Stellungnahme des BDS zum Ratsvorschlag
In der EU wird bekanntlich die Verschärfung der EU-Feuerwaffenrichtlinie diskutiert. Zum Anlass werden ausdrücklich terroristische Morde in Paris und Brüssel genommen. Zahlreiche avisierte Verschärfungen zielen aber dezidiert auf den legalen Waffenbesitz in Deutschland und Europa ab. Dabei wird verkannt oder bewusst außer Acht gelassen, dass Bürger im Besitz legaler Waffen keine nennenswerte Kriminalitätsbelastung aufweisen, schon gar nicht bei (Gewalt)Taten und erst recht nicht durch Missbrauch ihrer Sportwaffen. Terroristen hingegen scheinen in den Besitz funktionierender vollautomatischer Militärwaffen zu gelangen, die EU-weit längst für den Zivilgebrauch verboten und nicht in Privatbesitz sind. Dennoch richten sich die Vorschläge der Kommission und des Rates der EU einschneidend gegen den legalen Waffenbesitz.
Die Innenminister unterstützen dabei im Rat Verbotsvorschläge, für die in zahlreichen nationalen Parlamenten keine Mehrheit zu finden wäre und wollen damit augenscheinlich über die EU demokratische Entscheidungsprozesse in den Mitgliedsstaaten umgehen.
Verbote von Magazinen für Selbstladewaffen: Ein derartiges Verbot ist unnötig, denn es gibt keine Probleme für die innere Sicherheit in der EU durch Magazine, egal welcher Kapazität. Derartige Verbote wären auch nicht umsetzbar, denn Magazine sind ungekennzeichnet, unregistriert und wohl millionenfach in Gebrauch. Außerdem ist ein Magazin kein komplizierter Gegenstand, sondern im Prinzip nur ein Kasten mit einer Feder und dadurch ohne größeren Aufwand zusammenzubauen oder zu zerlegen; derart simple Gegenstände zu regulieren ist gar nicht handhabbar. Die für die Richtlinie vorgeschlagene Abgrenzung von Magazinen für Kurz- und Langwaffen gibt es in der Praxis nicht. Magazine für mehr als 10 Schuss, die in Langwaffen verwendet werden können, würden daher das Verbot dieser Magazine auch für Kurzwaffen nach sich ziehen, obwohl dort die
Kapazitätsgrenze bei 20 liegen soll.
Verbot von Selbstladewaffen: Schon das Magazinverbot ist unnötig, unsinnig und undurchführbar, aber dennoch gibt es darüber hinaus auch noch den Ansatz, auch Waffen zu verbieten, in denen diese Magazine verwendet werden. Das Verbot eines Gegenstandes erfordert kein weiteres Verbot der Verwendung. Die Ausweitung eines Verbots auf einen anderen erlaubten Gegenstand ist überflüssig, nicht gerechtfertigt und beispiellos. Es muss darüber hinaus befürchtet werden, dass das Verbot von Waffen, in denen Magazine verwendet werden, irgendwann zum Verbot von Waffen wird, in denen die Magazine verwendet werden können.
Befristung waffenrechtlicher Erlaubnisse: Diese bürokratische und kostenträchtige Maßnahme speist sich aus einem Generalverdacht gegen rechtstreue Bürger. Die befristete Erlaubniserteilung wendet sich gleichermaßen gegen das rechtsstaatliche Element des Vertrauensschutzes in bestandskräftige Genehmigungen und gegen das Eigentumsrecht an den teuer gekauften Waffen. Die Sportschützentätigkeit wird in Deutschland ohnehin bereits fortwährend überprüft. Diese Überprüfung auszubauen und mit einer Neuerteilung oder Verlängerung zu verbinden führt zu unnötiger Arbeitsbelastung für die Verwaltung und Gebührenbelastung für die Sportschützen, die sich nicht das Geringsten zu Schulden haben kommen lassen.
Medizinische insb. psychologische Untersuchungen: Obwohl die Kriminalitätsbelastung der legalen Waffenbesitzer noch unterhalb der ohnehin niedrigen Kriminalitätsbelastung in Deutschland und Europa liegt, sollen diese einer aufwändigen, teuren und vor allem grundrechtsrelevanten Reihenuntersuchung unterworfen werden. Bei Zweifel an der körperlichen oder geistigen Fähigkeit zum sicheren Umgang mit Waffen kann bereits heute eine Begutachtung angeordnet werden. Die anlasslose und im Zusammenhang mit der beabsichtigten befristeten Erlaubniserteilung regelmäßige Untersuchung ist unnötig, unverhältnismäßig und diskriminierend.
|