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die neueste Studie der Atradius Kreditversicherung hat sich mit dem Ausfallrisiko bei schlechter Zahlungsmoral der Schuldner befasst. In unserem ersten Newsletterartikel erfahren Sie mehr hierzu.

Die Diskussion über die Managergehälter nimmt genau so wenig ein Ende, wie die Diskussion über die Gehälter von Geschäftsführern, die zugleich Gesellschafter einer GmbH sind. Sollten Sie sich in dieser Position befinden, wissen Sie sicherlich, wie einfach es zu Streitpunkten mit dem Finanzamt kommen kann. In unserem zweiten Newsletterbeitrag stellen wir Ihnen hierzu einen Bericht der IHK Stuttgart zur Verfügung.

Was tun, wenn die Steuerfahndung plötzlich bei Ihnen klingelt? In unserem dritten Newsletterartikel finden Sie ein Informations-PDF mit Verhaltensempfehlungen hierzu.

Die Kurzmeldungen leiten Sie wie gehabt zu drei wichtigen Mandanteninformationen. Außerdem zeigen wir Ihnen den kürzesten Weg zum aktuellen DATEV Blitzlicht und zu den Branchen Specials der Volksbank.


Ich wünsche Ihnen viel Spaß beim Lesen.

Viele Grüße, Ihr


Klaus Kopp

Verzögerter Zahlungseingang führt zu Liquiditätsengpässen

Eine aktuelle Studie der Atradius Kreditversicherung klärt über das Ausfallrisiko bei schlechter Zahlungsmoral auf. Die Zahlen sind erschreckend, ganze 35 Prozent der Außenstände, die nach 90 Tagen noch nicht bezahlt sind, fallen ganz aus. Diese Ausfälle können natürlich zu extremen Liquiditätsengpässen bei den Betrieben führen.

Leider steigen die Zahlungsausfälle derzeit wieder. Befragte Unternehmen der Atradius Studie gaben an, dass im Durchschnitt 37,6 Prozent des Gesamtvolumens an Forderungen gegenüber den Firmenkunden überfällig sind. Selbst nach drei Monaten sind knapp fünf Prozent der Forderungen noch immer offen. So kommt es, dass im Durchschnitt 1,7 Prozent der Außenstände nur noch als nicht einziehbare Posten abgeschrieben werden. Die Unternehmen sehen die schlechte Liquidität bei ihren Schuldnern als wichtigsten Grund für die Ausfälle.

Natürlich gilt für die Betriebe diese Zahlungsrisiken zu minimieren. Hier setzen viele Unternehmen mittlerweile auf entsprechende Instrumente wie beispielsweise das Mahnwesen oder die Bonitätsprüfung des Abnehmers. Dies dient dem Schutz gegen Forderungsausfall, bringt allerdings auch deutlich mehr Bürokratie mit sich.

Quelle: handwerk-magazin.de

Gehalt eines Gesellschafter-Geschäftsführers

Immer wieder kommt es zu Streitpunkten zwischen Finanzamt und Unternehmen in Bezug auf das Gehalt eines Geschäftsführers, der gleichzeitig Gesellschafter einer GmbH ist. Aus Sicht des Finanzamtes kann schnell der Verdacht auf Gewinnverlagerungen von der Gesellschaft zum Geschäftsführer aufkommen.

Da es sich hierbei um ein sehr ernstzunehmendes Thema handelt, welches stets von aktueller Bedeutung ist, sollten Sie mal einen Blick in den folgenden Artikel der IHK Stuttgart werfen.


Quelle: stuttgart.ihk.de

Steuerfahndungsdurchsuchung

Was tun, wenn es zu einer Durchsuchung der Steuerfahndung kommt?
Wir haben eine Verhaltensempfehlung des Landesverband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe Baden-Württemberg e.V. für Sie bereitgestellt.


Quelle: Landesverband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe Baden-Württemberg e.V.

DATEV Blitzlicht

Das DATEV Blitzlicht ist ein monatlicher Newsletter mit vielen Informationen aus den Bereichen Steuern, Recht und Wirtschaft.

Volksbank Branchen Specials

Die Volksbank "Branchen Specials" enthalten aktuelle Daten zur Konjunktur und zur wirtschaftlichen Situation der Unternehmen in verschiedenen Branchen. Unsere Mandanten können die Berichte kostenlos auf der Webseite der Volksbank Stuttgart herunterladen.

Neues aus der Kanzlei

Steuerberatung Kopp als TOP Kanzlei von FOCUS MONEY ausgezeichnet.

Wie in unserm April Newsletter ausführlich berichtet, wurden wir als Top Kanzlei von FOCUS MONEY ausgezeichnet. Für die vielen anerkennenden Glückwünsche bedanken wir uns recht herzlich!

Veranstaltungstermine 2014

Nächste Woche Dienstag (03.06.2014) wird Herr Kopp bei der Preisvergabe des Gründerpreises Rems-Murr 2014 der Kreissparkasse Waiblingen einen Vortrag zum Thema "Unternehmens-Navi 2.0" halten.

Weitere interessante Veranstaltungen finden Sie auf unserer Webseite. Wir würden uns freuen, Sie bei einem der Termine persönlich zu treffen!

Impressum:

Kopp Steuerberatung
Klaus Kopp
Bahnhofstrasse 21
71332 Waiblingen

Telefon: 0 71 51 - 9 81 47-0
Telefax: 0 71 51 - 9 81 47-25

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www.kopp-steuerberatung.de

Zuständige Aufsichtsbehörde: Steuerberaterkammer Stuttgart
Zuständige Kammer: Steuerberaterkammer Stuttgart
USt.-IdNr.: DE159260531

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