Aus Mitteln des Bayerischen Musikplanes (Freistaat Bayern), des Bezirks Schwaben und des ASM können auch im Jahr 2023 für Instrumente, Noten, staatlich anerkannte Dirigenten sowie Jugendarbeit (früher: „Jungbläserzuschuss“) Zuschüsse beantragt werden.
Seit dem 1. September stehen die Zuschussanträge im Zuschuss-Portal des Bayerischen Musikrates zur Verfügung. Die Anträge sind
nur online möglich und müssen über das Zuschuss-Portal des Bayerischen Musikrates gestellt werden.
Die Zuschussvoraussetzungen (siehe Anlage) sowie die nötigen Formulare wie Nutzungs- oder Bindungsvereinbarung finden Sie auf unserer Homepage unter:
www.asm-online.de/service-center/zuschuesse#c
Für Vereine, denen Kosten für die Künstlersozialkasse entstanden sind, stehen ebenfalls im Zuschussportal entsprechende Zuschussanträge zur Verfügung. Die Antragsfristen sind genauso wie oben beschrieben, allerdings gelten hier verlängerte Rechnungsfristen. Hier können KSK-Rechnungen vom Zeitraum 01.07.2022 bis 31.10.2023 eingereicht werden.