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Newsletter 04/2020 - 1 07.04.2020

Allgäu-Schwäbischer Musikbund e.V.

Liebe ASM-Funktionäre, Vorsitzende und Mitglieder, 

heute erreicht Sie unser neuer Newsletter mit zwei Highlights für die Osterferien. Der Bayerische Blasmusikverband startet einen großen Aufruf zu "Bayerns größtem virtuellen Gemeinschaftchor". Wie das geht, erfahren Sie detailliert beschrieben im Artikel. 

Und um die aktuelle terminarme Zeit bestmöglich zu nutzen bietet der Bayerische Musikrat in der Woche nach Ostern eine hochinteressante Webinar-Themenreihe rund um das Vereinsrecht und das Vereinssteuerrecht an. Bei Interesse bitte schnell anmelden! Wir vermuten, dass die Nachfrage größer sein wird, als das technisch mögliche Angebot. 

Auch wir im ASM entwickeln derzeit verschiedene Webinar-Fortbildungsangebote, um das ausgefallene Seminar- angebot bestmöglich zu kompensieren. Dazu in Kürze mehr auf diesem Kanal - Sie dürfen gespannt sein. 

Wir wünschen Ihnen bereits heute frohe Ostern, alles Gute und - vor allem - beste Gesundheit!

Ihre
ASM-Geschäftsstelle

Inhalt
Macht mit bei Bayerns größtem „virtuellen“ Gemeinschaftschor!

Reicht‘s euch auch mit der Blasmusik-freien Zeit? Dann macht mit bei Bayerns größtem „virtuellem“ Gemeinschaftschor! Lasst uns alle zusammen die Bayernhymne spielen – grad zum Fleiß und jetzt erst recht! Wie das während der Ausgangsbeschränkungen gehen soll? Die Technik macht’s möglich: Wenn jeder seine Stimme einspielt und bis 14. April an den Bayerischen Blasmusikverband schickt, führt Tonmeister Wolfgang Städele (Studio 80) alle Stimmen zu einem klangvollen Ganzen zusammen.

Das braucht ihr:
1. Ein Abspielgerät mit Kopfhörern (z.B. Smartphone oder Tablet).
2. Ein Aufnahmegerät (z.B. Smartphone mit Aufnahme-App. Auf vielen aktuellen Smartphones sind schon entsprechende Apps vorinstalliert – beim iPhone beispielsweise die Sprachmemo-App, für Android-Geräte gibt es z.B. den kostenlosen "Audiorecorder". Auch ein digitales Diktiergerät ist verwendbar.

So einfach könnt ihr mitmachen:
1. Stimme herunterladen (siehe nachfolgender Link) - Bitte ausschließlich diese Noten verwenden!!!
2. Playback herunterladen (siehe nachfolgender Link)
3. Playback über Kopfhörer starten. Ihr bekommt 6 Einzähl-Klicks (anderthalb Takte – die Bayernhymne beginnt mit einem Auftakt), dann könnt ihr zum Playalong dazuspielen und eure Stimme aufnehmen. Spielt das Playalong bitte wirklich über den Kopfhörer ab, sonst ist es auf eurer Aufnahme zu hören! Wenn ihr ein Stimmgerät zur Verfügung habt, bitte auf 442Hz einstimmen.
4. Eure Audio-Datei könnt ihr bis 14. April 2020 über nachfolgenden Dropbox-Link hochladen. Dabei werdet ihr auch gebeten, euren Namen und eure Mail-Adresse einzugeben. Das ist nur eine Information für uns, ihr registriert euch über diesen Link NICHT für die Dropbox!
5. Schickt uns bitte auch ein Foto von euch mit eurem Instrument mit! Wenn ihr wollt, könnt ihr euch auch (in einem zweiten Schritt) selbst mit dem Smartphone oder Tablet filmen oder filmen lassen! Das Video könnt ihr dann ebenfalls unter dem oben genannten Link hochladen – wir erstellen einen Film aus allen eingesendeten Videos und Fotos, damit wir die Bayernhymne nicht nur hören, sondern die Musiker auch sehen können! Vielleicht wollt ihr sogar in eurer Musikertracht spielen? Dann hätten wir fast einen „richtigen“ Gemeinschaftschor!

