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ASM-Newsletter 07/2020 - 1 02.07.2020

Allgäu-Schwäbischer Musikbund e.V.

Liebe ASM-Funktionäre, Vorsitzende und Mitglieder, 

die aktuelle Newsletter-Ausgabe bringt gute Nachrichten: das Corona-Hilfsprogramm der Staatsregierung für die Laienmusik in Bayern ist am 1. Juli 2020 angelaufen. Desweiteren haben wir wichtige noch offene Fragen zu den aktuell geltenden Corona-Regeln mit dem zuständigen Ministerium geklärt. Und nach den Sommerferien werden wir wieder mit unseren Instrumental-Workshops starten, so dass wir Ihnen gleich zwei Highlights ankündigen dürfen. Bitte beachten Sie dazu den jeweiligen Anmeldeschluss. 

Sommerliche Grüße sendet 

Ihre
ASM-Geschäftsstelle

Inhalt
CORONA-HILFSPROGRAMM LAIENMUSIK BAYERN

Am 1. Juli 2020 startete das Hilfsprogramm für die Laienmusik in Bayern. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Laienmusikvereine mit Sitz in Bayern, die Mitglied eines der Laienmusikverbände sind. Gefördert werden nach Auskunft des Wissenschaftsministeriums musikalische Aktivitäten der Vereine wie Konzerte, GEMA-Kosten, besondere Maßnahmen aufgrund von Hygiene- und Schutzkonzepten und Kosten für Ensembleleiter, die aufgrund der Corona-Pandemie von den Vereinen nicht (vollständig) getragen werden können. Die Förderung bemisst sich am Förderbedarf und beläuft sich auf bis zu 1.000 Euro pro Verein bzw. Stammorchester (zuzüglich bis zu 500 Euro pro weiterem Ensemble, das beim Verband gemeldet ist).

Anträge für ASM-Mitgliedsvereine können vom 1. Juli bis 31. Oktober 2020 direkt bei der ASM-Geschäftsstelle gestellt werden. Alle wesentlichen Fragen zum Hilfsprogramm Laienmusik finden Sie auf unserer Homepage unter nachfolgendem Link. Bitte lesen Sie sich die Fragen und Antworten aufmerksam durch! Sollten darüber hinaus noch Fragen offen sein, bitten wir diese möglichst via E-Mail unter gf@asm-online.de einzureichen.
Offene Fragen zu den aktuell geltenden Corona-Regeln

Nachdem nicht jede Regelung in der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sich sofort von selbst erklärt, haben wir einige Punkte mit dem für unseren Bereich zuständigen Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst geklärt:

Sind auch Standkonzerte mit nicht explizit zugewiesenen Plätzen möglich?
Zunächst einmal dürfen sowohl Konzerte stattfinden, bei denen die Besucher sitzen als auch solche, bei denen die Besucher stehen. Die Anforderung bezüglich der explizit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätze bezieht sich auf Veranstaltungen mit höchstens 100 möglichen Besuchern in geschlossenen Räumen und höchstens 200 unter freiem Himmel. Dies bedeutet, dass Konzerte mit stehenden Besuchern auch ohne zugewiesenen Plätzen stattfinden können, allerdings dann mit der geringeren Personenhöchstzahl von 50 und 100. Selbstverständlich muss das Hygienekonzept dann trotzdem regeln, wie der Mindestabstand gewährleistet werden kann (bspw. Bodenmarkierungen etc.). 

Muss bzgl. der Konzertbesucher auch eine Anwesenheitsliste geführt werden, wenn keine Sitzplätze/Tickets verkauft werden?
Im Rahmenkonzept heißt es: „Um eine Kontaktpersonenermittlung im Falle eines nachträglich identifizierten COVID-19-Falles unter den Besucherinnen bzw. Besuchern, Mitwirkenden und Personal zu ermöglichen, ist eine Dokumentation mit Angaben von Namen und sicherer Erreichbarkeit (Telefonnummer oder E-Mail-Adresse bzw. Anschrift) einer Person je Hausstand und Zeitraum des Aufenthalts zu führen.“. Im Ergebnis ja, bei einer Person pro Hausstand.

