Ab sofort können sich Musikensembles, Chöre, Orchester, Bands und Organisationen aus dem Amateurmusikbereich um eine Förderung von Projekten aus dem neu geschaffenen Amateurmusikfonds bewerben. Der Fonds soll Musikensembles unterstützen, sich neuen künstlerischen Projekten und Ausdrucksformen zu widmen und wieder mehr Amateurmusik auf die Bühne bringen.
Auf Beschluss des Deutschen Bundestages stehen für den Amateurmusikfonds in diesem Jahr insgesamt und zunächst einmalig 5 Mio. EUR bereit. Gefördert werden herausgehobene und bemerkenswerte Einzelprojekte mit lokaler, regionaler oder bundesweiter Wirksamkeit, die die Leistungsfähigkeit der Amateurmusikszene weitreichender sichtbarer machen. Dadurch sollen besondere künstlerische Impulse, Methoden und Ideen für die amateurmusikalische Arbeit vermittelt werden, die zukunftsweisend für die gesamte Amateurmusikszene sind.
Projekte können sich bspw. der musikalischen Nachwuchsgewinnung oder neuartigen Vermittlungsformen widmen oder sich künstlerisch und strukturell mit Themen wie Demographie, Diversität oder Inklusion auseinandersetzen. Besonders ermutigt werden auch die Vernetzung und Erprobung neuer Konzepte für das künstlerische Arbeiten (z.B. Probensituation, Aufführung etc.), auch mit neuen Kooperationspartner*innen aus anderen Bereichen.
Projekte von Ensembles oder deren Träger können für lokale Projekte eine Förderung von mindestens 2.500 EUR bis maximal 10.000 EUR erhalten. Projekte, die überregional bzw. bundesweit (z.B. durch Kreis-, Landes- oder Bundesverbände) wirken, können eine Förderung von 10.000 EUR bis grundsätzlich höchstens 75.000 EUR erhalten.
Eine Antragstellung kann bis zum 10. Oktober 2023 erfolgen. Die Projektlaufzeit kann ab dem 1.1.2024 beginnen und höchstens bis zum 15.10.2024 dauern.
|