Die Bürgerstiftung Landkreis Starnberg wird auch im ersten Halbjahr 2024 gemeinnützigen Einrichtungen im Landkreis Starnberg finanziell unter die Arme greifen.
Bis zum 14. April 2024 können Institutionen und Vereine, die sich in den Bereichen Kultur, Integration, Soziales, Bildung oder Sport engagieren, Förderanträge stellen. In der Sitzung des Stiftungsvorstands Mitte Mai 2024 wird über die Vergabe der Mittel entschieden. Die Förderrichtlinien sowie den Antrag finden Sie auf unserer Homepage.
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