Wir freuen uns auf eure Audio- und Video-Dateien! Gebt die Information auch an eure Musikkameraden und Orchesterkollegen weiter. Machen wir aus dem Bayerischen Blasmusikverband eine bayernweite Musikgemeinschaft. Der Freistaat war jetzt wirklich lang genug ohne richtige Musik. Es wird Zeit, dass wir Bayern wieder zum Klingen bringen!
Webinar-Reihe "Vereinsrecht" des Bay. Musikrates
Der Bayerische Musikrat nutzt die Zeit und bietet in Kooperation mit dem Bayerischen Blasmusikverband in der Woche nach Ostern eine Webinar-Reihe zu den Themen Vereinsrecht und Vereinssteuerrecht an. Schnell sein lohnt sich - Teilnehmerplätze sind begrenzt!

Bitte melden Sie sich bei Interesse über den jeweiligen Zugangslink mit Ihrem Namen und Ihrer E-Mail-Adresse zum Webinar an. Pro Webinar ist die Teilnehmerzahl auf 100 beschränkt. Die Webinare werden bayernweit beworben. Deshalb am besten schnell einen Platz sichern!

Bitte überweisen Sie je Webinar, zu dem Sie sich anmelden, rechtzeitig eine Schutzgebühr von 5,00 € auf das Konto IBAN: DE55 7209 0000 0008 3072 29 des Bayerischen Musikrat e.V. bei der VR Bank Augsburg-Ostallgäu eG. Der Zahlungseingang wird mit Ihrem Teilnehmernamen abgeglichen.

Während der Seminare werden im Live-Chat über Mitarbeiter des Bayerischen Musikrats Fragen beantwortet und direkt an den Dozenten weitergeleitet.
Dienstag, 14.4.2020, 19.30 – 21.00 Uhr: Webinar RA Richard Didyk

Vereinsrecht/Satzungsrecht
Bedeutung und Stellenwert der Satzung
Satzung als Instrumentarium der Vereinsführung
Rechtlich notwendiger Inhalt der Satzung
Konkrete Satzungsformulierungen für die Praxis
Checkliste für die Überprüfung einer Satzung

Vereinsrecht/Haftung im Verein
Haftungsbereiche im Verein
Rechtsfähigkeit des Vereins als Schlüssel zur Haftungsbefreiung
Haftung im rechtsgeschäftlichen Bereich
Haftung bei unerlaubten Handlungen
Gesetzliche Haftungsbefreiungen
Neue gesetzliche Regelung zur Haftungsprivilegierung
 
Mittwoch, 15.4.2020, 19.30 – 21.00 Uhr: Webinar RA Stefan Karsten Meyer

Vereinssteuerrecht I – Die Steuerbegünstigung

Grundlagen der Vereinsbesteuerung
Voraussetzungen der Steuerbegünstigung
Die vier Tätigkeitsbereiche des Vereins
Mittelverwendung im Verein – Ausgaben und Rücklagen
Zuwendungen an Mitglieder
Zulässige und unzulässige Betätigungen
 
Donnerstag, 16.4.2020, 19.30 – 21.00 Uhr: Webinar RA Richard Didyk

Vereinsrecht/Mitgliederversammlung
Mitgliederversammlung als oberstes Vereinsorgan
Mitgliederversammlung contra Delegiertenversammlung
Planung, Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung einer

Mitgliederversammlung
Einberufungsmodalitäten
Versammlungsleitung
Checklisten

Neue Möglichkeiten für Sitzungen und Mitgliederversammlungen (aufgrund der Corona-Pandemie)

Vereinsrecht/Aus der Praxis für die Praxis
Schwerpunkt DSG VO für Vereine
Ihre Fragen und Sorgen im Verein
Datenschutz auch Thema für den Verein?
Minderjährige im Verein
Entlastung und Wahlen
Praktische Hilfestellungen z.B. bei Satzungsänderungen,
Beitragsgestaltung usw.
 
Samstag, 18.4.2020, 14.00 – 15.30 Uhr: Webinar RA Stefan Karsten Meyer

Vereinssteuerrecht II – Die Besteuerung
Besteuerung des Vereins – Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuer
Mitgliedsbeiträge und Spenden
Sponsoring und Werbung
Vereinsveranstaltungen – Kurse, Konzertauftritte, Vereinsfeste, Reisen
Tätigkeiten im Verein – Übungsleiterfreibetrag, Ehrenamtspauschale
Besteuerungsverfahren und Haftungsrisiken
 
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Angaben zum Impressum: Allgäu-Schwäbischer Musikbund e.V. | Geschäftsführer Joachim Graf | Hauptstr. 10 | 86381 Krumbach-Billenhausen | Telefon: 08282/4001 | Telefax: 08282/61498 | E-Mail: info@asm-online.de



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