Fachinformationen für die Immobilienwirtschaft - Rechtsprechnung zur diskriminierungsfreien Wohnungsvergabe
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Fachinformationen für die Immobilienwirtschaft
AVW unternehmensgruppe versicherungsmakler
Ausgabe vom §§mailing_date§§
Wir sichern Werte.

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Frühling bringt nach diesem schneereichen Winter nicht nur frische Farben in die Natur, sondern auch spannende Themen für Sie.

So beginnen wir mit einem wichtigen Urteil des Bundesgerichtshofs zur diskriminierungsfreien Wohnungsvergabe, das für Vermieter von Bedeutung sein kann. Es setzt Maßstäbe für faire und rechtlich einwandfreie Auswahlverfahren bei der Vergabe von Wohnraum. Wir zeigen auf, welcher Versicherungsschutz gegebenenfalls greifen würde.
  
Darüber hinaus werfen wir einen Blick auf die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung – ein wesentlicher Schutz für Ihr Unternehmen, der nicht nur bei alltäglichen Herausforderungen, sondern auch in Krisensituationen von entscheidender Bedeutung sein kann.
  
Besonders nach dem Blackout in Berlin in diesem Jahr rückt die Notfallabsicherung stärker in den Fokus. Wir erklären, wie Ihre Wohngebäudeversicherung in solchen Fällen greift.
  
Das und noch mehr erfahren Sie in unserer ersten Ausgabe 2026. Wir wünschen Ihnen eine anregende Lektüre und einen sonnigen Frühling!

Ihr

Hartmut Rösler
Geschäftsführer
RECHT UND URTEIL
AKTUELLES URTEIL
Rechtsprechung zur diskriminierungsfreien Wohnungsvergabe


Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) rückt die diskriminierungsfreie Wohnungsvergabe in den Fokus der Wohnungswirtschaft.
  
Der BGH sprach einer Bewerberin mit pakistanischen Wurzeln Schadensersatz zu, nachdem sie allein aufgrund ihres Namens im Bewerbungsprozess um eine Mietwohnung benachteiligt worden war.
 
Entscheidend dabei: Bereits die Diskriminierung im Auswahlverfahren – auch ohne Abschluss eines Mietvertrags – kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Welcher Versicherungsschutz hier gegebenenfalls greifen würde, zeigt Ihnen Julia Bestmann, Ass. jur. aus unserem Fachbereich.

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Julia Bestmann, Ass. jur.,
Fachbereich HUK/Financial Lines
AUS DEN FACHBEREICHEN
KRITISCHE INFRASTRUKTUR
Welche Absicherung bietet die Wohngebäudeversicherung bei Stromausfällen?

Der Blackout in Berlin im Januar, ausgelöst durch einen gezielten Angriff auf die Strominfrastruktur, hat eindrücklich gezeigt, wie verwundbar kritische Versorgungssysteme sind.

Neben den spürbaren Auswirkungen für Mieter rücken damit auch für Wohnungsunternehmen zentrale Fragen in den Fokus: Welche Schäden können im Ernstfall entstehen – und in welchem Umfang sind diese über bestehende Wohngebäudeversicherungen abgesichert?

Alexander Haag, Ass. jur. aus unserem Fachbereich, klärt auf.

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Alexander Haag, Ass. Jur.,
Fachbereich Sachversicherung
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HOCHRECHNUNGEN FÜR DEN KOMPOSITMARKT 2025
Markt insgesamt wieder profitabler

Die Schaden-/Unfallversicherer blicken auf ein Jahr der Stabilisierung zurück. Steigende Beitragseinnahmen, moderat wachsende Schadenaufwendungen und eine deutlich verbesserte Combined Ratio prägen das Marktbild 2025.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat nun Hochrechnungen für den Kompositmarkt 2025 veröffentlicht.

Zu den Hochrechnungen >>

Mathias Witt,
Prokurist, Bereichsleiter Bestandsmanagement
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KURZ & GUT
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Was passiert, wenn ein kleiner Fehler große finanzielle Folgen hat?
 
Gerade große Wohnungsunternehmen tragen täglich eine enorme Verantwortung – für Vermögenswerte, für Mieter, für Eigentümer und für komplexe Verwaltungsprozesse.
 
Ein Zahlendreher, eine versäumte Frist oder ein ungünstig formulierter Vertrag kann schnell zu erheblichen Vermögensschäden führen. Genau hier setzt die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung an.

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Anja Frank
Fachbereich HUK/Financial Lines
SCHADENPRÄVENTION
NATURGEFAHRENBILANZ 2025
Geringere Schäden – strukturelle Risiken bleiben

Die deutschen Versicherer melden für das Jahr 2025 deutlich geringere Schäden durch Naturgefahren.

Gegenüber dem Vorjahr konnte ein Rückgang von rund drei Millionen Euro verzeichnet werden.

Warum die aktuell niedrigen Schäden aber kein Anlass zur Entwarnung sind, stellt Stefan Schenzel, Schadenberater bei der AVW, dar.

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Stefan Schenzel
Teamleiter Schadenmanagement und -beratung
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BUILD BACK BETTER TEIL 6
Hagelschäden verhindern

Mit dem Leitfaden „Build Back Better“ liefert der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) erprobte Maßnahmen und Strategien für mehr Klima-Resilienz beim Wiederaufbau und bei der Reparatur beschädigter Häuser.

Für sechs Naturgefahren zeigt der Leitfaden, wie mit dem „Build Back Better“-Prinzip umgegangen werden kann. Wir stellten in einer Serie die Maßnahmen für die einzelnen Naturgefahren vor. Im letzten Teil: Hagel.

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Vivien Steudtner
Schadenmanagement
ONLINE MAGAZIN
AVW EMPFIEHLT:
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Zur Ausgabe 33 >>
SAVE THE DATE
10.09.2026
VdS-Fachtagung „Verhütung von Leitungswasserschäden“ in Köln
Im September findet in Köln die VdS-Fachveranstaltung zum Thema „Verhütung von Leitungswasserschäden“ mit dem Schwerpunkt Wohnungswirtschaft statt. Die AVW-Gruppe ist mit ihrem FORUM LEITUNGSWASSER Schirmherr dieser Veranstaltung. Hier erhalten Sie weitere Informationen.
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05.11.2026
AVW Wohnungswirtschaftliche Versicherungstagung 2026 in Hamburg

Die AVW Unternehmensgruppe lädt wieder zur wohnungswirtschaftlichen Versicherungstagung ein. Wie gewohnt informieren wir Versicherungsverantwortliche aus der Wohnungswirtschaft über aktuelle Marktentwicklungen und Trends der Versicherungsbranche.


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Birgit Wirtz
Birgit.Wirtz@avw-gruppe.de
Telefon +49 (0) 40 - 2 41 97 - 101
IMPRESSUM
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AVW Versicherungsmakler GmbH
Hammerbrookstraße 5
20097 Hamburg

Telefon: +49 (0) 40 2 41 97 - 0

E-Mail: service@avw-gruppe.de
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Registergericht: Hamburg
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Geschäftsführung: Hartmut Rösler

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REDAKTION
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Jennifer Oberhach, Prokuristin,
Bereichsleiterin Unternehmensentwicklung und -organisation

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