Neue Kriegsausschlussklauseln in der Cyberversicherung
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AVW informiert
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Versicherungsinformationen für die Immobilienwirtschaft
 

  
Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

in der heutigen Zeit, in der die Digitalisierung unaufhaltsam voranschreitet und Unternehmen zunehmend von Cyberbedrohungen betroffen sind, gewinnt das Thema Cyberversicherung immer mehr an Bedeutung.
  
Die Absicherung gegen Cyberangriffe und Datenverluste ist für Unternehmen jeder Größe unerlässlich geworden. Darum möchten wir Sie heute über die aktuellen Änderungen der Kriegsausschlussklauseln in den Musterbedingungen des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) informieren, die im Zusammenhang mit Cyberangriffen stehen.
  
Ein weiterer Schwerpunkt unseres Newsletters ist das Hochwasser in Süddeutschland sowie der neue „Hochwasser-Check“, der Ihnen eine individuelle Risiko-Einschätzung für Ihre Standorte bietet. Gerade angesichts der zunehmenden Naturkatastrophen ist es wichtig, sich über mögliche Risiken bewusst zu sein und entsprechende Vorsorgemaßnahmen zu treffen.
  
Des Weiteren informieren wir Sie über das Thema Mietausfallerstattung in der Wohngebäudeversicherung. Wir klären, inwieweit Sie als Vermieter bei vom Mieter leicht fahrlässig verursachten versicherten Schäden Anspruch auf Erstattung des Mietausfalls haben.
  
Zum Abschluss empfehlen wir einen Blick in das Online Magazin FORUM LEITUNGSWASSER mit einem interessanten Beitrag von Dr. Georg Scholzen im Sinne der Schadenprävention.
  
Wir wünschen Ihnen viel Freude bei der Lektüre und eine schöne Sommerzeit!
  
Ihr

Hartmut Rösler, Geschäftsführer


 

 
 
 
 
 
Aus den Fachbereichen
 
 
 
Financial Lines
 
 
Julia Bestmann, Ass. Jur.
Fachbereich HUK/Financial Lines
 
Kriegsausschlussklauseln in der Cyberversicherung

Kriegsausschlussklauseln sind seit Jahrzehnten ein marktüblicher Bestandteil in Versicherungskonzepten, da die weitreichenden und unkalkulierbaren Folgen kriegerischer Auseinandersetzungen von der Versicherungswirtschaft nicht getragen werden können.
 
Die klassischen Kriegsausschlussklauseln waren so formuliert, dass „Schäden durch Krieg oder kriegsähnliche Ereignisse“ nicht versichert gelten. 
 
Was sich in Zeiten digitaler Kriegsführung ändern könnte, lesen Sie hier.


Zum Artikel >

 
 
 
Hochwasserschäden Sommer 2024
 
 
Dirk Gehrmann
Prokurist, Bereichsleiter Bestandsmanagement
 
Hochwasser verursacht Schäden in Milliardenhöhe - Neuer digitaler „Hochwasser-Check“ verfügbar

Unerwartete Naturereignisse haben in den vergangenen Wochen zu erheblichen Schäden geführt. 
  
Laut dem GDV belaufen sich die versicherten Schäden durch das Pfingst-Hochwasser im Saarland und in Rheinland-Pfalz schätzungsweise auf bis zu 200 Millionen Euro.

Noch gravierender sind die Hochwasserschäden, die durch die Starkregenfälle Anfang Juni vor allem in Bayern und Baden-Württemberg verursacht wurden. 

Folgt eine Elementar-Pflichtversicherung?
 
 
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Recht und Urteil
 
 
 
Mietrecht
 
 
Alexander Haag, Ass. jur.
Fachbereich Sachversicherungen
 
Mietausfallerstattung in der Wohngebäudeversicherung bei vom Mieter leicht fahrlässig verursachten versicherten Schäden

Fälle, in denen ein Schaden in einer vermieteten Wohnung und damit ein Mietmangel vom Mieter in von ihm zu vertretender Weise verursacht wurde, sind nicht selten.
  
Ein solcher Fall ist im letzten Jahr zum Gegenstand der Entscheidung des in zweiter Instanz angerufenen Landgerichts Würzburg geworden.
 
Wie wurde entschieden?

  
Zum Urteil >

 
 
Schadenprävention
 
 
 
FORUM LEITUNGSWASSER
 
 
Dr. Georg Scholzen
Experte FORUM LEITUNGSWASSER
 
Intelligente Wasserzähler für zukunftsorientierte Lösungen

Was ist effektiver bei der Verhinderung von Leitungswasserschäden: mechanische oder digitale Lösungen? Am besten beides!

Aber welche Möglichkeiten in Kombination mit IT-Techniken bestehen, um ein Trinkwassersystem zu überwachen?
 
Unser Experte vom FORUM LEITUNGSWASSER, Herr Dr. Georg Scholzen, stellt in seinem Artikel Möglichkeiten vor.  
 
 
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Online-Magazin
 
 
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17.09.2024

VdS-Fachtagung „Verhütung von Leitungswasserschäden“ in Köln

Am 17. September 2024 findet in Köln die VdS-Fachveranstaltung zum Thema „Verhütung von Leitungswasserschäden“ mit dem Schwerpunkt Wohnungswirtschaft statt.
 
Die AVW-Gruppe ist mit ihrem FORUM LEITUNGSWASSER Schirmherr dieser Veranstaltung. Hier erhalten Sie weitere Informationen.
 

 

07.11.2024

AVW Wohnungswirtschaftliche Versicherungstagung 2024 in Hamburg

Traditionell findet im Herbst die "AVW Wohnungswirtschaftliche Versicherungstagung" in Hamburg statt. In diesem Rahmen informieren wir die Versicherungsverantwortlichen der Wohnungsunternehmen über aktuelle Entwicklungen in der Versicherungswirtschaft und schaffen Raum für praxisnahen Erfahrungsaustausch in der Branche.
   
AVW-Kunden erhalten rechtzeitig zur Veranstaltung eine persönliche Einladung.


Koordination und Ansprechpartnerin bei Fragen zu den Veranstaltungen:
  
Birgit Wirtz
   
Birgit.Wirtz@avw-gruppe.de
Tel.: +49 (40) 24197-152

 
 
 
 
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