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ASM-Newsletter 07/2020 - 2 17.07.2020

Allgäu-Schwäbischer Musikbund e.V.

Liebe ASM-Funktionäre, Vorsitzende und Mitglieder, 

um wieder "Leben und Musik" in die bayerischen Biergärten zu bringen, rufen der DEHOGA Bayern in Kooperation mit LaBrassBanda und dem BBMV unter der Schirmherrschaft von Ministerpräsident Dr. Markus Söder zur Aktionswoche der bayerischen Biergartenmusik auf. Alle Infos dazu gibt es im heutigen Newsletter. Die Anträge zum Corona-Hilfsprogramm erreichen uns noch in überschaubaren Stückzahlen. Deshalb unser Appell an unsere Mitgliedsvereine: Sichern Sie sich die staatliche Unterstützung für Ihre Vereinsarbeit! Konkretisierungen gab es auch nochmal für die Corona-Regeln bei Konzerten und Serenaden. Und in wenigen Wochen kündigt sich eine kurze Sommerpause der ASM-Geschäftsstelle an. Soweit die ASM-News zum Wochenende! Wir wünschen ein tolles und sonniges selbiges und verbleiben

mit musikalischen Grüßen aus Krumbach

Ihre
ASM-Geschäftsstelle

Inhalt
Woche der bayerischen Biergartenmusik:
24. Juli bis 2. August 2020

Die Wochen des Lockdowns waren für unsere Blaskapellen genauso hart, wie für unsere Wirte und Gastronomen. Aktuell ist in vielen Regionen noch eine gewisse Zurückhaltung zu spüren, was den Besuch von Wirtshäusern und Biergärten betrifft und auch unsere Musikkapellen sind noch nicht wieder hundertprozentig einsatzfähig. Zusammen mit dem Bayerischen Hotel- und Gaststättenverband und LaBrassBanda wollen wir und unsere Mitgliedsvereine die Lebensfreude in die Biergärten zurückbringen!

Alle Infos dazu finden Sie auf unserer Website!
Übrigens: Natürlich dürfen die Musikkapellen im Rahmen der Aktionswoche auch direkt auf die Wirte mit entsprechenden Outdoor-Möglichkeiten zugehen.

Wir wünschen bereits heute schöne musikalische Stunden in unseren tollen bayerischen Biergärten. 
JETZT ANTRÄGE EINREICHEN:
Corona-Hilfsprogramm Laienmusik Bayern

Am 1. Juli 2020 startete das Hilfsprogramm für die Laienmusik in Bayern. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Laienmusikvereine mit Sitz in Bayern, die Mitglied eines der Laienmusikverbände sind. Gefördert werden nach Auskunft des Wissenschaftsministeriums musikalische Aktivitäten der Vereine wie Konzerte, GEMA-Kosten, besondere Maßnahmen aufgrund von Hygiene- und Schutzkonzepten und Kosten für Ensembleleiter, die aufgrund der Corona-Pandemie von den Vereinen nicht (vollständig) getragen werden können. Die Förderung bemisst sich am Förderbedarf und beläuft sich auf bis zu 1.000 Euro pro Verein bzw. Stammorchester (zuzüglich bis zu 500 Euro pro weiterem Ensemble, das beim Verband gemeldet ist).

Aktuell liegt die Anzahl der eingehenden Anträge noch hinter den Erwartungen! Wir möchten deshalb alle ASM-Mitgliedsvereine, die noch keinen Antrag gestellt haben, animieren, dies unbedingt in Angriff zu nehmen. Durch gestaffelte Abruftermine aus dem staatlichen Fördertopf können wir eine zeitnahe Auszahlung gewährleisten. 

Bei Rückfragen aller Art helfen die Mitarbeiter der ASM-Geschäftstelle gerne weiter. 
Offene Fragen zu Konzerte/Auftritte/Serenaden

Zum 15. Juli 2020 haben wir unsere "FAQ's" wieder überarbeitet und aktualisiert.

Den neuesten Stand, insbesondere was Konzerte, Auftritte, Serenaden und dergleichen betrifft, erhalten Sie auf unserer Homepage unter nachfolgendem Link. 
 
Urlaubszeit in der ASM-Geschäftsstelle

In den Sommerferien ist die ASM-Geschäftsstelle vom 3. bis zum 14. August 2020 geschlossen. Ab dem 17. August 2020 ist die ASM-Geschäftsstelle wieder erreichbar. In dringenden Fällen hinterlassen Sie bitte eine Nachricht unter der Mobilnummer 0174 / 6908386. Die Mailbox wird regelmäßig abgehört. 
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Angaben zum Impressum: Allgäu-Schwäbischer Musikbund e.V. | Geschäftsführer Joachim Graf | Hauptstr. 10 | 86381 Krumbach-Billenhausen | Telefon: 08282/4001 | Telefax: 08282/61498 | E-Mail: info@asm-online.de