JETZT ANTRÄGE EINREICHEN:
Corona-Hilfsprogramm Laienmusik Bayern
Am 1. Juli 2020 startete das Hilfsprogramm für die Laienmusik in Bayern. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Laienmusikvereine mit Sitz in Bayern, die Mitglied eines der Laienmusikverbände sind. Gefördert werden nach Auskunft des Wissenschaftsministeriums musikalische Aktivitäten der Vereine wie Konzerte, GEMA-Kosten, besondere Maßnahmen aufgrund von Hygiene- und Schutzkonzepten und Kosten für Ensembleleiter, die aufgrund der Corona-Pandemie von den Vereinen nicht (vollständig) getragen werden können. Die Förderung bemisst sich am Förderbedarf und beläuft sich auf bis zu 1.000 Euro pro Verein bzw. Stammorchester (zuzüglich bis zu 500 Euro pro weiterem Ensemble, das beim Verband gemeldet ist).
Aktuell liegt die Anzahl der eingehenden Anträge noch hinter den Erwartungen! Wir möchten deshalb alle ASM-Mitgliedsvereine, die noch keinen Antrag gestellt haben, animieren, dies unbedingt in Angriff zu nehmen. Durch gestaffelte Abruftermine aus dem staatlichen Fördertopf können wir eine zeitnahe Auszahlung gewährleisten.
Bei Rückfragen aller Art helfen die Mitarbeiter der ASM-Geschäftstelle gerne weiter.
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