONTE EMOTIONEN“
Freude und Sicherheit beim Singen im Blasorchester mit Katharina Praher
 
15. April 2023 | 10.00 – 16.30 Uhr

Grundlegende Übungen:
  • Richtige Körperhaltung beim Singen
  • Körperübungen
  • Atmung und Atemstütze
  • Stimmübungen für Höhe und Tiefe
  • Artikulation
  • Vokalausgleich
  • Lagenausgleich etc.
  • Individuelle Hilfestellungen und Hinweise zum Üben
  • Wie gestalte ich meinen Bühnenauftritt?
Möglichkeit zur individuellen Liederarbeitung unter dem Aspekt stimmliche Gestaltung und Stilistik. Außerdem und ganz besonders: Viel Spaß beim Singen! Bei der Anmeldung können und sollen gerne „Wunschlieder“ angegeben werden. Bitte diese Stücke zum Workshop mitbringen, damit sie dann vor Ort erarbeitet werden können.

Dozentin: Katharina Praher (Solistin bei „Ernst Hutter und die Egerländer Musikanten - Das Original“)
Lehrgangsort: Proberaum des Musikvereins Markt Wald, Scherzhofer Straße 18, 86865 Markt Wald
Anmeldeschluss: 7. April 2023 (Begrenzte Teilnehmerzahl!)
 
 
 
 
 
***FREIE PLÄTZE***
PRÜFUNG D3 - Gold
 
Samstag, 25. März 2023 | 9.00 – 17.00 Uhr

Prüfungsteile: Theorie / Gehörbildung, Praxis
Zielgruppe: Musiker:innen mit erfolgreich bestandener D2-Prüfung 
Prüfungsort: Berufsfachschule für Musik, Mindelheimer Straße 47, 86381 Krumbach 

Anmeldeschluss: 19. Februar 2023
 
 
 
 
Jahresmeldung bis zum Ende des I. Quartals abschließen!
 
Jedes Jahr zu Jahresbeginn bitten wir die Verantwortlichen in den ASM-Vereinen den Mitgliederbestand zu aktualisieren und über die Funktion "Jahresmeldung abschicken" in der ASM-Vereinsverwaltung zu bestätigen. Bitte führen Sie evtl. Bereinigungen, Änderungen, Neuanlagen oder Löschungen bis spätestens 31. März 2023 und bestätigen Sie den Mitgliederbestand. Für weitere Informationen haben wir für Sie ein "Merkblatt zur Mitgliederverwaltung" im FAQ-Bereich bereitgestellt. Zudem beantworten wir dort die Frage, warum die jährliche Mitgliedermeldung zum Stichtag so wichtig ist. Weitere Fragen dazu beantworten Ihnen auch jederzeit gerne die Mitarbeiter der ASM-Geschäftsstelle.
 
 
 
 
Merkblatt zum Kapitalertragssteuerabzug für Vereine
 
Nachdem im Herbst letzten Jahres einige Vereine Post von ihrer Hausbank erhalten haben, dass früher vom Verein erteilte Freistellungsaufträge ab 01.01.2023 keine Gültigkeit mehr haben, haben wir das Thema "Kapitalertragssteuer für Vereine" von RA Stephan Karsten Mayer für die bayerischen Musikvereine aufbereiten lassen. Das komplette Merkblatt finden Sie in der Februar-Ausgabe der "Blasmusik in Bayern" auf den Seiten 16 und 17 sowie auf unserer Homepage unter "Vereinssteuerrecht". 
 
 
 
 
 
Neue Mustersatzung für Musikvereine
 
Frisch überarbeitet wurde die auf unserer Homepage zur Verfügung gestellte Mustersatzung für Musikvereine. Aktuelle Themen wie "Ehrenamtspauschale" oder die Möglichkeit für "Onlineversammlungen" wurden hierbei mit eingearbeitet. 

Erläuterungen zu den farblich gekennzeichneten Abschnitten:
Blau: Die Satzung muss die blau markierten Passagen aus steuerlichen Gründen zwingend enthalten. Es wird empfohlen, den genauen Wortlaut dieser Abschnitte in die Satzungen von gemeinnützigen Vereinen/Verbänden etc. zu übernehmen, um zu vermeiden, dass es bei abweichenden Formulierungen zu Beanstandungen durch die Finanzämter kommt.
Rot: Die rot markierte Satzungsklausel ist notwendig, um Zahlung im Rahmen der Ehrenamtspauschale (Aufwandsentschädigung nach § 3 Nr. 26a EStG) auch an Vorstandsmitglieder zu leisten. Diese Klausel muss zwingend in die Vereinssatzung eingearbeitet werden, wenn Ehrenamtspauschalen bezahlt werden oder zukünftig vorgesehen sind. 
 
 
 
 
 
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