Versicherungsinformationen für die Immobilienwirtschaft |
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Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,
ich schreibe diese Zeilen bei 12 Grad Außentemperatur – und das im Dezember. 2018 hat uns wettertechnisch erst gefordert, dann verwöhnt und dabei immer wieder überrascht. Das Jahr startete mit einem der schlimmsten Stürme der letzten 20 Jahre. Und begleitete uns dann über Monate mit einem Jahrhundertsommer, dessen Ausläufer, so scheint es, bis in die Adventszeit andauern.
Für die Versicherer sind extreme Wetterlagen immer eine Herausforderung. Anders als zum Beispiel bei den Leitungswasserschäden, die uns in diesem Newsletter auch beschäftigen, sind die Zahlen hier keineswegs konstant, sondern schwanken je nach Wetterlage in unberechenbarem Maß.
In unserem Nachbericht zur Versicherungstagung fällt ein Satz, der bei mir hängengeblieben ist: „Information ist besser als gefährliches Halbwissen." Diese Formulierung enthält so viel Wahrheit in so wenigen Worten. Und beschreibt genau das, was wir mit unserem Newsletter bewirken wollen: Aus der scheinbar unendlichen Nachrichtenflut die wirklich wichtigen Informationen zu Ihnen zu bringen.
Dazu gehört auch der Hinweis, dass Sie sich als Gebäudebesitzer gegen Wetterextreme und die daraus entstehenden Naturgefahren selbst absichern müssen, vom Staat wird es nichts mehr geben. Wir helfen Ihnen gern dabei.
Mit besten Grüßen
Hartmut Rösler, Geschäftsführer (Sprecher)
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Wie jedes Jahr gelten ab dem 1. Januar eines Jahres neue Faktoren und Indizes für die Wohngebäudeversicherung.
Die neuen Zahlen gelten für Beitragsrechnungen mit Fälligkeiten ab dem 01.01.2019.
Hier finden Sie die Zahlen für 2019 >
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Thomas Bludau
Kundenmanager
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Leitungswasserschäden sind in der Wohngebäudeversicherung die teuersten und häufigsten Schäden.
Auf Platz 2 folgen Sturm und Hagel. Anders als beim Leitungswasser sind die Zahlen hier jedoch keineswegs konstant – sondern schwanken je nach Wetterlage in unberechenbarem Maß.
Auch von Starkregen werden Gemeinden und ganze Städte immer wieder überrascht. Hilfe vom Staat gibt es nicht: Gegen Naturgefahren müssen sich Gebäudebesitzer selbst absichern.
Mehr dazu von Thomas Bludau >
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Dirk Gehrmann
Bereichsleiter Bestandsmanagement
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Alle zwei Jahre stellt die AVW ihre Top-10-Versicherer auf den Prüfstand:
Das AVW Versicherer-Rating bietet eine ganzheitliche Bewertung der Versicherer-Dienstleistung, liefert Optimierungsansätze und schafft Transparenz für Sie als Kunden.
Nun liegen die Ergebnisse des Ratings 2018 vor.
Dirk Gehrmann über das AVW-Versicherer-Rating >
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Erlaubnispflicht für (Wohn-)Immobilienverwalter |
Rainer Freudendahl
Fachbereich WEG/Gewerbe
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Seit dem 01.08.2018 gilt erstmals eine Erlaubnispflicht für die Tätigkeit als (Wohn-)Immobilienverwalter.
Dies betrifft Wohnungseigentumsverwalter nach WEG und Verwalter von Mietwohnungen für Dritte.
Nach Inkrafttreten des Gesetzes haben bereits tätige Wohnimmobilienverwalter bis zum 01.03.2019 Zeit, ihre Erlaubnis zu beantragen.
Wer unter die neue Erlaubnispflicht fällt und was nun zu tun ist, darüber informiert Sie im folgenden Interview Herr Rainer Freudendahl aus unserem WEG-Fachbereich.
Zum Interview mit Rainer Freudendahl >
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AVW-Versicherungstagung 2018 |
Martin Gehrke
Kundenmanager
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Bereits zum 43. Mal lud die AVW zur Versicherungstagung nach Hamburg ein.
Auch dieses Jahr präsentierten AVW-Experten und externe Fachkräfte interessante Entwicklungen sowie spannende Fakten zu aktuellen Versicherungsthemen. Zahlreiche Versicherungsverantwortliche der Wohnungsunternehmen nutzten die Chance, sich auf den neuesten Stand zu bringen.
