Anforderungen der Versicherer bei hybrider Bauweise mit Holz und die Rolle der AVW-Projektversicherung --- Datenschutzverletzung: Auswirkungen des Art. 82 DSGVO auf Haftungsrisiken in der D&O-Versicherung
Sollten die Inhalte nicht korrekt dargestellt werden, klicken Sie bitte hier.
 
 
AVW informiert
§§mailing_date§§
Versicherungsinformationen für die Immobilienwirtschaft
 


Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

in der Immobilienwirtschaft, in der Nachhaltigkeit nach wie vor hohe Bedeutung hat, stellt sich vermehrt die Frage: Wie können Versicherer hybride Bauweisen mit Holz richtig absichern? In dieser Ausgabe beleuchten wir nicht nur die Anforderungen der Versicherer, sondern auch, wie die Projektversicherung hier unterstützend wirken kann.
  
Ein weiteres Thema von wachsender Relevanz ist der Datenschutz. Die Auswirkungen des Art. 82 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) auf Haftungsrisiken in der D&O-Versicherung sind nicht zu unterschätzen – wir klären, ob auch immaterielle Schäden abgedeckt sind.
  
Diese und weitere Themen erwarten Sie in der aktuellen Ausgabe. Wir wünschen Ihnen viel Freude bei der Lektüre und eine erholsame Sommerzeit!

Ihr

Hartmut Rösler, Geschäftsführer


 

 
 
 
 
 
Aus den Fachbereichen
 
 
 
Nachhaltig und versicherbar?
 
 
Alexander Haag, Ass. jur.
Fachbereich Sachversicherungen
 
Anforderungen der Versicherer bei hybrider Bauweise mit Holz und die Rolle der AVW-Projektversicherung

Der Wandel hin zu nachhaltigem Bauen ist längst nicht mehr nur ein Trend – er ist zur zentralen strategischen Ausrichtung vieler Wohnungsunternehmen geworden.
 
Neben Energieeffizienz und zirkulären Baustoffkonzepten rückt dabei zunehmend die hybride Bauweise, insbesondere mit Holz, in den Mittelpunkt von Neubauprojekten. 
 
Warum hybride Bauweise?
 
Zur Antwort >

 
 
 
Datenschutzverletzung
 
 
Julia Bestmann, Ass. jur.
Fachbereich HUK / Financial Lines
 
Auswirkungen des Art. 82 DSGVO auf Haftungsrisiken in der D&O-Versicherung

Die zunehmende Digitalisierung erhöht die Effizienz von Unternehmen, bringt jedoch auch Haftungsrisiken mit sich.
   
Der Bundesgerichtshof (BGH) urteilte aktuell, dass auch der bloße und kurzzeitige Verlust der Kontrolle über eigene personenbezogene Daten einen immateriellen Schaden im Sinne des Art. 82 Abs. 1 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) darstellen kann.
  
Dies ruft die Relevanz der D&O-Versicherung auf den Plan.

Zum Artikel >

 
 
 
Kurz & Gut
 
 
Anja Frank
Fachbereich HUK / Financial Lines
 
Teil 1: Die Projektversicherung

In einer neuen Serie stellen wir wichtige Versicherungssparten vor.

Was leisten sie? Für wen sind sie geeignet?

Teil 1: die Projektversicherung, eine kombinierte Bauleistungs- und Haftpflichtpolice für große Bauvorhaben.
  
Zur Vorstellung >

 
 
Recht und Urteil
 
 
 
Wohngebäudeversicherung
 
 
Alexander Haag, Ass. jur.
Bereich Sachversicherungen
 
Versicherungsrechtliche Pflichten von Wohnungsgesellschaften

Wohnungsgesellschaften tragen eine besondere Verantwortung für den Schutz und die Instandhaltung ihrer Immobilien.
  
Hierbei spielt auch die angemessene Versicherung der Gebäude eine große Rolle.
  
Der Schutzgedanke spiegelt sich auch in den von den Wohnungsgesellschaften als Versicherungsnehmer einzuhaltenden Sicherheitsvorschriften und Obliegenheiten wider. 
 