Wie ist die Regelung von 10 Personen, die sich treffen dürfen (auch im gastronomischen Bereich) mit der Besucherregel von Konzerten (Abstand 1,50 Meter) zu sehen bzw. kann man das kombinieren?
Unabhängig von der Regelung zu Mindestabständen gilt nach 3.3.1 des Rahmenhygienekonzepts: „Soweit allgemein ein Mindestabstand vorgeschrieben ist, bleibt die Buchung zusammenhängender Plätze ohne Einhaltung des Mindestabstands auf den Personenkreis beschränkt, der gemäß § 2 Abs. 1 der Fünften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (5. BayIfSMV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29.05.2020 (BayMBl. Nr. 304), zuletzt geändert am 12.06.2020 (BayMBl. Nr. 334) von den Kontaktbeschränkungen befreit ist.“
§ 2 Abs. 1 der 5.BayIfSMV in dieser Fassung lautete: (1) Der Aufenthalt mehrerer Personen im öffentlichen Raum ist so zu gestalten, dass er höchstens den Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands, Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandte in gerader Linie, Geschwister sowie Angehörige eines weiteren Hausstands umfasst.
Workshop für Tiefes Blech 2020
Posaune-Tenorhorn-Bariton-Euphonium-Tuba

In Kooperation mit der Firma Melton Meinl Weston und der Berufsfachschule für Musik in Krumbach bieten wir für fortgeschrittene Bläser wieder den begehrten und erfolgreichen Workshop für "Tiefes Blech" an.

Schwerpunkte: Atmung – Ansatz – Tonbildung – Intonation – Übungskonzepte – Einspielübungen – Spielmethodik – Ensemblespiel. Ferner ist auch das Erarbeiten der Spielstücke für die Bläserprüfungen D2 / D3 und die Literaturzur Aufnahme an die Berufsfachschule für Musik Bestandteil des Workshops. Begleitend zum Workshop findet eine Instrumentenausstellung der Firma Buffet Crampon statt, bei der diverse Posaunen und Tuben so auch die neuen MeisterArt Tenorhorn- und Baritonmodelle der Firma Melton zum Test bereit stehen.

Termin: Samstag, 26.09.2020
Ort: Berufsfachschule für Musik in Krumbach
Dozenten: Peter Seitz, Michael Müller, Florian Hatzelmann
Lehrgangsgebühr: € 35,00 (ASM-Mitglieder); ansonsten € 45,00 (inkl. Verpflegung)
Anmeldeschluss: 11.09.2020

Die zu dem Zeitpunkt der Durchführung geltenden Hygiene- und Abstandsregeln werden selbstverständlich eingehalten. Alle Teilnehmer erhalten diese ausreichend vorher zur Kenntnis übersandt.
Workshop für Saxofon 2020

In Kooperation mit der Berufsfachschule für Musik in Krumbach bieten wir wieder den begehrten und erfolgreichen Workshop für das "Saxofon" an.

Inhalte des Workshops: Basic’s | Bläseratmung (auch Zirkularatmung) | Technische Übungen zu Ansatz und Klang | Intonation | Beziehung Anblasapparat - Mundstück – Saxofonblatt | Einbeziehen des gesamten Körpers beim Musizieren | Die Teilnehmer erhalten Informationen zu Blattbearbeitung, sinnvollem Zubehör und Instrumentenpflege, außerdem individuelle Literaturvorschläge und Hinweise zum effektiven Üben. | Auch Themen, die sich während des Workshops von Teilnehmerseite ergeben, werden nach Möglichkeit gerne bearbeitet. | Repertoire: ASM D1, D2, D3, Etüden und Literaturstücke sowie Ensemblearbeit.

Termine: Samstag, 10.10.2020 und Sonntag, 11.10.2020 (je 1 Tag, gleicher Inhalt)
Ort: Berufsfachschule für Musik in Krumbach
Dozent: Günther Beugel
Lehrgangsgebühr: € 35,00 (ASM-Mitglieder); ansonsten € 45,00 (inkl. Verpflegung)
Anmeldeschluss: 25.09.2020

Die zu dem Zeitpunkt der Durchführung geltenden Hygiene- und Abstandsregeln werden selbstverständlich eingehalten. Alle Teilnehmer erhalten diese ausreichend vorher zur Kenntnis übersandt.
Probleme bei der Darstellung? Zur Online-Version! - Vom Newsletter abmelden
Angaben zum Impressum: Allgäu-Schwäbischer Musikbund e.V. | Geschäftsführer Joachim Graf | Hauptstr. 10 | 86381 Krumbach-Billenhausen | Telefon: 08282/4001 | Telefax: 08282/61498 | E-Mail: info@asm-online.de