Für unseren neuen Berliner Kundenmanager, Martin Gehrke, war es die erste AVW-Versichertagung.
Hier berichtet er von seinen Eindrücken >
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Wolf-Rüdiger Senk
Bereichsleiter Versicherungsrecht Schadenmanagement
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Immer wieder kommt es zu Streitigkeiten zwischen Vermieter und Mieter über die Umlagefähigkeit von Betriebskosten, häufig auch getrieben durch die Einschaltung von Mietervereinen.
Da bei den öffentlichen Abgaben in aller Regel kein Verhandlungsspielraum besteht entzündet sich der Streit meist über die disponiblen Kosten wie z.B. die umlagefähigen Versicherungsprämien.
Zwar hat der Gesetzgeber detailliert die im Rahmen eines Mietverhältnisses umlagefähigen Betriebskosten definiert, jedoch bleiben nach wie vor Interpretationsspielräume, welche die Gerichte immer wieder beschäftigen.
Wolf-Rüdiger Senk über ein aktuelles Urteil >
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Schadenmanagement und Schadenberatung |
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Interview zum FORUM LEITUNGSWASSER |
Siegfried Rehberg und Helmut Asche
leiten das FORUM LEITUNGSWASSER
der AVW Unternehmensgruppe
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Dipl.-Ing. Siegfried Rehberg ist technischer Experte mit langjähriger Erfahrung in der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft.
Seit 2017 verantwortet er zusammen mit Herrn Helmut Asche das FORUM LEITUNGSWASSER der AVW Unternehmensgruppe.
Im Interview sprechen Siegfried Rehberg und Helmut Asche über die Motivation, das FORUM LEITUNGSWASSER zu leiten, die Entwicklungen in den Workshops in den vergangenen Monaten und über die Vision für die Zukunft.
Zum Interview >
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Schadenprävention Leitungswasser |
Stefan Schenzel
Teamleiter Schadenmanagement und Schadenberatung
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Dr. Thorsten Pfullmann ist als IHK-Sachverständiger für Schadenursachen in wasserführenden Anlagen und Installationen am Institut für Schadenverhütung und Schadenforschung (IFS) in Kiel tätig.
Auf dem letzten Workshop des FORUM LEITUNGSWASSER der AVW Unternehmensgruppe informierte Herr Dr. Pfullmann die technischen Entscheider der Wohnungsunternehmen über die nach IFS-Erfahrung häufigsten Ursachen von Leitungswasserschäden.
Mit dabei: Pressverbindungen an metallischen Leitungen. Warum mangelhafte Pressverbindungen so häufig zu Leitungswasserschäden führen und wie sie vermieden werden können, darüber informieren wir Sie hier.
Stefan Schenzel über mangelhafte Pressverbindungen >
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Betriebliche Altersversorgung |
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Betriebsrentenstärkungsgesetz |
Sven Körner
Betriebliche Altersversorgung, rente21
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„Der verpflichtende Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlungen gilt und betrifft praktisch alle Arbeitgeber." so Sven Körner aus dem Bereich Personenversicherungen von der AVW Unternehmensgruppe.
Im Folgenden erläutert er, auf welche Änderungen sich Unternehmen ab dem 01.01.2019 einstellen müssen.
Zu den Änderungen ab 2019 >
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FORUM LEITUNGSWASSER - 5. Workshop |
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FORUM LEITUNGSWASSER - 6. Workshop |
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In 2019 wird das FORUM LEITUNGSWASSER im Rahmen von zwei Workshops weitergeführt. Technische Entscheider der Wohnungsunternehmen und technische Experten arbeiten weiter gemeinsam an einer Strategie zur Verhütung von Leitungswasserschäden für die Wohnungswirtschaft. Teilnehmer erhalten frühzeitig eine Einladung und alle benötigten Informationen. Save the date!
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AVW Wohnungswirtschaftliche Versicherungstagung 2019 |
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Save the date: Auch in 2019 informiert die AVW Unternehmensgruppe wieder Versicherungsverantwortliche der Wohnungsunternehmen über das aktuelle Marktgeschehen und über Entwicklungen in der Versicherungswirtschaft.
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Wenn Sie sich bereits für eine Veranstaltung vormerken lassen wollen, wenden Sie sich gern an:
Frau Marie-Christine Fatsawo
marie-christine.fatsawo@avw-gruppe.de
Tel.: (040) 241 97-157
Fax: (040) 241 97-115
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