Welche behördlichen Sicherheitsvorschriften müssen eingehalten werden? 

Zum Urteil >

 
 
Schadenprävention
 
 
 
Naturgefahrenportal gestartet
 
 
Bernd Bieberitz
Schadenmanagement
 
Bevölkerung besser auf extreme Naturereignisse vorbereiten

Mit Beginn der Starkregen-Saison im April hat der Deutsche Wetterdienst (DWD) sein neues bundesweites Naturgefahrenportal gestartet.
   
Ab sofort können über diese innovative Plattform in Echtzeit umfassende Informationen zu potenziellen Naturgefahren wie z. B. Unwetter, Hochwasser und Sturmfluten zentral abgerufen werden. 
   
Weitere Informationen >

 
 
 
Schadenprävention
 
 
Vivien Steudtner
Schadenmanagement
 
Serie Build Back Better Teil 3: Schäden durch Überschwemmungen verhindern

Wie kann das „Build Back Better“-Prinzip bei Wohngebäuden greifen?
  
Welche Maßnahmen und Strategien sorgen für mehr Klima-Resilienz beim Wiederaufbau und bei der Reparatur beschädigter Häuser?
  
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) beantwortet diese Fragen mit einem Leitfaden für insgesamt sechs Naturgefahren. In unserer Serie stellen wir die Maßnahmen für die einzelnen Naturgefahren vor. 
 
Zum 3. Teil der Serie >

 
 
 
Online-Magazin
 
 
AVW empfiehlt: Das Online Magazin FORUM LEITUNGSWASSER

Klicken Sie doch mal rein …
 
Sie möchten keine Ausgabe des Magazins verpassen? Dann melden Sie sich hier für den FORUM LEITUNGSWASSER Newsletter an!  
 
Zur Ausgabe 28 >

 
 
Save the date
 
 

06.11.2025

AVW Wohnungswirtschaftliche Versicherungstagung 2025 in Hamburg

Save the date: Auch im Herbst 2025 informiert die AVW Unternehmensgruppe wieder Versicherungsverantwortliche der Wohnungsunternehmen über das aktuelle Marktgeschehen und Entwicklungen in der Versicherungswirtschaft und lädt zur wohnungswirtschaftlichen Versicherungstagung ein. Kunden erhalten rechtzeitig eine Einladung.



Koordination und Ansprechpartnerin:
  
Birgit Wirtz
   
Birgit.Wirtz@avw-gruppe.de
Tel.: +49 (40) 24197-101

 
 
 
 
Impressum
AVW Versicherungsmakler GmbH
Hammerbrookstr. 5
20097 Hamburg

Telefon: +49 (0) 40 2 41 97 - 0

E-Mail: service@avw-gruppe.de
www.avw-gruppe.de

Sitz der Gesellschaft: Hamburg
Registergericht: Hamburg
Registernummer: HRB 17543
Aufsichtsratsvorsitzender: Dirk Miklikowski
Geschäftsführung: Hartmut Rösler
 
Datenschutzerklärung

Gender-Hinweis
 
Hinweis
Bei den oben genannten Beiträgen handelt es sich um Fachinformationen, die wir mit diesem Informationsmedium ausschließlich unserem Kundenkreis zugänglich machen. Falls Sie nicht zu unserem Kundenkreis zählen, melden Sie Ihr Interesse am Bezug dieses Informationsmediums bitte unter diesem LINK an. Wir nehmen Sie dann gerne in den Verteiler auf.
 
Abmelden
Sie erhalten diese Nachricht, weil Sie sich bei uns dafür eingetragen haben. Wenn Sie keine Informationen und Einladungen mehr von uns erhalten möchten, können Sie sich hier aus dem AVW-Verteiler abmelden.
 
Redaktion
Jennifer Oberhach
Bereichsleiterin Unternehmensentwicklung und -organisation

AVW Versicherungsmakler GmbH
Hammerbrookstraße 5
20097 Hamburg
Telefon: +49 (0) 40 2 41 97 - 158
E-Mail: jennifer.oberhach@avw-gruppe.de
 
 
pixel